Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Fällung von Rosskastanien an der Kastanienallee
Vorlage
2022/1635
Aktenzeichen
2022
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der kurzfristigen Fällung von zwei Kastanien innerhalb der nächsten Tage sowie dem Fällen einer weiteren Kastanie ab 01.10.2022 wird zugestimmt, um die Kastanienallee wieder in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen

 

 

Leverkusen, 20.07.2022

 

gezeichnet:

Pröpper                                                             Schmidt

Bezirksbürgermeister                                      Bezirksmitglied

 

 

II.      Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Kastanienallee an der Wupper in Leverkusen-Opladen ist als Naturdenkmal Nr. 2.3-3 im rechtsgültigen Landschaftsplan der Stadt Leverkusen eingetragen. Die Bäume stehen beidseitig des asphaltierten Weges, der zwischen der Düsseldorfer Straße und der Bonner Straße verläuft.

 

In den vergangenen Jahren wurden wegen des hohen Alters der Bäume (über 100 Jahre) und der hohen Verkehrserwartung durch die jährlich stattfindende Bierbörse immer wieder einzelne Bäume gefällt oder starke Rückschnitte vorgenommen. Bei einer routinemäßigen Baumkontrolle des Fachbereichs Stadtgrün (FB 67) am 06.05.2022 wurde festgestellt, dass umfangreiche Rückschnittarbeiten notwendig werden und insgesamt vier Bäume abgängig sind.

 

Die notwendigen Fällungen waren ursprünglich für Herbst/Winter 2022 vorgesehen. Bei einer Begehung der Kastanienallee am 13.07.2022, bei der die Rückschnittarbeiten unter Berücksichtigung des Artenschutzes abgestimmt werden sollten, wurde festgestellt, dass die Fällung eines Baumes (Nr. 40) sofort notwendig wurde. Dieser Baum wurde auf Veranlassung des Fachbereichs Stadtgrün (FB 67) aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht noch am selben Tag gefällt. Bei zwei weiteren Bäumen (Nr. 57 und 94) wurde festgestellt, dass diese wesentlich stärker geschädigt sind als noch bei der letzten Baumkontrolle im Mai dieses Jahres erkennbar war. Diese beiden Bäume müssen daher noch vor Beginn der „Bierbörse“ gefällt werden, um die Sicherheit der zahlreichen Besuchenden zu gewährleisten.

 

Baum Nr.68 wird aufgrund einer vorhandenen Spechthöhle kurzfristig nur gekappt, um damit die Verkehrssicherheit zu wahren. Eine Fällung dieses Baumes wird zum Ende der Vegetationsperiode vorgesehen; als Maßnahme zur Habitatsverbesserung werden weitere geeignete Maßnahmen durchgeführt.

 

Die durchzuführenden Maßnahmen werden durch artenschutzrechtliche Prüfungen begleitet. Eine Nachpflanzung an der Kastanienallee ist durch den Fachbereich Stadtgrün (FB 67) vorgesehen. Hierzu werden Linden im Stammumfang von 20-25 cm an den Standorten gepflanzt, an denen die zu fällenden Kastanien standen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Für die Nachbepflanzung werden in 2023 ca. 3.000 € anfallen.

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Es war zunächst geplant, die Fällung aus Gründen der Verkehrssicherheit nach der Vogelbrutzeit ab dem 01.10.2022 vorzunehmen. Bei der routinemäßigen Begehung der Kastanienallee im Juli 2022 wurde von den Mitarbeitenden des Fachbereichs Stadtgrün (FB 67) jedoch festgestellt, dass die Schäden deutlich fortgeschritten waren und ein sehr schnelles Handeln notwendig wird.

 

Neben den Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die sich täglich auf der Kastanienallee aufhalten, wird zudem ein weitaus größerer Personenkreis im Zusammenhang mit der vom 12.08. bis 15.08.2022 stattfindenden Bierbörse erwartet. Eine Gefährdung muss unbedingt verhindert werden; eine dringliche Entscheidung ist unabdingbar.

 

Um der geforderten Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen, ist eine Fällung von zwei Bäumen umgehend und noch vor Beginn der Bierbörse erforderlich, ein weiterer Baum wird nach dem 01.10.2022 gefällt.