- Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird dem Antrag des Vorhabenträgers Colonia Kids GmbH, 50968 Köln, (Anlage 3 der Vorlage) zur Einleitung des Satzungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Schaffung einer Kindertagesstätte in Manfort stattgegeben.
2. Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung V 39/I „Manfort - IPL - Kita“.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wiesdorf und beinhaltet das Flurstück 319, Flur 30. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Lage des Plangebiets:
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) V39/I „Manfort - IPL-Kita“ ist ca. 2.945 m² groß und liegt im Stadtteil Leverkusen-Manfort im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 115/I „Innovationspark Leverkusen“. Es besteht aus dem Flurstück 319, Flur 30, Gemarkung Wiesdorf. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
Planungsanlass und Ziel der Planung:
Entsprechend der Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in der Stadt Leverkusen ist der Bau einer weiteren Kindertagesstätte (Kita) erforderlich, um dem gesetzlichen Anspruch auf Betreuung gerecht zu werden. Seitens des Vorhabenträgers (Colonia Kids GmbH) ist eine bis zu 6-gruppige Kita mit maximal 110 Betreuungsplätzen in 1,5-geschossiger Bauweise geplant.
Bestehendes
Planungsrecht:
Die
Fläche des Plangebiets befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplans Nr. 115/I „Innovationspark Leverkusen“, der hier eine
Festsetzung als Sondergebiet „Sport“ bzw. „Büro“ vorsieht (Anlage 2 der Vorlage). Zur
Umsetzung des Planungsrechts für eine Kindertagesstätte ist ein
Bebauungsplanverfahren erforderlich. Für den Bereich
des Plangebiets sowie dessen Umgebung, als Übergangsbereich zwischen
Wohnnutzungen sowie gewerblichen Nutzungen, sind bereits durch den
Bebauungsplan Nr. 115/I besondere Nutzungen als Sondergebiete vorgesehen.
Flächennutzungsplan:
Die vorgesehene Planung einer Kita lässt sich nicht aus dem gültigen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leverkusen entwickeln, da dieser hier eine Nutzung als „Sondergebiet“ darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Rahmen der Anpassung nach Satzungsbeschluss.
Verfahrensstand und weiteres Vorgehen:
Der Vorhabenträger (Colonia Kids GmbH) stellt einen Antrag
auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Sinne des § 12
BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB. Für die planungsrechtliche Vorbereitung
des Baus einer Kita eignet sich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans, da seitens der Stadt Leverkusen in diesem Zuge die Schaffung
zusätzlicher Betreuungsplätze sichergestellt und die unnötige Überplanung von
Gewerbegebieten verhindert werden kann. Mit diesem Einleitungs- und
Aufstellungsbeschluss wird der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans festgelegt und das beschleunigte Planverfahren eingeleitet.
Im Weiteren werden alle erforderlichen Untersuchungen und
Gutachten erarbeitet, um eine Bewertung der Fläche zur weiteren Entwicklung und
Planung vornehmen zu können. Dieses betrifft u. a. die Ermittlung der
Umweltbelange, die Berücksichtigung der Belange zur Verkehrs- und Erschließungsplanung
sowie zur Anzahl der Gruppen und Gruppengröße der Kindertagesstätte. Daraus
resultierend wird die Konkretisierung eines Vorhaben-Konzeptes erfolgen, um im
nächsten Planungsschritt direkt die Beschlussvorlage zur Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu erarbeiten. So kann eine
Realisierung wesentlich beschleunigt werden.
Prüfung der Umweltbelange:
Eine detaillierte Prüfung der Umweltbelange (u. a.
Artenschutz, Immissionsschutz) erfolgt im weiteren Verfahren und wird in den Bebauungsplan
einfließen.
Bodenordnung, Kosten und Umsetzung der Planung:
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, trägt der Investor sämtliche Kosten der Planung sowie Realisierung. Im Rahmen des noch zu erarbeitenden Durchführungsvertrags wird auch der Realisierungszeitpunkt konkretisiert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah in die Wege leiten zu können, wird eine Beschlussfassung noch im beginnenden Turnus empfohlen. Daher bringt die Verwaltung die Vorlage zum Nachtragstermin in die Beratung und Beschlussfassung.