- Investitionen im Rahmen der Projekte "Grüner Fächer"
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Die im Rahmen der REGIONALE 2010 entwickelten Projekte „Wupperwandel“ und
„Dhünnkorridor“ werden vorbehaltlich einer 90%igen Förderung umgesetzt.
Zum Nachweis der aufsichtsrechtlich geforderten haushaltsneutralen Realisierung erfolgt die Finanzierung des städtischen Eigenanteils über die Sparkasse Leverkusen. Diese wird ihre Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2010 entsprechend erhöhen.
Leverkusen, den 24.11.10
gezeichnet:
Buchhorn Rf. Geisel Rh. Kentrup
2. Für den Rat:
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Begründung:
Zur Finanzierung der Projekte „Wupperwandel“ und „Dhünnkorridor“ sind Bewilligungen des Landes NRW über eine 90%ige Förderung auf die zuwendungsfähigen Kosten von
- Wupperwandel 1.472.600 €
- Dhünnkorridor 112.886 € zu erwarten.
Die Restfinanzierung muss haushaltsneutral über Drittmittel erfolgen.
Hier hat sich die Sparkasse Leverkusen bereit erklärt, durch eine entsprechend
höhere Gewinnausschüttung den verbleibenden Eigenanteil zu kompensieren.
Zur zweckentsprechenden Verwendung eines Teilbetrages bis max. 200.000 €
ist eine „Vorab-Beschlussfassung“ des Rates als Träger der Sparkasse erforderlich.
(Die turnusmäßige Beschlussfassung über die jährliche Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Leverkusen bleibt unberührt.)
Mit Beschluss vom 22.10.2007 (Vorlage R 950) hat der Rat das Dossier
„Grüner Fächer Leverkusen“ zur Kenntnis genommen. Durch die REGIONALE 2010 erfolgte am 26.11.2007 die Bestätigung zur Anerkennung als A-Projekt.
Nach langwierigen Bemühungen stehen nun die Bewilligungen über eine 90%ige Förderung in Aussicht. Die notwendige Mitzeichnung der Kommunalaufsicht ist jedoch von der Zusage der Stadt Leverkusen abhängig, dass die städtischen Eigenanteile vollständig über zweckgebundene Einzahlungen und Erträge zu finanzieren sind. Nur über diesen Weg kann die Haushaltsverträglichkeit gewährleistet werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0808/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner: /Frau Noreiks,
Fb 20, Tel. 2031
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Vorab-Erklärung zur Teil-Verwendung des Jahresüberschusses 2010 der Sparkasse Leverkusen
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Verschiedene investive und konsumtive Maßnahmen des Grünen Fächers
Etatisiert in den Hj. 2010 - 2012
Wupperwandel Produktgruppe 1205 Finanzstellen
Baukosten L.-Rehbock-Anlage 1.250.000 € 66921205021083
66721205021082
Begrünung L.-Rehbock-Anlage 132.000 € 670013050108
Beschilderung/Möblierung Wupperweg 54.000 € 67001305011006
Ausbau Wupperpfad 36.600 € 660012050202
Dhünnkorridor
Anlage Fußfallstationen 47.838 € 670013050108
Anbindung Lesegarten 21.030 €
Anbindung Wuppermannpark 44.018 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Maßnahmen werden haushaltsneutral finanziert.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
L.-Rehbock-Anlage
Aufgrund des Neubaustandards der Baumaßnahme und Verwendung von
wetterfestem Cortenstahl ist eine erhebliche Folgekostenreduzierung der technischen Bauwerke zu erwarten.
Die umfangreichen Rückschnitt- und Rodungsarbeiten bewirken erheblich
geringere Unterhaltungskosten.
Dhünnkorridor
sh. Vorlage 0664/2010
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Für die Maßnahmen sind bereits förderunschädliche Planungskosten angefallen.
Begründung der äußersten
Dringlichkeit:
Das Bewilligungsverfahren der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2010 wird
Ende November 2010 abgeschlossen. Zur Erteilung rechtskräftiger Zuwendungsbescheide ist die Vorlage der Erklärung der Stadt Leverkusen zur
Haushaltsneutralität notwendig.
Ein Verschieben in das Jahr 2011 ist nicht möglich, da dann keine Fördermittel mehr bereitstehen.