Betreff
Kostenerhöhung Endausbau Kreisverkehrsplatz Stauffenbergstraße/Rennbaumstraße
Vorlage
2022/1599
Aktenzeichen
TBL-693-KU
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von 741.000 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt zunächst aus der bestehenden Verpflichtungsermächtigung der Finanzstelle 66431205021059 „Erneuerung Berliner Straße“ (= 1,7 Mio. €) zur Verfügung gestellt. Eine Etatisierung der zusätzlichen Finanzmittel erfolgt mit Haushaltsfortschreibung.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                         In Vertretung

Adomat                                                                  Molitor

(in Vertretung                                                       

des Oberbürgermeisters)                                   

Begründung:

 

Der Endausbau des Kreisverkehres Stauffenbergstraße/Rennbaumstraße wurde vom Rat der Stadt Leverkusen mit der Vorlage Nr. 2019/3051 am 10.10.2019 beschlossen. Im Zuge der Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2020 wurden für die Maßnahme Haushaltsmittel in Höhe von 1,38 Mio. € bereitgestellt. Für dieses Projekt wurden bei der Bezirksregierung Köln Fördermittel gemäß der „Förderrichtlinien Kommunaler Straßenbau“ FöRi-komm-Stra (SMBI. NRW 910) beantragt, die in einer Höhe von brutto 872.600 € bewilligt wurden, mit der Auflage, dass die Baumaßnahme (einschließlich Bepflanzung) bis spätestens zum 30.11.2023 abgeschlossen sein muss.

 

Um diese Frist einhalten zu können, war es ursprünglich vorgesehen, mit den Umbauarbeiten am Kreisverkehr ab Sommer 2022 zu beginnen. Da diese Arbeiten dann jedoch zeitlich parallel mit der bereits im Januar 2022 begonnenen Kanalneubaumaßnahme auf der Lützenkirchener Straße stattgefunden hätten, wurde im Rahmen des gesamtstädtischen Baustellenmanagements entschieden, dass die Umbauarbeiten am Kreisverkehr erst beginnen sollen, wenn die Arbeiten auf der Lützenkirchener Straße abgeschlossen sind.

 

Grund für diese Entscheidung war, dass mit erheblichen verkehrlichen Behinderungen zu rechnen gewesen wäre, wenn zwei Großbaustellen in unmittelbarer Nähe zueinander zeitgleich stattfinden. Die Arbeiten auf der Lützenkirchener Straße sollen nach derzeitigem Stand Ende 2022/Anfang 2023 beendet sein.

 

Aufgrund dieses Sachverhalts ist vorgesehen, den Auftrag für den Kreisverkehr noch im November zu erteilen (angestrebter Vergabebeschluss im Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) 15.11.2022) und mit den vorbereitenden Bauarbeiten, die keinen wesentlichen Einfluss auf den Straßenverkehr haben, noch in diesem Jahr zu beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten in der Lützenkirchener Straße könnten Anfang 2023 die eigentlichen Tief- und Straßenbauarbeiten starten. Damit könnte - ein weitgehend ungestörter Bauablauf vorausgesetzt - der oben genannte späteste Fertigstellungstermin eingehalten und damit die Forderung des Fördermittelgebers erfüllt werden.

 

Auf Basis der fertig gestellten Ausschreibungsunterlagen für die Tief- und Straßenbauarbeiten erfolgte eine Überarbeitung der Kostenberechnung für die Bauleistung. Hierbei wurde die allgemeine preisliche Entwicklung im Bausektor, bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Krise und des seit Februar stattfindenden Krieges in der Ukraine, berücksichtigt. Die Baupreise liegen derzeit etwa 30 bis 40 Prozent höher, als vor Beginn der Corona-Krise im Jahr 2020. Stark preistreibend sind hier vor allem die Rohstoff- und Herstellungskosten, auch für typische Straßenbauprodukte, wie Asphalt und Betonwaren, sowie die enorm gestiegenen Kraftstoffpreise.

 

Zugrunde liegen dieser Kostenberechnung weiterhin solche Einheitspreise, die von den TBL in den Monaten April und Mai 2022 bei anderen Ausschreibungen submittiert wurden, sowie aktuelle Asphaltmischgutpreise, die bei diversen Asphaltmischwerken abgefragt wurden. Außerdem wurden aktualisierte Angebote für die Ausstattung des Kreisverkehres, wie Beleuchtung, Dosierungsanlage und Bepflanzung berücksichtigt. Die Kostenentwicklung in den einzelnen Hauptgruppen zeigt die Tabelle in der nichtöffentlichen Anlage dieser Vorlage.

 

Finanzierung:

Für die Maßnahme stehen auf der Finanzstelle „Endausbau Kreisel Stauffenbergstraße“, 667 212 0505 1045, des Fachbereiches Tiefbau (FB 66) Mittel in Höhe von insgesamt 1,38 Mio. € zur Verfügung. Gemäß den oben dargestellten fortgeschriebenen Projektkosten belaufen sich die benötigten Haushaltsmittel nunmehr auf insgesamt ca. 1,844 Mio. €. Da diese Zahlen zum jetzigen Zeitpunkt mit Unsicherheiten belegt sind, soll eine Finanzreserve von ca. 15 Prozent eingeplant werden, sodass sich ein erforderlicher Gesamtmittelbedarf für das Projekt von 2,121 Mio. € ergibt. Dies führt zu einer Budgeterhöhung um 741.000 €.

 

Die zusätzlich erforderlichen Mittel sollen nach erfolgtem Beschluss zunächst durch Deckungsmittel der Finanzstelle 66431205021059 „Berliner Straße“ (Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,7 Mio. €) bereitgestellt werden, um mit der Ausschreibung für diese Arbeiten beginnen zu können. Eine Etatisierung der zusätzlichen Finanzmittel erfolgt mit Haushaltsfortschreibung. Hinsichtlich der Fördermittel ist beabsichtigt, bei der Bezirksregierung Köln einen entsprechenden Kostenerhöhungsantrag zu stellen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66721205051045 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 1.380.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja 70 %

Name Förderprogramm: Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau-FöRi-kom-Stra (SMBI. NRW 910),

Ratsbeschluss vom 27.08.2019 zur Vorlage Nr. 2019/3051,

Beantragte Förderhöhe: 872.600 €.

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 66431205021059

 in Höhe von 741.000 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 70.000 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 30.000 €

Produkt: 1205 Sachkonto 416100

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Auf den o. g. Kontierungen stehen dem FB 66 im Jahr 2022 insgesamt originäre Planansätze i. H. v. 660.000 € zur Verfügung. Ob diese Mittel für alle vom FB 66 geplanten Maßnahmen auskömmlich sind, kann seitens 20 nicht bewertet werden und obliegt einzig dem FB 66 im Rahmen seiner Budgethoheit.

 

Bei einer positiven Beschlussfassung müssen entsprechende Finanzmittel auch für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. Dies schränkt bereits jetzt zukünftige finanzielle Spielräume der Haushaltsplanung 2023 ff. ein.

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein