Betreff
Anfrage der Autobahn GmbH des Bundes zur Herausgabe von technischen und rechtlichen Vorgaben für die Querung von Wasserläufen bei der Verlegung von Leerrohren entlang der A1
- Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 20.06.2022
Vorlage
2022/1632
Aktenzeichen
011-34-03-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass sein Beschluss vom 20.06.2022 zur Vorlage Nr. 2022/1415 Anfrage der Autobahn GmbH des Bundes zur Herausgabe von technischen und rechtlichen Vorgaben für die Querung von Wasserläufen bei der Verlegung von Leerrohren entlang der A1“ vom Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beanstandet wird, da er das geltende Recht verletzt.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen hebt daher seinen Beschluss vom 20.06.2022 zur Vorlage Nr. 2022/1415 Anfrage der Autobahn GmbH des Bundes zur Herausgabe von technischen und rechtlichen Vorgaben für die Querung von Wasserläufen bei der Verlegung von Leerrohren entlang der A1“ auf. Er nimmt die Anfrage der Autobahn GmbH des Bundes vom 18.02.2022 zur Herausgabe von technischen und rechtlichen Vorgaben zur Querung von Bachläufen bei der Verlegung von Leerrohren für Erdverkabelungen im Bereich der A1 (Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Burscheid und dem Autobahnkreuz Leverkusen) zur Kenntnis und stimmt der Aushändigung der angefragten Unterlagen durch die Untere Wasserbehörde (UWB, Fachbereich Umwelt) an die Autobahn GmbH des Bundes sowie der Genehmigung der Bachquerungen bei der Umsetzung der Maßnahme zu.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

In seiner Sitzung vom 20.06.2022 hat der Rat der Stadt Leverkusen die Vorlage Nr. 2022/1415 Anfrage der Autobahn GmbH des Bundes zur Herausgabe von technischen und rechtlichen Vorgaben für die Querung von Wasserläufen bei der Verlegung von Leerrohren entlang der A1“ beraten, die den folgenden Beschlussentwurf enthält:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Anfrage der Autobahn GmbH des Bundes vom 18.02.2022 zur Herausgabe von technischen und rechtlichen Vorgaben zur Querung von Bachläufen bei der Verlegung von Leerrohren für Erdverkabelungen im Bereich der A1 (Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Burscheid und dem Autobahnkreuz Leverkusen) zur Kenntnis.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Aushändigung der angefragten Unterlagen durch die Untere Wasserbehörde (UWB, Fachbereich Umwelt) an die Autobahn GmbH des Bundes sowie der Genehmigung der Bachquerungen bei der Umsetzung der Maßnahme zu.“

 

Der Rat hat zu der vorgenannten Vorlage am 20.06.2022 abschließend den folgenden Beschluss gefasst:

 

„Beschluss:

 

Wie Vorlage

 

dagegen:  41  (11 CDU, 8 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Aufbruch Leverkusen, Rf. Kronenberg)

Enth.:           1  (OB)

 

Damit ist die Vorlage abgelehnt.“

 

Da dieser Beschluss das geltende Recht verletzt, ist er gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister schriftlich zu beanstanden.

 

Wie in der Begründung der Vorlage Nr. 2022/1415 aufgeführt, ist die Verwaltung (hier die Untere Wasserbehörde beim Fachbereich Umwelt) gemäß den Vorgaben im Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, die Zustimmung der Gewässerquerung zu erteilen. Zudem besteht eine Verpflichtung gemäß §§ 71c und 71d des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW), die Autobahn GmbH bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Der gesetzlich festgelegte Aufgabenbereich bzw. das Portfolio hinsichtlich der Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen sowie ihrer dazugehörigen Anlagen sind in § 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) geregelt.

 

Nach den vorliegenden Informationen ist ein Ausschlussgrund nach § 5 Abs. 2 und 3 VwVfG NRW (wenn z. B. datenschutzrechtliche Aspekte entgegenstehen oder sonst eine rechtliche Unmöglichkeit besteht, durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden oder die Hilfe einen unzumutbaren Aufwand bedeuten würde) weiterhin nicht erkennbar.

 

Dem Rat wird mit Beschlusspunkt 2 der Vorlage Nr. 2022/1632 vorgeschlagen, seinen am 20.06.2022 gefassten Beschluss zur Vorlage Nr. 2022/1415 Anfrage der Autobahn GmbH des Bundes zur Herausgabe von technischen und rechtlichen Vorgaben für die Querung von Wasserläufen bei der Verlegung von Leerrohren entlang der A1“ aufzuheben.

 

Verbleibt der Rat der Stadt Leverkusen nach nochmaliger Beratung gemäß § 54 Abs. 2 S. 4 GO NRW bei seinem Beschluss, wird der Oberbürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde einholen. Bis zu dieser Entscheidung bleibt die aufschiebende Wirkung bestehen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein