Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für Tageseinrichtungen für Kinder
Vorlage
0804/2010
Aktenzeichen
510-js
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Auf Innenauftrag 5100006050202, ZBudget 720000

- Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft -

 

werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 293.000 € bereitgestellt.

 

Deckungsmittel stehen wie folgt zur Verfügung:

 

Finanzstelle 5100061501, Finanzposition 622300

Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne

Pflegeversicherung)                                                                          134.000 €

Finanzstelle 5100061501, Finanzposition 642200

Erstattung von Gemeinden (GV)                                                       56.000 €

Finanzstelle 5100061501, Finanzposition 621100

Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz,

Kostenersatz                                                                                       10.000 €

Finanzstelle 9700160501, Finanzposition 601300-

                                                            Gewerbesteuer                       93.000 €

 

Leverkusen, den 26.11.10

 

gezeichnet:

OB Buchhorn             Rf. Geisel                               Rh. Eimermacher

 

 

2. Für den Rat:

 

Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Begründung:

 

Die erforderlichen Mehrausgaben in Höhe von 293.000,00 € ergeben sich zum einen mit der Erhöhung der Fallzahl bei den Einzelfallhilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 53 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB, Zwölftes Buch (XII) für Kinder mit Behinderung in integrativen Kindertageseinrichtungen.

Das für die Einzelfallhilfe notwendige Fachpersonal wird vom Sozialdienst Katholischer Männer e. V. zur Verfügung gestellt und entsprechend mit der Stadt Leverkusen abgerechnet.

 

Die Kosten werden vom Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Kostenträger der Eingliederungshilfe erstattet.

 

Eine weitere Mehrausgabe hat sich bei den Betriebskostenzuschüssen gem. §§ 19 und 20 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) an die freien Träger von Tageseinrichtungen für Kinder ergeben.

 

Diese Kosten werden gem. § 21 KiBiz je nach Trägerzugehörigkeit prozentual vom Land bezuschusst.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0804/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Jarosch / 51-510 / 51 11

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die erforderlichen Mehrausgaben ergeben sich zum einen mit der Erhöhung der Fallzahl bei den Einzelfallhilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 53 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB, Zwölftes Buch (XII) für Kinder mit Behinderung in integrativen Kindertageseinrichtungen.

Das für die Einzelfallhilfe notwendige Fachpersonal wird vom Sozialdienst Katholischer Männer e. V. zur Verfügung gestellt und entsprechend mit der Stadt Leverkusen abgerechnet.

 

Eine weitere Mehrausgabe hat sich bei den Betriebskostenzuschüssen gem. §§ 19 und 20 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) an die freien Träger von Tageseinrichtungen für Kinder ergeben.

 

Die Unabweisbarkeit gem. § 82 GO NRW ergibt sich aufgrund der gesetzlichen bzw. vertraglichen Verpflichtungen.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle: 510006050202

Produkt: 060502

Produktgruppe: 0605

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Die entsprechenden Mehrausgaben sind in den jeweiligen Ansätzen für das Haushaltsjahr 2010 berücksichtigt.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Da es sich um gesetzliche bzw. um vertragliche Verpflichtungen handelt, zu denen bereits entsprechende Rechnungen vorliegen und die verfügbaren Mittel zur Erfüllung der Aufgabe nicht mehr ausreichen, ist es unbedingt erforderlich, diese durch Dringlichkeitsbeschluss zur Verfügung zu stellen.