- Planungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Erneuerung der Beleuchtungsanlage am Oulu-See wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Lünenbach
(in Vertretung der Beigeordneten für Planen und Bauen)
Begründung:
Ausgangslage:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat in ihrer Sitzung am 03.02.2022 die Vorlage Nr. 2021/1253 „Ausreichend Beleuchtung am Oulu-See“ beschlossen und damit die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) beauftragt, für eine angemessene und den Vorgaben des Landschaftsschutzes berücksichtigende Beleuchtung entlang der Wege am Oulu-See zu sorgen. Die von der geplanten Erneuerung betroffenen Laternen befinden sich alle innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Ophovener Mühlenbachtal“, weshalb eine enge Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) erfolgt ist. Von den 74 zu erneuernden Laternen sind 58 Laternen vor 1975 und 16 Laternen 1991 aufgestellt worden. Im Bereich des Übergangs der Maste in den Boden sind diese zum Teil vollständig durchgerostet und bereits teilweise entfernt worden. Die am Ufer des Oulu-Sees errichteten Laternen stehen zusätzlich bei Hochwasser im Wasser.
Planung/Technische Details
Die folgend genannten Teilabschnitte sind
auch im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellt:
Abschnitt A - Erneuerung
der Beleuchtungsanlagen (Rot),
Abschnitt B -
Keine Beleuchtung aufgrund Landschaftsschutz (Blau).
Abschnitt A - Erneuerung der
Beleuchtungsanlage
Lichtpunktabstände und
Insektenschutz:
Die Planung sieht
Lichtpunkte (LP) mit LP-Höhen von max. 6 m und LP-Abständen von max. 35 m vor. Zur
Vermeidung von Lichtverschmutzung werden an die Umgebung angepasste Optiken und
bedarfsgerechte Blendraster verwendet, sodass möglichst wenig Streulicht
entsteht. Zusätzlich zur Nachtabsenkung der Beleuchtung sollen energieeffiziente, insektenfreundliche LED-Leuchten zum Einsatz kommen.
Nächtliche Abschaltung:
Von der geplanten Maßnahme sind insgesamt 79 Leuchtenstandorte (74 ursprüngliche und 5 zusätzliche) betroffen. Um
den Bestimmungen des Landschaftsschutzes gerecht zu werden, wurde mit der
Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abgestimmt, die Beleuchtungsanlage
leistungsreduziert zu betreiben. Hierbei soll das Licht auf ein
umgebungsangepasstes Beleuchtungsniveau geregelt und entsprechend eines
programmierten Nachtverlaufs nach Vorgabe der (UNB) zum Schutz von Flora und
Fauna abgeschaltet bzw. abgesenkt werden. Geplant ist ein nächtlicher Dimmverlauf ab 22:30 Uhr mit
vollständiger Abschaltung zwischen 23:00 und 05:00 Uhr. Ab 5:00 Uhr soll das Licht dann wieder bis 5:30 Uhr hochgeregelt
werden.
Hochwasserschutz:
Im Rahmen des zukünftigen Hochwasserschutzes
sollen die Laternen, die direkt am Ufer des Oulu-Sees stehen und dann
überflutet würden, in Abstimmung mit der UNB an den höher gelegenen, parallelen
Weg versetzt werden.
Abschnitt B -
Keine Beleuchtung aufgrund Landschaftsschutz
Für den Teilabschnitt „B“ ist nach derzeitiger Rechtslage
die Errichtung einer neuen Beleuchtungsanlage aus Landschaftsschutzgründen
nicht zulässig (siehe Anlage 2). Die
dargestellten Wegabschnitte liegen gemäß dem geltenden Landschaftsplan der
Stadt Leverkusen alle vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Ophovener
Mühlenbachtal“. Dort gelten umfangreiche Zugriffsverbote, wie zum Beispiel das
Verbot, bauliche Anlagen zu errichten und Leitungen zu verlegen. Die Neuanlage
von beleuchteten Wegabschnitten verstößt daher gegen Festsetzungen aus dem
Landschaftsplan.
Kosten und Finanzierung:
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 400.000 €. Die erforderlichen Baukosten wurden entsprechend dem Bauzeitenplan in die Finanzplanung der Stadt Leverkusen aufgenommen und stehen ab dem Jahr 2023 zur Verfügung.
Durchführungszeitraum/Weitere Vorgehensweise:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Haushaltsfreigabe ist beabsichtigt, das Projekt an die EVL zur Umsetzung zu übergeben.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 66311205021076 Finanzposition/en:
783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 450.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2024
Bilanzielle Abschreibungen: 170 €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Bedingt durch intern noch vorzunehmende Abstimmungen konnte die Vorlage leider nicht frühzeitiger fertig gestellt werden. Um eine Beschlussfassung noch im kommenden Turnus zu erreichen, wird sie von der Verwaltung zum Nachtragstermin eingebracht.