Betreff
Widmung Wege Am Kiesberg
Vorlage
2022/1606
Aktenzeichen
660-3205-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW die Widmung des Weges bei Nr. 8 und 10 an der Straße Am Kiesberg als Gemeindestraße/befahrbarer Wohnweg und die Widmung des südlichen Weges am Ende der Straße in Richtung des Grünzuges als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgängerverkehr.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Straße Am Kiesberg wurde in den Jahren 1962 bis 1965 hergestellt und 1980 nachträglich gewidmet. Dabei wurden die fußläufigen Stichwege auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Aber im Gegensatz zu den nördlichen Stichwegen dient der Weg auf dem im Widmungsakt aufgeführten Flurstück 100 (Gemarkung Steinbüchel, Flur 5) der Erschließung der Wohngrundstücke 8 und 10 sowie der Andienung des anschließenden öffentlichen Grünzuges. Zur Berichtigung ist eine formelle Neuwidmung erforderlich. Aufgrund der fehlenden Nebenanlagen und einer Wendeanlage erfolgt die Einstufung als befahrbarer Wohnweg.

 

Im gleichen Verfahren soll der Weg, der am Ende der Straße zum öffentlichen Grünzug führt, ebenfalls gewidmet werden. Er entstand erst später und kam 1981 in städtischen Besitz. Er ist auf den Fußgängerverkehr zu beschränken und ist gemäß dem geänderten Straßen- und Wegegesetz als sonstige öffentliche Straße einzustufen.

 

Die Flächen sind im beiliegenden Anlageplan dargestellt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein