Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Investitionen im Rahmen der Projekte "Grüner Fächer"
Vorlage
0808/2010
Aktenzeichen
200-No
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die im Rahmen der REGIONALE 2010 entwickelten Projekte „Wupperwandel“ und

„Dhünnkorridor“ werden vorbehaltlich einer 90%igen Förderung umgesetzt.

 

Zum Nachweis der aufsichtsrechtlich geforderten haushaltsneutralen Realisierung erfolgt die Finanzierung des städtischen Eigenanteils über die Sparkasse Leverkusen. Diese wird ihre Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2010 entsprechend erhöhen.  

 

Leverkusen, den 24.11.10

 

gezeichnet:

Buchhorn                                            Rf. Geisel                               Rh. Kentrup

 

 

2. Für den Rat:

 

Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Begründung:

 

Zur Finanzierung der Projekte „Wupperwandel“ und „Dhünnkorridor“ sind Bewilligungen des Landes NRW über eine 90%ige Förderung auf die zuwendungsfähigen Kosten von

-                       Wupperwandel                      1.472.600 €

-                       Dhünnkorridor                           112.886 €  zu erwarten.

 

Die Restfinanzierung muss haushaltsneutral über Drittmittel erfolgen.

 

Hier hat sich die Sparkasse Leverkusen bereit erklärt, durch eine entsprechend

höhere Gewinnausschüttung den verbleibenden Eigenanteil zu kompensieren.

 

Zur zweckentsprechenden Verwendung eines Teilbetrages bis max. 200.000 €

ist eine „Vorab-Beschlussfassung“ des Rates als Träger der Sparkasse erforderlich.

(Die turnusmäßige Beschlussfassung über die jährliche Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Leverkusen bleibt unberührt.)

 

Mit Beschluss vom 22.10.2007 (Vorlage R 950) hat der Rat das Dossier

„Grüner Fächer Leverkusen“ zur Kenntnis genommen. Durch die REGIONALE 2010 erfolgte am 26.11.2007 die Bestätigung zur Anerkennung als A-Projekt.

 

Nach langwierigen Bemühungen stehen nun die Bewilligungen über eine 90%ige Förderung in Aussicht. Die notwendige Mitzeichnung der Kommunalaufsicht ist jedoch von der Zusage der Stadt Leverkusen abhängig, dass die städtischen Eigenanteile vollständig über zweckgebundene Einzahlungen und Erträge zu finanzieren sind. Nur über diesen Weg kann die Haushaltsverträglichkeit gewährleistet werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0808/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner:  /Frau Noreiks, Fb 20, Tel. 2031

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Vorab-Erklärung zur Teil-Verwendung des Jahresüberschusses 2010 der Sparkasse Leverkusen

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Verschiedene investive und konsumtive Maßnahmen des Grünen Fächers

Etatisiert in den Hj. 2010 - 2012

 

Wupperwandel                                  Produktgruppe 1205            Finanzstellen

 

Baukosten L.-Rehbock-Anlage                   1.250.000 €               66921205021083

                                                                                                            66721205021082

Begrünung L.-Rehbock-Anlage                      132.000 €                   670013050108

Beschilderung/Möblierung Wupperweg          54.000 €                67001305011006

Ausbau Wupperpfad                                         36.600 €                    660012050202

 

Dhünnkorridor

Anlage Fußfallstationen                                     47.838 €                    670013050108

Anbindung Lesegarten                                      21.030 €

Anbindung Wuppermannpark                           44.018 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Die Maßnahmen werden haushaltsneutral finanziert.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

L.-Rehbock-Anlage

Aufgrund des Neubaustandards der Baumaßnahme und Verwendung von

wetterfestem Cortenstahl ist eine erhebliche Folgekostenreduzierung der technischen Bauwerke zu erwarten.

 

Die umfangreichen Rückschnitt- und Rodungsarbeiten bewirken erheblich

geringere Unterhaltungskosten.

 

Dhünnkorridor

sh. Vorlage 0664/2010

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Für die Maßnahmen sind bereits förderunschädliche Planungskosten angefallen.

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Das Bewilligungsverfahren der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2010 wird

Ende November 2010 abgeschlossen. Zur Erteilung rechtskräftiger Zuwendungsbescheide ist die Vorlage der Erklärung der Stadt Leverkusen zur

Haushaltsneutralität notwendig.

 

Ein Verschieben in das Jahr 2011 ist nicht möglich, da dann keine Fördermittel mehr bereitstehen.