Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs.
1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nachfolgendes
Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Stadtteilentwicklungsgesellschaft
Wiesdorf/Manfort mbH (SWM) ab:
Herrn Klaus Wolf
2. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der SWM:
Ratsfrau
Zöhre Demirci
3. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs.
1 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied aus dem Verwaltungsrat der
Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL AöR) ab:
Herrn Klaus Wolf
4. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 3. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der TBL AöR:
Ratsfrau
Roswitha Arnold
5. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs.
1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Stadtteilentwicklungsgesellschaft
Wiesdorf/Manfort GmbH (SWM) ab:
Ratsherrn Karl Schweiger
6. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 5. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der SWM:
Ratsherrn
Erhard Schoofs
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Zu den Beschlusspunkten 1. bis 4.
Am 18.06.2022 teilte Herr Klaus Wolf der Verwaltung die Beendigung seines Mandats im Aufsichtsrat der SWM mit. Am 22.07.2022 hat die Geschäftsstelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darüber hinaus aufgrund des Rücktritts von Herrn Klaus Wolf die erforderliche Umbesetzung im Verwaltungsrat der TBL AöR mitgeteilt.
Zu den Beschlusspunkten 5. und 6.
Die Fraktion Bürgerliste hat am 18.08.2022 eine erforderliche Umbesetzung im Aufsichtsrat der SWM mitgeteilt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Bedingt durch die erst kurzfristigen Rückmeldungen zu den Besetzungen konnte die Vorlage erst jetzt fertiggestellt werden und wird daher zum Nachtragstermin noch eingebracht.