Betreff
Erneuerung Beleuchtung am Oulu-See
- Planungsbeschluss
Vorlage
2022/1652
Aktenzeichen
660-Ha
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Erneuerung der Beleuchtungsanlage am Oulu-See wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Lünenbach

(in Vertretung der Beigeordneten für Planen und Bauen)

Begründung:

 

Ausgangslage:

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat in ihrer Sitzung am 03.02.2022 die Vorlage Nr. 2021/1253 „Ausreichend Beleuchtung am Oulu-See“ beschlossen und damit die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) beauftragt, für eine angemessene und den Vorgaben des Landschaftsschutzes berücksichtigende Beleuchtung entlang der Wege am Oulu-See zu sorgen. Die von der geplanten Erneuerung betroffenen Laternen befinden sich alle innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Ophovener Mühlenbachtal“, weshalb eine enge Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) erfolgt ist. Von den 74 zu erneuernden Laternen sind 58 Laternen vor 1975 und 16 Laternen 1991 aufgestellt worden. Im Bereich des Übergangs der Maste in den Boden sind diese zum Teil vollständig durchgerostet und bereits teilweise entfernt worden. Die am Ufer des Oulu-Sees errichteten Laternen stehen zusätzlich bei Hochwasser im Wasser.

 

Planung/Technische Details

Die folgend genannten Teilabschnitte sind auch im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellt:

Abschnitt A - Erneuerung der Beleuchtungsanlagen (Rot),

Abschnitt B - Keine Beleuchtung aufgrund Landschaftsschutz (Blau).

 

Abschnitt A - Erneuerung der Beleuchtungsanlage

 

Lichtpunktabstände und Insektenschutz:

Die Planung sieht Lichtpunkte (LP) mit LP-Höhen von max. 6 m und LP-Abständen von max. 35 m vor. Zur Vermeidung von Lichtverschmutzung werden an die Umgebung angepasste Optiken und bedarfsgerechte Blendraster verwendet, sodass möglichst wenig Streulicht entsteht. Zusätzlich zur Nachtabsenkung der Beleuchtung sollen energieeffiziente, insektenfreundliche LED-Leuchten zum Einsatz kommen.

 

Nächtliche Abschaltung:

Von der geplanten Maßnahme sind insgesamt 79 Leuchtenstandorte (74 ursprüngliche und 5 zusätzliche) betroffen. Um den Bestimmungen des Landschaftsschutzes gerecht zu werden, wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abgestimmt, die Beleuchtungsanlage leistungsreduziert zu betreiben. Hierbei soll das Licht auf ein umgebungsangepasstes Beleuchtungsniveau geregelt und entsprechend eines programmierten Nachtverlaufs nach Vorgabe der (UNB) zum Schutz von Flora und Fauna abgeschaltet bzw. abgesenkt werden. Geplant ist ein nächtlicher Dimmverlauf ab 22:30 Uhr mit vollständiger Abschaltung zwischen 23:00 und 05:00 Uhr. Ab 5:00 Uhr soll das Licht dann wieder bis 5:30 Uhr hochgeregelt werden.

 

Hochwasserschutz:

Im Rahmen des zukünftigen Hochwasserschutzes sollen die Laternen, die direkt am Ufer des Oulu-Sees stehen und dann überflutet würden, in Abstimmung mit der UNB an den höher gelegenen, parallelen Weg versetzt werden.

 

Abschnitt B - Keine Beleuchtung aufgrund Landschaftsschutz

 

Für den Teilabschnitt „B“ ist nach derzeitiger Rechtslage die Errichtung einer neuen Beleuchtungsanlage aus Landschaftsschutzgründen nicht zulässig (siehe Anlage 2). Die dargestellten Wegabschnitte liegen gemäß dem geltenden Landschaftsplan der Stadt Leverkusen alle vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Ophovener Mühlenbachtal“. Dort gelten umfangreiche Zugriffsverbote, wie zum Beispiel das Verbot, bauliche Anlagen zu errichten und Leitungen zu verlegen. Die Neuanlage von beleuchteten Wegabschnitten verstößt daher gegen Festsetzungen aus dem Landschaftsplan.

 

Kosten und Finanzierung:

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 400.000 €. Die erforderlichen Baukosten wurden entsprechend dem Bauzeitenplan in die Finanzplanung der Stadt Leverkusen aufgenommen und stehen ab dem Jahr 2023 zur Verfügung.

 

Durchführungszeitraum/Weitere Vorgehensweise:

Vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Haushaltsfreigabe ist beabsichtigt, das Projekt an die EVL zur Umsetzung zu übergeben.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66311205021076 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 450.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 170 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Bedingt durch intern noch vorzunehmende Abstimmungen konnte die Vorlage leider nicht frühzeitiger fertig gestellt werden. Um eine Beschlussfassung noch im kommenden Turnus zu erreichen, wird sie von der Verwaltung zum Nachtragstermin eingebracht.