Betreff
Graffitigestaltung an der Rad- und Fußgängerbrücke St 14 – Auerweg/Karl-Carstens-Ring in Kooperation mit dem städtischen Kindergarten Morsbroicher Straße
Vorlage
2022/1631
Aktenzeichen
TBL-693-Va
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Gestaltung durch Graffitis an der Rad- und Fußgängerbrücke St 14 - Auerweg/Karl-Carstens-Ring in Kooperation mit dem städtischen Kindergarten Morsbroicher Straße wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation:

Die Fuß- und Radwegbrücke wurde als Überführung des Auerwegs über den Karl-Carstens-Ring im Jahr 1971 hergestellt. Auf der Westseite führt die Brücke unmittelbar zum Schloss Morsbroich und auf der Ostseite u. a. zum Freiherr-vom-Stein Gymnasium und dem städtischen Kindergarten Morsbroicher Straße. Außerdem ist die Brücke in diesem Bereich die einzige Verbindung zwischen den Bushaltestellen „Schlebusch Museum/Karl-Carstens-Ring“ auf der Ost- und Westseite des Karl-Carstens-Rings.

 

Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) wurden von den Mitarbeitenden des städtischen Kindergartens Morsbroicher Straße auf eine schönere Gestaltung der direkt anliegenden Rad- und Fußgängerbrücke Auerweg/Karl-Carstens-Ring angesprochen. Die seitlichen Ansichtsflächen des Überbaus und die Stützen sind bereits in der Vergangenheit mit Graffiti künstlerisch aufgewertet worden. Die vorhandene Gestaltung ist allerdings in die Jahre gekommen und durch Vandalismus stark verunstaltet.

 

Geplante Vorgehensweise:

Aus den zuvor genannten Gründen schlagen die TBL vor, die Ansichtsflächen des Brückenbauwerks in Kooperation mit dem städtischen Kindergarten, der für die Umsetzung des Projektes sein starkes Interesse bekundet hat, neu zu gestalten. Die Planung und Ausführung soll in enger Abstimmung mit dem Haus der Jugend erfolgen, das auf dem Gebiet der Graffitis über entsprechende Erfahrung verfügt und daher das Vorhaben zielführend unterstützen kann. Im Vorfeld würden die TBL eine gründliche Reinigung der Wand durchführen lassen. Nach erfolgtem Beschluss wäre eine Umsetzung in der zweiten Jahreshälfte 2022 denkbar.

 

Finanzierung:

Die geschätzten Kosten für die Reinigung und die Verkehrssicherung in Höhe von ca. 2.500 € sollen aus dem konsumtiven Teil des städtischen Haushaltes, Produkt 120502, Sachkonto 523200 (Unterhaltung Ingenieurbauwerke), finanziert werden. Die Brückenflächen werden als Gestaltungsfläche kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zur Unterstützung des Projekts sollen die Materialkosten in Höhe von ca. 2.500 € über das Unterhaltungsbudget des Fachbereiches Tiefbau (FB 66) finanziert werden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: PN 1205 Sachkonto: 523200

Aufwendungen für die Maßnahme: 5.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die weiteren Bearbeitungsmaßnahmen zeitnah in die Wege leiten zu können, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin in den Sitzungsturnus im September eingebracht.