Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2022/1640
Aktenzeichen
020-01-80-01-schw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nachfolgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM) ab:

Herrn Klaus Wolf

2. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der SWM:

 

Ratsfrau Zöhre Demirci

 

3. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied aus dem Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL AöR) ab:

Herrn Klaus Wolf

4. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 3. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der TBL AöR:

 

Ratsfrau Roswitha Arnold

 

5. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort GmbH (SWM) ab:

Ratsherrn Karl Schweiger

6. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 5. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der SWM:

 

Ratsherrn Erhard Schoofs

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Zu den Beschlusspunkten 1. bis 4.

 

Am 18.06.2022 teilte Herr Klaus Wolf der Verwaltung die Beendigung seines Mandats im Aufsichtsrat der SWM mit. Am 22.07.2022 hat die Geschäftsstelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darüber hinaus aufgrund des Rücktritts von Herrn Klaus Wolf die erforderliche Umbesetzung im Verwaltungsrat der TBL AöR mitgeteilt.

 

Zu den Beschlusspunkten 5. und 6.

 

Die Fraktion Bürgerliste hat am 18.08.2022 eine erforderliche Umbesetzung im Aufsichtsrat der SWM mitgeteilt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Bedingt durch die erst kurzfristigen Rückmeldungen zu den Besetzungen konnte die Vorlage erst jetzt fertiggestellt werden und wird daher zum Nachtragstermin noch eingebracht.