- Fällung von Rosskastanien an der Kastanienallee
Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen
Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß
§ 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Der kurzfristigen Fällung von
zwei Kastanien innerhalb der nächsten Tage sowie dem Fällen einer weiteren Kastanie
ab 01.10.2022 wird zugestimmt, um die Kastanienallee wieder in einen
verkehrssicheren Zustand zu versetzen
Leverkusen,
20.07.2022
gezeichnet:
Pröpper Schmidt
Bezirksbürgermeister Bezirksmitglied
II.
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz
3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Kastanienallee an der Wupper in Leverkusen-Opladen ist als Naturdenkmal Nr. 2.3-3 im rechtsgültigen Landschaftsplan der Stadt Leverkusen eingetragen. Die Bäume stehen beidseitig des asphaltierten Weges, der zwischen der Düsseldorfer Straße und der Bonner Straße verläuft.
In den vergangenen Jahren wurden wegen des hohen Alters der Bäume (über 100 Jahre) und der hohen Verkehrserwartung durch die jährlich stattfindende Bierbörse immer wieder einzelne Bäume gefällt oder starke Rückschnitte vorgenommen. Bei einer routinemäßigen Baumkontrolle des Fachbereichs Stadtgrün (FB 67) am 06.05.2022 wurde festgestellt, dass umfangreiche Rückschnittarbeiten notwendig werden und insgesamt vier Bäume abgängig sind.
Die notwendigen Fällungen waren ursprünglich für Herbst/Winter 2022 vorgesehen. Bei einer Begehung der Kastanienallee am 13.07.2022, bei der die Rückschnittarbeiten unter Berücksichtigung des Artenschutzes abgestimmt werden sollten, wurde festgestellt, dass die Fällung eines Baumes (Nr. 40) sofort notwendig wurde. Dieser Baum wurde auf Veranlassung des Fachbereichs Stadtgrün (FB 67) aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht noch am selben Tag gefällt. Bei zwei weiteren Bäumen (Nr. 57 und 94) wurde festgestellt, dass diese wesentlich stärker geschädigt sind als noch bei der letzten Baumkontrolle im Mai dieses Jahres erkennbar war. Diese beiden Bäume müssen daher noch vor Beginn der „Bierbörse“ gefällt werden, um die Sicherheit der zahlreichen Besuchenden zu gewährleisten.
Baum Nr.68 wird aufgrund einer vorhandenen Spechthöhle kurzfristig nur gekappt, um damit die Verkehrssicherheit zu wahren. Eine Fällung dieses Baumes wird zum Ende der Vegetationsperiode vorgesehen; als Maßnahme zur Habitatsverbesserung werden weitere geeignete Maßnahmen durchgeführt.
Die durchzuführenden Maßnahmen werden durch
artenschutzrechtliche Prüfungen begleitet. Eine Nachpflanzung an der
Kastanienallee ist durch den Fachbereich Stadtgrün (FB 67) vorgesehen. Hierzu
werden Linden im Stammumfang von 20-25 cm an den Standorten gepflanzt, an denen
die zu fällenden Kastanien standen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Für
die Nachbepflanzung werden in 2023 ca. 3.000 € anfallen.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Es war zunächst geplant, die Fällung aus Gründen der Verkehrssicherheit nach der Vogelbrutzeit ab dem 01.10.2022 vorzunehmen. Bei der routinemäßigen Begehung der Kastanienallee im Juli 2022 wurde von den Mitarbeitenden des Fachbereichs Stadtgrün (FB 67) jedoch festgestellt, dass die Schäden deutlich fortgeschritten waren und ein sehr schnelles Handeln notwendig wird.
Neben den Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die sich täglich auf der Kastanienallee aufhalten, wird zudem ein weitaus größerer Personenkreis im Zusammenhang mit der vom 12.08. bis 15.08.2022 stattfindenden Bierbörse erwartet. Eine Gefährdung muss unbedingt verhindert werden; eine dringliche Entscheidung ist unabdingbar.
Um der geforderten Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen, ist eine Fällung von zwei Bäumen umgehend und noch vor Beginn der Bierbörse erforderlich, ein weiterer Baum wird nach dem 01.10.2022 gefällt.