Betreff
Erneuerung der Straße Am Kettnersbusch in Opladen
- Planungsbeschluss
Vorlage
2022/1651
Aktenzeichen
bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung zur Erneuerung der Straße Am Kettnersbusch wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation:

Die Straße Am Kettnersbusch in Opladen ist durch die zunehmende Beanspruchung in den letzten Jahren stark geschädigt. Sie weist Randschäden, Längs- und Blockrisse, Asphaltaufbrüche in der Fahrbahn und im Gehweg auf. Aufgrund des schlechten Zustands ist eine Erneuerung erforderlich geworden. Im Vorfeld der Planung wurde eine Baugrunduntersuchung beauftragt. Es wurden an insgesamt 13 Stellen im Fahrbahnbereich Sondierungen durchgeführt. Teile der Straße weisen in der gebundenen Schwarzdecke teerhaltige Bestandteile auf. Eine Probe überschritt den zulässigen Grenzwert und wurde als gefährlicher Abfall eingestuft. Ergänzend wurden im Anschluss an die Bürgerbeteiligung fünf statische Lastplattendruckversuche durchgeführt. Die Lastplattendruckversuche zeigten auf, dass in einigen Fahrbahnabschnitten auf dem bestehenden Untergrund aufgebaut werden kann, in anderen allerdings nicht. Während des Ausbaus wird dies berücksichtigt, um so die Maßnahme am wirtschaftlichsten umsetzen zu können.

 

Planungsentwurf/Bürgerbeteiligung:

Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Verwaltung eine Straßenplanung entworfen, die den Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. den Anwohnern und Anwohnerinnen über einen Zeitraum von gut sechs Wochen im November/Dezember 2021 mit der Möglichkeit Anregungen und Bedenken zu äußern zur Verfügung gestellt wurde.

 

Bei insgesamt ca. 150 Anschreiben gab es 28 schriftliche Rückmeldungen (z. T. sehr umfangreich und mehrfach) sowie vermehrt telefonische Rückfragen bezüglich der Erschließungs- und Anliegerbeiträge. Vereinzelte Wünsche bezüglich der Zufahrtsmöglichkeiten wurden in der Planung bereits berücksichtigt. Die vorliegenden Eingaben/Anregungen zur Planung konnten verschiedenen Themenkomplexen zugeordnet werden, diese wurden im Rahmen der Planung abgewogen. Die Ergebnisse des Abwägungsprozesses sind in der Anlage 2 zusammenfassend dargestellt.

 

Straßenplanung und Ausbau der Straße (siehe Anlage 1):

Der Fahrbahnquerschnitt von ca. 5,00 m wird weitestgehend beibehalten. Punktuell wird zugunsten des alten Baumbestandes die Fahrbahn auf 4,50 m reduziert. Der Baumbestand ist in einem guten Zustand. Um die Vitalität der Bäume auch für die Zukunft zu sichern, ist eine möglichst gute Durchlässigkeit der Bodenoberfläche sicherzustellen. Dadurch wird die ortsnahe Versickerung des Niederschlagwassers gefördert.

 

Eine punktuelle Einengung ist im Bereich der Einmündung Von-Siebold-Straße vorgesehen; durch ein bewusstes Vorziehen des Gehwegs wird die Querungsmöglichkeit in diesem Bereich optimiert. Zudem dient die Einengung der Fahrbahn auf 3,50 m als geschwindigkeitsreduzierendes Element. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgestaltet.

 

Stichstraßen:

Der Ausbau der Stichstraßen ist als verkehrsberuhigter Bereich/Spielstraße vorgesehen. Die Fahrbahn der Stichstraßen wird niveaugleich in Pflasterbauweise hergestellt.

 

Gehwege:

Der südliche Gehweg wird gegenüber dem Bestand auf mind. 2 m verbreitert. Während die Gehwege mit Plattenbelag ausgestaltet werden, sind für die Grundstückszufahrten Betonsteinpflaster und abgesenkte Borde zur Fahrbahn hin geplant. Die vorhandenen Baumscheiben im Bereich der Gehwege werden begehbar in wasserdurchlässiger Form ausgebaut. Der nördliche Gehweg zwischen der Zufahrt zur Kleingartenanlage und dem Fuß- und Radweg entlang des Friedhofes wird zugunsten einer Optimierung des Grünstreifens aufgegeben.

 

Parken:

Vorgesehene Parkstände im Fahrbahnbereich werden (wie bisher) durch Markierungen gekennzeichnet. Die geplanten Parkstände im Grünbereich werden aufgrund der zahlreichen Eingaben seitens der Anwohnerinnen und Anwohner nicht baulich angelegt, die Nutzung des Grünstreifens erfolgt wie im Bestand. Die zukünftigen Parkstände in den Stichstraßen werden durch ein andersfarbiges Pflaster hervorgehoben.

 

Begrünung:

Die vorhandenen alten Baumbestände sind vital und sollen erhalten bleiben. Ein Baum im Kreuzungsbereich Von-Siebold-Straße muss allerdings aufgrund seiner fehlenden Standsicherheit durch einen neuen Baum ersetzt werden. In den Stichstraßen sind insgesamt 7 neue Baumstandorte vorgesehen. Zusätzliche Bäume bzw. Sträucher werden im Grünstreifen entlang der Kleingartenanlage gesetzt.

 

Beleuchtung:

Die Beleuchtungsanlage ist zum Teil veraltet (Baujahr 1970er Jahre) und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Technik. Zur besseren Ausleuchtung der Straße Am Kettnersbusch sieht die Neuplanung zwischen Kölner Straße und Arnold-Ohletz-Straße einen Austausch des vorhandenen Beleuchtungsmastes gegen zwei neue Beleuchtungsmasten mit warmweißen, insektenfreundlichen LED-Leuchten vor. Zwischen der Einmündung Arnold-Ohletz-Straße und der Zufahrt zur Kleingartenanlage wird die vorhandene Beleuchtungsanlage auf 10 Beleuchtungsmasten ergänzt. Im weiteren Verlauf der Ausbaumaßnahme bis zur Autobahnmeisterei ist eine Neuplanung der Beleuchtung nicht notwendig.

 

Kosten/Anliegerbeiträge:

Zum Zeitpunkt der durchgeführten Bürgerbeteiligung mussten aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit der Straßenabschnitte und deren endgültigen Herstellung unterschiedliche Abschnitte gebildet werden, für deren Beitragsabrechnung unterschiedliche Regelungen (für Abschnitt 1 und 3 nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und für Abschnitt 2 nach BauGB) maßgebend waren (siehe Anlage 3).

 

Da das Bundesverfassungsgericht das Fehlen einer landesgesetzlichen Fristenregelung für eine zeitliche maximale Obergrenze zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hat, hat der Landtag NRW in seiner Sitzung am 06.04.2022 eine sogenannte Fristenregelung beschlossen. Dieses Gesetzesvorhaben war zum Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung nicht mit dem Städtetag und den Kommunen kommuniziert worden, sodass auch in der Sitzung der Bezirksvertretung II am 22.03.22 hierüber nicht berichtet werden konnte.

 

Mit Inkrafttreten des § 3 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch NRW am 01.06.2022 werden nunmehr verschiedene zeitliche Obergrenzen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen geregelt. Eine Prüfung der Voraussetzungen zur Anwendung der zeitlichen Obergrenze ergab, dass für die Erschließungsanlage Am Kettnersbusch die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 4 AG BauGB NRW vorliegen:

 

Damit ist die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB für die Straße Am Kettnersbusch ausgeschlossen. Der geplante Ausbau wird insgesamt Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW auslösen. Die Bildung von unterschiedlichen Abschnitten ist somit nicht mehr erforderlich. Die geschätzten Straßenausbaukosten für die Gesamtmaßnahme betragen 1.365.800 €. Aufgrund der aktuellen Gesamtlage (Pandemie, Baustoffmangel, Ukrainekrieg etc.) steigen die Baukosten bei aktuellen Bauprojekten deutlich an. Vor diesem Hintergrund werden die Baukosten/m² trotz des ggf. reduzierten Vollausbaus aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der Lastplattendruckversuche vorerst nicht reduziert.  

 

Die geschätzten Baukosten sind auf die (Teil-)Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten umzulegen. Die Berechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt auf der Grundlage nach § 8 KAG NRW sowie der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Leverkusen. Die Höhe der Beiträge ist u.a. abhängig von der Grundstücksgröße, der Anzahl der Vollgeschosse und der jeweiligen Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe etc.).

 

Nach aktueller Beschlusslage der Landesregierung NRW können unter bestimmten Voraussetzungen die Straßenbaubeiträge zu 100 % vom Land übernommen werden. Gemäß der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge NRW kann ein entsprechender Fördermittelantrag erst nach Abschluss der Maßnahme gestellt werden. Dies wird die Verwaltung umsetzen. Die Zuwendungsvoraussetzungen gemäß dieser Richtlinie sind für die angezeigte Maßnahme (vorbehaltlich der Prüfung durch das Land NRW) voraussichtlich erfüllt.

 

Weiteres Vorgehen:

Vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung wird die Ausführungsplanung gefertigt. Aufgrund der geschätzten Straßenausbaukosten von ca. 1.365.800 € wird für 2023 eine Baubeschlussvorlage vorbereitet. Der Beginn der Maßnahme ist 2023/2024 geplant.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66721205021144 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 1.390.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2026

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 35.000 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2026

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 20.000 €

Produkt: 1205 Sachkonto 437100

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein