- Planungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Planung zur
Erneuerung der Straße Am Kettnersbusch wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Die Straße Am Kettnersbusch in Opladen ist durch die zunehmende Beanspruchung in den letzten Jahren stark geschädigt. Sie weist Randschäden, Längs- und Blockrisse, Asphaltaufbrüche in der Fahrbahn und im Gehweg auf. Aufgrund des schlechten Zustands ist eine Erneuerung erforderlich geworden. Im Vorfeld der Planung wurde eine Baugrunduntersuchung beauftragt. Es wurden an insgesamt 13 Stellen im Fahrbahnbereich Sondierungen durchgeführt. Teile der Straße weisen in der gebundenen Schwarzdecke teerhaltige Bestandteile auf. Eine Probe überschritt den zulässigen Grenzwert und wurde als gefährlicher Abfall eingestuft. Ergänzend wurden im Anschluss an die Bürgerbeteiligung fünf statische Lastplattendruckversuche durchgeführt. Die Lastplattendruckversuche zeigten auf, dass in einigen Fahrbahnabschnitten auf dem bestehenden Untergrund aufgebaut werden kann, in anderen allerdings nicht. Während des Ausbaus wird dies berücksichtigt, um so die Maßnahme am wirtschaftlichsten umsetzen zu können.
Planungsentwurf/Bürgerbeteiligung:
Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Verwaltung eine
Straßenplanung entworfen, die den
Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. den Anwohnern und Anwohnerinnen über einen
Zeitraum von gut sechs Wochen im November/Dezember 2021 mit der Möglichkeit Anregungen
und Bedenken zu äußern zur Verfügung gestellt wurde.
Bei insgesamt ca.
150 Anschreiben gab es 28 schriftliche Rückmeldungen (z. T. sehr
umfangreich und mehrfach) sowie vermehrt telefonische Rückfragen bezüglich der
Erschließungs- und Anliegerbeiträge. Vereinzelte Wünsche bezüglich der
Zufahrtsmöglichkeiten wurden in der Planung bereits berücksichtigt. Die
vorliegenden Eingaben/Anregungen zur Planung konnten verschiedenen
Themenkomplexen zugeordnet werden, diese wurden im Rahmen der Planung abgewogen.
Die Ergebnisse des Abwägungsprozesses sind in der Anlage 2 zusammenfassend
dargestellt.
Straßenplanung und Ausbau der Straße (siehe Anlage 1):
Der Fahrbahnquerschnitt von ca. 5,00 m wird weitestgehend beibehalten. Punktuell wird zugunsten des alten Baumbestandes die Fahrbahn auf 4,50 m reduziert. Der Baumbestand ist in einem guten Zustand. Um die Vitalität der Bäume auch für die Zukunft zu sichern, ist eine möglichst gute Durchlässigkeit der Bodenoberfläche sicherzustellen. Dadurch wird die ortsnahe Versickerung des Niederschlagwassers gefördert.
Eine punktuelle Einengung ist im Bereich der Einmündung Von-Siebold-Straße vorgesehen; durch ein bewusstes Vorziehen des Gehwegs wird die Querungsmöglichkeit in diesem Bereich optimiert. Zudem dient die Einengung der Fahrbahn auf 3,50 m als geschwindigkeitsreduzierendes Element. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgestaltet.
Stichstraßen:
Der Ausbau der Stichstraßen ist als verkehrsberuhigter Bereich/Spielstraße vorgesehen. Die Fahrbahn der Stichstraßen wird niveaugleich in Pflasterbauweise hergestellt.
Gehwege:
Der südliche Gehweg wird gegenüber dem Bestand auf mind. 2 m verbreitert. Während die Gehwege mit Plattenbelag ausgestaltet werden, sind für die Grundstückszufahrten Betonsteinpflaster und abgesenkte Borde zur Fahrbahn hin geplant. Die vorhandenen Baumscheiben im Bereich der Gehwege werden begehbar in wasserdurchlässiger Form ausgebaut. Der nördliche Gehweg zwischen der Zufahrt zur Kleingartenanlage und dem Fuß- und Radweg entlang des Friedhofes wird zugunsten einer Optimierung des Grünstreifens aufgegeben.
Parken:
Vorgesehene Parkstände im Fahrbahnbereich werden (wie bisher) durch Markierungen gekennzeichnet. Die geplanten Parkstände im Grünbereich werden aufgrund der zahlreichen Eingaben seitens der Anwohnerinnen und Anwohner nicht baulich angelegt, die Nutzung des Grünstreifens erfolgt wie im Bestand. Die zukünftigen Parkstände in den Stichstraßen werden durch ein andersfarbiges Pflaster hervorgehoben.
Begrünung:
Die vorhandenen alten Baumbestände sind vital und sollen erhalten bleiben. Ein Baum im Kreuzungsbereich Von-Siebold-Straße muss allerdings aufgrund seiner fehlenden Standsicherheit durch einen neuen Baum ersetzt werden. In den Stichstraßen sind insgesamt 7 neue Baumstandorte vorgesehen. Zusätzliche Bäume bzw. Sträucher werden im Grünstreifen entlang der Kleingartenanlage gesetzt.
Beleuchtung:
Die Beleuchtungsanlage ist zum Teil
veraltet (Baujahr 1970er Jahre) und entspricht nicht mehr den aktuellen
Anforderungen der Technik. Zur besseren Ausleuchtung der Straße Am
Kettnersbusch sieht die Neuplanung zwischen Kölner Straße und Arnold-Ohletz-Straße
einen Austausch des vorhandenen Beleuchtungsmastes gegen zwei neue
Beleuchtungsmasten mit warmweißen, insektenfreundlichen LED-Leuchten vor.
Zwischen der Einmündung Arnold-Ohletz-Straße und der Zufahrt zur
Kleingartenanlage wird die vorhandene Beleuchtungsanlage auf 10
Beleuchtungsmasten ergänzt. Im weiteren Verlauf der Ausbaumaßnahme bis zur
Autobahnmeisterei ist eine Neuplanung der Beleuchtung nicht notwendig.
Kosten/Anliegerbeiträge:
Zum Zeitpunkt der durchgeführten Bürgerbeteiligung mussten aufgrund der unterschiedlichen
Beschaffenheit der Straßenabschnitte und deren endgültigen Herstellung
unterschiedliche Abschnitte gebildet werden, für deren Beitragsabrechnung
unterschiedliche Regelungen (für Abschnitt 1 und 3 nach dem Kommunalabgabengesetz
(KAG) und für Abschnitt 2 nach BauGB) maßgebend waren (siehe
Anlage 3).
Da das
Bundesverfassungsgericht das Fehlen einer landesgesetzlichen Fristenregelung
für eine zeitliche maximale Obergrenze zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen als
nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hat, hat der Landtag NRW in seiner
Sitzung am 06.04.2022 eine sogenannte Fristenregelung beschlossen. Dieses
Gesetzesvorhaben war zum Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung nicht mit dem
Städtetag und den Kommunen kommuniziert worden, sodass auch in der Sitzung der
Bezirksvertretung II am 22.03.22 hierüber nicht berichtet werden konnte.
Mit Inkrafttreten
des § 3 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch NRW am 01.06.2022 werden
nunmehr verschiedene zeitliche Obergrenzen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
geregelt. Eine Prüfung der Voraussetzungen zur Anwendung der zeitlichen
Obergrenze ergab, dass für die Erschließungsanlage Am Kettnersbusch die
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 4 AG BauGB NRW vorliegen:
Damit ist die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB für die Straße Am Kettnersbusch
ausgeschlossen. Der geplante Ausbau wird insgesamt Straßenbaubeiträge nach § 8
KAG NRW auslösen. Die Bildung von unterschiedlichen Abschnitten ist somit nicht
mehr erforderlich. Die geschätzten Straßenausbaukosten für die Gesamtmaßnahme
betragen 1.365.800 €. Aufgrund der aktuellen Gesamtlage (Pandemie,
Baustoffmangel, Ukrainekrieg etc.) steigen die Baukosten bei aktuellen
Bauprojekten deutlich an. Vor diesem Hintergrund werden die Baukosten/m² trotz
des ggf. reduzierten Vollausbaus aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der
Lastplattendruckversuche vorerst nicht reduziert.
Die geschätzten
Baukosten sind auf die (Teil-)Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten
umzulegen. Die Berechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt auf der Grundlage nach
§ 8 KAG NRW sowie der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Leverkusen. Die Höhe der Beiträge ist u.a.
abhängig von der Grundstücksgröße, der Anzahl der Vollgeschosse und der
jeweiligen Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe etc.).
Nach aktueller Beschlusslage der Landesregierung NRW können unter
bestimmten Voraussetzungen die Straßenbaubeiträge zu 100 % vom Land übernommen
werden. Gemäß der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge NRW kann ein
entsprechender Fördermittelantrag erst nach Abschluss der Maßnahme gestellt
werden. Dies wird die Verwaltung umsetzen. Die Zuwendungsvoraussetzungen gemäß dieser Richtlinie sind für die
angezeigte Maßnahme (vorbehaltlich der Prüfung durch das Land NRW)
voraussichtlich erfüllt.
Weiteres Vorgehen:
Vorbehaltlich der
positiven Beschlussfassung wird die Ausführungsplanung gefertigt. Aufgrund der
geschätzten Straßenausbaukosten von ca. 1.365.800 € wird für 2023 eine
Baubeschlussvorlage vorbereitet. Der Beginn der Maßnahme ist 2023/2024 geplant.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 66721205021144 Finanzposition/en:
783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 1.390.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2026
Bilanzielle Abschreibungen: 35.000 €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2026
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 20.000 €
Produkt: 1205 Sachkonto 437100
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |