Betreff
Widmung Am Thelenhof (Weg zu An der Fettehenne)
Vorlage
2022/1620
Aktenzeichen
660-3208-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, in der Straße Am Thelenhof das Flurstück 364 (Gemarkung Steinbüchel, Flur 20) gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW zu widmen. Der Teil am Wendehammer zu den Garagen der Nrn. 30 und 35 wird als Gemeinde-/Anliegerstraße, die Fortsetzung zum Weg An der Fettehenne als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgängerverkehr, gewidmet.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Nachdem 1970 die Straße Am Thelenhof hergestellt worden war, wurde im Mai 1971 im Hauptausschuss deren Widmung beschlossen.

 

Der Wohnweg mit Treppenanlage zum Weg An der Fettehenne (früher Teil der Wilhelmsgasse) wurde jedoch erst zwischen Dezember 1971 und Mai 1972 hergestellt. Zwar hätte die Andienung der Garagen nach § 6 Absatz 8 des Straßen- und Wegegesetzes als unwesentliche Ergänzung angesehen werden können, darunter fällt jedoch nicht die neue Verbindung zu An der Fettehenne.

 

So ist hier eine neue Widmung des Flurstückes 364 (Gemarkung Steinbüchel, Flur 20) erforderlich. Da durch die Gesetzesänderung zum 01.01.2022 selbstständige Fußwege als sonstige öffentliche Straßen eingestuft werden müssen, erfolgt zur Klarstellung auch eine Widmung der Garagenvorflächen als Gemeinde-/Anliegerstraße in Ergänzung der durchgeführten Widmung.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus empfohlen wird und noch erfolgen kann, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.