Beschlussentwurf
. 1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Gebührenbedarfs-berechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren auf Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2011 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Entgeltkalkulation 2011 (Vorkalkulation nach LSP) erfolgte.
2. Die Kostenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung werden zustimmend zur Kenntnis genommen (Hinweis auf Anlage 1).
3. Die Satzung wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Auf der Grundlage des Ergebnisses 2009 und der Prognose 2011 schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze der Entwicklung anzupassen.
Hiernach steigen die Abfallentsorgungsgebühren um 3,86 % gegenüber dem Vorjahr.
Die prognostizierten Entsorgungskosten 2011 verzeichnen – lt Wirtschaftsplan 2011- im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 3,7 %.
Dabei steigt anteilig das Verbrennungsentgelt um 6 % und die sonstigen Entsorgungsentgelte um 1,9 %.
Wesentlich für den Anstieg des Verbrennungsentgeltes ist der verminderte Kostendeckungsbeitrag durch Stromerlöse. Grund hierfür sind deutlich verringerte Einspeisevergütungen der Stromwirtschaft, die wiederum Ergebnis der zuletzt getroffenen energiepolitischen Beschlüsse des Bundes sind.
Zu berücksichtigen
ist auch, dass 2011 die neue Kondensationsturbine in Betrieb geht. Trotz der
Vervierfachung der Stromerzeugung ist der Rückgang der Einspeisevergütung nicht
zu kompensieren.
Mit der
Inbetriebnahme der Turbine fließen die Erstellungskosten in den Wirtschaftplan
2011.
Weiterhin ist in
der Kalkulation ein Anstieg der zu entsorgenden Restmüllmenge um 1,5% auf rund
39.300 t zu berücksichtigen.
Bei den sonstigen
Entsorgungsentgelten wie Einsammlung, Transport und Abfallbehandlung führen der
Anstieg der getrennt erfassten Grünschnittmengen
( +18%), die
erhöhten Instandsetzungsaufwendungen für das Wertstoffzentrum, die Verbesserung
der Servicefreundlichkeit durch zusätzlichen personellen Einsatz, steigende
Kraftstoffkosten sowie strukturelle Anpassungen bei den Personalaufwendungen zu
Kostensteigerungen.
Die städtischen Kosten der Abfallentsorgung werden im Vergleich zum Vorjahr mit 1,74% nur leicht ansteigend prognostiziert.
Bei der Berechnung der Abfallentsorgungsgebühren wird berücksichtigt, dass im Jahre 2009 ein Überschuss in Höhe von 437.817,61 € erwirtschaftet wurde.
Der teilweise Einsatz dieses Überschusses führt dazu, dass sich die Gebührensteigerung nur mit 3,86 % auswirkt. Ohne Berücksichtigung dieses Überschusses läge die Gebührensteigerung bei 5,38%.
Gebührensatz für Einwohner bzw.
Einwohnergleichwerte
a)
ohne
Kompostierungsabschlag:
bisher 79,71 € neu
82,79 €
b) im
Falle der Ermäßigung bei Eigenkompostierung:
bisher 68,83 € neu
71,54 €
Die Gebührenbedarfsberechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren 2011 erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co. KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2011 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Entgeltkalkulation 2011 (Vorkalkulation nach LSP).
Nach dem Ratsbeschluss vom 16.12.1996 (Vorlage R 629/14. TA) ist die Vorkalkulation der AWL Abfallwirtschaftsgesellschaft Leverkusen mbH – und somit der AVEA GmbH & Co. KG als deren Rechtsnachfolgerin – nach den Leitsätzen für Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.
Die Prüfung der Entgeltkalkulation 2011 der AVEA GmbH & Co. KG wird zurzeit von der Märkischen Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, durchgeführt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Gesellschafterversammlung am 10.12.2010 den Wirtschaftsplan beschließt. Sollten sich dennoch Änderungen ergeben, wird die Verwaltung in der nächstfolgenden Ratsitzung mündlich berichten.
Neben den Selbstkosten der AVEA GmbH & Co KG sind folgende Kosten, die bei der Stadt für Leistungen im Rahmen der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung entstehen, ansatzfähig:
a) Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung 433.000,€
der Straßenpapierkörbe
b) Kosten für die Beseitigung des "wilden Mülls", 206.782 €
insbesondere an Badeseen, aus Parkanlagen und
den Außenanlagen der Schulen
c) Verwaltungskosten für die Festsetzung 497.823 €
und Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren
d) Kosten für die Prüfung der LSP-Vorkalkulation 2010 12.000 €
Summe (gerundet) 1.149.605 €
Ungewollte
Gebührenüberschüsse und -fehlbeträge
Gebührenüberschüsse und –fehlbeträge eines Kalkulationszeitraumes sind
innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen.
Da die Ergebnisse eines Kalkulationszeitraumes stets erst nach dessen Ablauf,
mithin erst im Folgejahr vorliegen, verbleiben für den Ausgleich tatsächlich
nur 2 Jahre.
Stand und Verwendung der
Überschüsse
Die Verwaltung schlägt vor für das Jahr 2011
lediglich einen Teil des Überschusses aus 2009 einzusetzen, da derzeit die
Kosten- und Erlössituation für das Jahr 2010 noch nicht eingeschätzt werden
kann.
Der verbleibende Überschuss in Höhe von
187.817,61 € wird für die Gebührenbedarfsberechnung 2012 vorgetragen.
Entstehungsjahr Betrag Verwendung 2011 Verwendung 2012
Überschuss
2009 437.817,61 € 250.000 € 187.817,61 €
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0809/2010 Beschluss des Finanzausschusses vom
01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Naves
/20-202/2170…………………………………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren 2011
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Innenauftrag Produkt Produktgruppe Sachkonto
970011100101 111001 1110 432130
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Gebührenerhöhung um 3,86 % zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Jährliche Anpassung der Gebühren zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Da die erforderlichen Unterlagen erst seit wenigen Tagen vorliegen, war eine Erstellung der Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich.
Gebührensatzungen für Grundbesitzabgaben sind vor dem Inkrafttreten zu beschließen und bekannt zu machen. Um ein Inkrafttreten zum 1.1.2011 zu ermöglichen, ist die Beschlussfassung und Bekanntmachung bis zum 31.12.2010 erforderlich.