Betreff
Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren 2011
Vorlage
0809/2010
Aktenzeichen
202-na
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf

 

.                       1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Gebührenbedarfs-berechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren auf Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2011 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Entgeltkalkulation 2011 (Vorkalkulation nach LSP) erfolgte.

 

                        2. Die Kostenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung werden zustimmend zur Kenntnis genommen (Hinweis auf Anlage 1).

 

                        3. Die Satzung wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen.

 

gezeichnet:                                                                                          

Buchhorn                                      Häusler                     

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage des Ergebnisses 2009 und der Prognose 2011 schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze der Entwicklung anzupassen.

Hiernach steigen die Abfallentsorgungsgebühren um 3,86 % gegenüber dem Vorjahr.

 

Die prognostizierten Entsorgungskosten 2011 verzeichnen – lt Wirtschaftsplan 2011-  im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 3,7 %.

Dabei steigt anteilig das Verbrennungsentgelt um 6 % und die sonstigen Entsorgungsentgelte um 1,9 %.

 

Wesentlich für den Anstieg des Verbrennungsentgeltes ist der verminderte Kostendeckungsbeitrag durch Stromerlöse. Grund hierfür sind deutlich verringerte Einspeisevergütungen der Stromwirtschaft, die wiederum Ergebnis der zuletzt getroffenen energiepolitischen Beschlüsse des Bundes sind.

Zu berücksichtigen ist auch, dass 2011 die neue Kondensationsturbine in Betrieb geht. Trotz der Vervierfachung der Stromerzeugung ist der Rückgang der Einspeisevergütung nicht zu kompensieren.

Mit der Inbetriebnahme der Turbine fließen die Erstellungskosten in den Wirtschaftplan 2011.

Weiterhin ist in der Kalkulation ein Anstieg der zu entsorgenden Restmüllmenge um 1,5% auf rund 39.300 t zu berücksichtigen.

 

Bei den sonstigen Entsorgungsentgelten wie Einsammlung, Transport und Abfallbehandlung führen der Anstieg der getrennt erfassten Grünschnittmengen

( +18%), die erhöhten Instandsetzungsaufwendungen für das Wertstoffzentrum, die Verbesserung der Servicefreundlichkeit durch zusätzlichen personellen Einsatz, steigende Kraftstoffkosten sowie strukturelle Anpassungen bei den Personalaufwendungen zu Kostensteigerungen.

 

Die städtischen Kosten der Abfallentsorgung werden im Vergleich zum Vorjahr mit 1,74% nur leicht ansteigend prognostiziert.

 

Bei der Berechnung der Abfallentsorgungsgebühren wird berücksichtigt, dass im Jahre 2009 ein Überschuss in Höhe von 437.817,61 € erwirtschaftet wurde.

 

Der teilweise Einsatz dieses Überschusses führt dazu, dass sich die Gebührensteigerung nur mit 3,86 % auswirkt. Ohne Berücksichtigung dieses Überschusses läge die Gebührensteigerung bei 5,38%.

 

 

Gebührensatz für Einwohner bzw. Einwohnergleichwerte

 

a)                 ohne Kompostierungsabschlag:

 

bisher 79,71 €                neu 82,79 €

 

b)        im Falle der Ermäßigung bei Eigenkompostierung:

 

bisher 68,83 €                neu 71,54 €

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren 2011 erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co. KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2011 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Entgeltkalkulation 2011 (Vorkalkulation nach LSP).

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 16.12.1996 (Vorlage R 629/14. TA) ist die Vorkalkulation der AWL Abfallwirtschaftsgesellschaft Leverkusen mbH – und somit der AVEA GmbH & Co. KG als deren Rechtsnachfolgerin – nach den Leitsätzen für Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.

 

Die Prüfung der Entgeltkalkulation 2011 der AVEA GmbH & Co. KG wird zurzeit von der Märkischen Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, durchgeführt.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Gesellschafterversammlung am 10.12.2010 den Wirtschaftsplan beschließt. Sollten sich dennoch Änderungen ergeben, wird die Verwaltung in der nächstfolgenden Ratsitzung mündlich berichten.

 

Neben den Selbstkosten der AVEA GmbH & Co KG sind folgende Kosten, die bei der Stadt für Leistungen im Rahmen der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung entstehen, ansatzfähig:

 

a)        Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung                           433.000,€

der Straßenpapierkörbe

 

b)        Kosten für die Beseitigung des "wilden Mülls",                                          206.782 €

insbesondere an Badeseen, aus Parkanlagen und

den Außenanlagen der Schulen

 

c)         Verwaltungskosten für die Festsetzung                                                       497.823 €

und Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren                   

 

d)        Kosten für die Prüfung der LSP-Vorkalkulation 2010                                  12.000 €

                      

Summe (gerundet)                                                                                      1.149.605 €

 

                        

Ungewollte Gebührenüberschüsse und -fehlbeträge


Gebührenüberschüsse und –fehlbeträge eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen.
Da die Ergebnisse eines Kalkulationszeitraumes stets erst nach dessen Ablauf, mithin erst im Folgejahr vorliegen, verbleiben für den Ausgleich tatsächlich nur 2 Jahre.

 

 

Stand und Verwendung der Überschüsse

 

Die Verwaltung schlägt vor für das Jahr 2011 lediglich einen Teil des Überschusses aus 2009 einzusetzen, da derzeit die Kosten- und Erlössituation für das Jahr 2010 noch nicht eingeschätzt werden kann.

Der verbleibende Überschuss in Höhe von 187.817,61 € wird für die Gebührenbedarfsberechnung 2012 vorgetragen.

 

 

Entstehungsjahr                Betrag                       Verwendung 2011  Verwendung 2012

 

Überschuss 2009               437.817,61 €             250.000 €                  187.817,61 €

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  0809/2010 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Naves

/20-202/2170…………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren 2011

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag                        Produkt                     Produktgruppe       Sachkonto

 

970011100101                     111001                       1110                           432130

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Gebührenerhöhung um 3,86 % zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Jährliche Anpassung der Gebühren zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die erforderlichen Unterlagen erst seit wenigen Tagen vorliegen, war eine Erstellung der Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich.

Gebührensatzungen für Grundbesitzabgaben sind vor dem Inkrafttreten zu beschließen und bekannt zu machen. Um ein Inkrafttreten zum 1.1.2011 zu ermöglichen, ist die Beschlussfassung und Bekanntmachung bis zum 31.12.2010 erforderlich.