Betreff
Jahresabschluss 2021 der Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2022/1612
Aktenzeichen
201-01-10-14-schw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen fasst gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachträglich den folgenden Weisungsbeschluss an die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG):

 

1.    den Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 6.072.281,80 € und einem Jahresfehlbetrag von 1.168.096,58 € festzustellen,

 

2.    den Lagebericht 2021 zu genehmigen,

 

3.    den Jahresfehlbetrag von 1.168.096,58 € auf neue Rechnung vorzutragen,

 

4.    der Geschäftsführung der LPG für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Molitor

 

 

Begründung:

 

Dem von der Geschäftsführung der LPG aufgestellten Jahresabschluss 2021 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die KBHT Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH, Max-Delbrück-Straße 12 - 16, 51377 Leverkusen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Gemäß § 7 Abs. 2 i. V. m. § 8 lit. c des Gesellschaftsvertrages der LPG beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses und die Entlastung der Geschäftsführung.

 

Die Gesellschafterversammlung der LPG hat per Umlaufbeschluss am 27.06.2022 die entsprechenden Beschlüsse vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen gefasst. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein