Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, in der Straße Am Thelenhof das Flurstück 364 (Gemarkung Steinbüchel, Flur 20) gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW zu widmen. Der Teil am Wendehammer zu den Garagen der Nrn. 30 und 35 wird als Gemeinde-/Anliegerstraße, die Fortsetzung zum Weg An der Fettehenne als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgängerverkehr, gewidmet.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Nachdem 1970 die
Straße Am Thelenhof hergestellt worden war, wurde im Mai 1971 im Hauptausschuss
deren Widmung beschlossen.
Der Wohnweg mit
Treppenanlage zum Weg An der Fettehenne (früher Teil der Wilhelmsgasse) wurde
jedoch erst zwischen Dezember 1971 und Mai 1972 hergestellt. Zwar hätte die
Andienung der Garagen nach § 6 Absatz 8 des Straßen- und Wegegesetzes als
unwesentliche Ergänzung angesehen werden können, darunter fällt jedoch nicht
die neue Verbindung zu An der Fettehenne.
So ist hier eine
neue Widmung des Flurstückes 364 (Gemarkung Steinbüchel, Flur 20) erforderlich.
Da durch die Gesetzesänderung zum 01.01.2022 selbstständige Fußwege als
sonstige öffentliche Straßen eingestuft werden müssen, erfolgt zur Klarstellung
auch eine Widmung der Garagenvorflächen als Gemeinde-/Anliegerstraße in
Ergänzung der durchgeführten Widmung.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus empfohlen wird und noch erfolgen kann, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.