- Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1.
Dem nach der öffentlichen Auslegung geänderten Entwurf des
Bebauungsplans (Anlage 2.1 der
Vorlage) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4 der Vorlage)
wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplans ist mit seinen redaktionellen und
materiell-rechtlichen Änderungen einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan für die
Dauer von 14 Tagen öffentlich ausgelegt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Lage des
Plangebietes (Geltungsbereich):
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 256/II „Quettingen - nördlich Herderstraße
und westlich Maurinusstraße“ zur erneuten öffentlichen Auslegung ist identisch
mit dem Geltungsbereich der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 14.01.2022
bis zum 14.02.2022. Die genaue Abgrenzung ist
der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
Planungsanlass
und Ziel der Planung:
Die Firma Wellpappenwerk Franz Gierlichs GmbH & Co. KG produziert Verpackungen, insbesondere Transportverpackungen für Lebensmittel. Zur dringend benötigten Erweiterung der Produktions- und Lagerkapazitäten des Wellpappenwerkes sollen die bestehenden Hallenflächen nördlich unmittelbar hieran angrenzend durch ein neues Fertigwarenlager und einen neuen, kompakten Versandbereich um rund 6.500 m² BGF erweitert werden. Für die südliche Bestandsbetriebsfläche sollen die künftigen Entwicklungen ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden.
Geplant ist ein ca. 19 m hohes Hochregallager und daneben unmittelbar angeschlossen eine Verladehalle mit Laderampen. Insgesamt soll eine vollautomatische Anlage entstehen, die auf das Ein- bzw. Auslagern mittels Staplerverkehr und den damit verbundenen Emissionen weitgehend verzichtet. Die großzügig dimensionierte, leistungsfähige Verladesituation mit unterschiedlichen Laderampen ist hofartig eingefasst und damit gegenüber der Wohnbebauung optisch und schalltechnisch abgeschirmt.
Mit der Erweiterung der Lagerfläche wird ein steigender Bedarf an Mitarbeitenden von rund 16% von 82 auf rund 95 Personen prognostiziert. Zudem wird ein Anstieg der täglichen werksbezogenen LKW-Fahrten auf 78 in der Endausbaustufe bei voller Lagerauslastung erwartet. Um die verkehrlichen Konfliktsituationen für Kraftfahrzeuge und Fußgänger insbesondere auf dem nördlichen Teil der Maurinusstraße, dem Hauptan- und abfahrtsweg, deutlich zu mindern, wird der Bereich nördlich der Werkszufahrt der Firma Gierlichs entlang des Werksgeländes dergestalt umgestaltet, dass die westlich halb auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge in den Bereich des heutigen Gehweges verlegt werden. Der Gehweg selber wird über das Betriebsgelände der Firma Gierlichs geführt. Zudem werden 3 vorhandene Parkflächen am östlichen Gehweg der Maurinusstraße entfernt.
Der Investor verpflichtet sich im städtebaulichen Vertrag mit der Stadt in Ergänzung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zur Umsetzung im Wesentlichen folgender Punkte:
·
Durchführungspflichten für das
Erweiterungsvorhaben,
·
Herstellung der öffentlichen Parkplätze und des
öffentlichen Gehwegs,
·
Regelungen zu ergänzenden Ausgleichsmaßnahmen,
Begrünungsmaßnahmen gemäß Pflanzplan unter Berücksichtigung der Module des
integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Leverkusen,
·
zeitliche Fristen zur Umsetzung der
Gesamtbaumaßnahme,
·
Verpflichtung zum Abschluss eines Ausbauvertrags.
Verfahrensstand
und weiteres Vorgehen:
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung des
Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 256/II „Quettingen - Wellpappenwerk Gierlichs
nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ sowie der Entwurfsbegründung
mit Umweltbericht und der vorliegenden umweltbezogenen Äußerungen im Zeitraum vom 13.12.2021 bis 17.01.2022 im
Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) und
über die Internetseite der Stadt Leverkusen. Parallel wurden die Träger
öffentlicher Belange und die Fachbereiche und Betriebe der Stadt Leverkusen
beteiligt. Wegen einer nicht bereitgestellten Altlastenuntersuchung wurde im
Zeitraum vom 14.01.2022 bis 14.02.2022 die ursprüngliche öffentliche Auslegung wiederholt.
Insgesamt wurde die folgende Anzahl an
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf vorgetragen:
·
8 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit,
darunter ein Sammelschreiben von 715 Bürgerinnen und Bürgern,
·
21 Stellungnahmen von Behörden,
·
11 Stellungnahmen von
Fachbereichen.
Schwerpunkt der
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange bildeten folgende
Themen:
·
Verkehr/Schwerlastverkehr im
Wohngebiet, Verkehrssicherheit,
·
Gewerbe- und Verkehrslärm,
·
mangelnde Prüfung von
Planungsalternativen,
·
städtebauliche Integration der
Baukörper,
·
Missachtung Trennungsgebot,
·
ökologische und stadtklimatische Auswirkungen.
Die abschließende
Bewertung der Auswirkungen des Betriebes und seiner Erweiterung kommt nach
Abstimmung mit den jeweiligen Behörden und Fachbereichen auch nach der
öffentlichen Auslegung und den eingegangenen Stellungnahmen zu dem Ergebnis, dass
trotz der Gemengelage unter Würdigung der unterschiedlichen Umweltbereiche bei
Umsetzung der genannten Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen erhebliche und
nachhaltige Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohnbebauung nicht zu erwarten
sind und damit insgesamt grundsätzliche Bedenken gegen die Aufstellung des
Bebauungsplanes nicht bestehen.
Erneute
öffentliche Auslegung:
Die Stellungnahmen
aus der Öffentlichkeit zur Unzulässigkeit einer Konfliktverlagerung auf
ergänzende Verträge bzw. nachfolgende Verfahren und eine genauere rechtliche
Prüfung zur Konfliktbewältigung in Bebauungsplänen geben aber dazu Anlass,
insbesondere die lärmabschirmenden Maßnahmen um den Verladehof aus der
schalltechnischen Untersuchung auch abschließend im Bebauungsplan zu regeln und
damit deutlich zu machen, dass dem Ziel des Bebauungsplanes einer
Konfliktbewältigung im Plan selbst soweit wie möglich Rechnung getragen wird.
Deshalb werden folgende Festsetzungen im Plan ergänzt bzw. geändert:
· Die maximale Wandhöhe der den Verladehof
begrenzenden Wände wird um eine minimale Wandhöhe ergänzt.
· Die bislang durch Baugrenzen eingeschränkte
Lage der Begrenzungswände um den Verladehof wird durch Baulinien fixiert.
Diese Änderungen nach der öffentlichen
Auslegung erfordern eine erneute öffentliche Auslegung. Die Dauer der Auslegung
und die Frist zur Stellungnahme sollen angemessen verkürzt werden.
Zusätzlich werden
in den Bebauungsplan zur Verdeutlichung und Konkretisierung noch redaktionelle
Änderungen aufgenommen wie z. B.:
· Klarstellung der Formulierung zu Festsetzung
Nr. 1 Punkt 4,
· Ergänzung von Vorgaben zum Aufbau der
Dachbegrünung,
· Ergänzung von Rechtsgrundlagen bei Festsetzungen,
· Umstellung der Reihenfolge in der Legende,
· Ergänzung der Legende mit Erläuterung des
Zeichens „V“,
· Ergänzung „in der derzeit gültigen Fassung“
bei der Aufzählung der Rechtsgrund
lagen (hier BauNVO).
Die übrigen notwendigen Ausgleichs-
und Vermeidungsmaßnahmen sollen ergänzend in einem städtebaulichen Vertrag
verbindlich geregelt werden bzw. die Beschilderungsmaßnahmen zur
Verkehrslenkung (Variante 3) vor Satzungsbeschluss beschlossen werden.
Der
Entwurf des Bebauungsplans soll mit seinen redaktionellen und materiell-rechtlichen
Änderungen einschließlich Begründung mit Umweltbericht und die Anlagen gemäß §
3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut ausgelegt werden (verkürzte öffentliche
Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von 14 Tagen).
Parallel hierzu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im gleichen Zeitraum der öffentlichen Auslegung die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Abwägungs- und Satzungsbeschluss:
Nach Durchführung
der hier vorliegenden erneuten öffentlichen Auslegung sollen der Beschluss über
sämtliche eingegangene Stellungnahmen aus den öffentlichen Auslegungen des
Planes sowie der Satzungsbeschluss gefasst werden. Der Bebauungsplan kann so
dann nach Genehmigung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans zur Rechtskraft
gebracht werden. Vor dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wird ein
städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem Investor gemäß § 11 BauGB
geschlossen.
Planverwirklichung:
Die Grundstücke
innerhalb des Bereichs des Geltungsbereiches befinden sich, bis auf zwei
Flurstücke, im Eigentum bzw. der Verfügungsgewalt des Wellpappenwerks Franz
Gierlichs GmbH&Co.KG.
Kosten und
Umsetzung der Planung:
Das
Wellpappenwerk Franz Gierlichs GmbH&Co.KG trägt die Gesamtkosten der Bauleitplanverfahren.
Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein Planungskostenvertrag und gemäß § 11
BauGB ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Die hierdurch entstehenden
Kosten sind ebenfalls vom Investor zu tragen.
Arbeitsprogramm
Bauleitplanung 2019/2020:
Das Planverfahren ist im Arbeitsprogramm
Bauleitplanung in der Priorität IA eingeordnet (siehe Vorlage Nr. 2019/3024).
Hinweis zum
weiteren Verfahren aufgrund der Covid-19 Pandemie:
Gemäß dem seit
29.05.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer
Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie
(Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) werden detaillierte Informationen zu
Art und Umfang der öffentlichen Auslegung mit der Bekanntmachung im Amtsblatt
veröffentlicht.
Hinweise:
Der geänderte Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 256/II „Quettingen - nördlich
Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ (Anlage 2.1 der Vorlage) im
Maßstab 1:500 und die Gutachten (Anlagen 5 bis 10) werden nur im
Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Im
Ratsinformationssystem Session sind zudem alle Anlagen auch in farbiger
Darstellung einsehbar.
Auf Grund von
materiell-rechtlichen Änderungen bzw. Präzisierung von Festsetzungen im
Bebauungsplan hinsichtlich des Schallimmissionsschutzes (Festsetzungen zu
Baulinien und Mindesthöhen; hier: Lärmschutzwand zwischen Verladehof und
Maurinusstraße) ist vor Satzungsbeschluss eine erneute, jedoch verkürzte
öffentliche Auslegung von 14 Tagen erforderlich.
Da der für den
Ratsturnus September 2022 ursprünglich geplante Satzungsbeschluss am 26.09.2022
durch die erneute öffentliche Auslegung nicht mehr eingehalten werden kann, ist
es erforderlich, die erneute öffentliche Auslegung schnellstmöglich
durchzuführen, damit die für den Investor zwingend notwendigen rechtlichen
Voraussetzungen für die Einreichung der Bauantragsunterlagen nach
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Ende 2022 noch geschaffen werden können
und ihm hierdurch keine erheblichen wirtschaftlichen Nachteile entstehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |