Kenntnisnahme:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den 2. Bericht des Stadtkämmerers gem. § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO – UA Schutzsuchendenaufnahme über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Der Stadtkämmerer berichtet gem. § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO - UA Schutzsuchendenaufnahme gegenüber dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigem Organ über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden. Die Verordnung ist am 23.04.2022 in Kraft getreten, siehe Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (GV.NRW. 2022 S. 464).
Die Berichte haben zum Ende eines jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30.06.2022, zu erfolgen. Aufgrund der Sommerferien hat der Stadtkämmerer bereits erstmalig am 20.06.2022 mit der Vorlage Nr. 2022/1484 berichtet. Die Berichtspflicht endet gem. § 7 zum 31.12.2022.
Es sind folgende weitere Berichtszeitpunkte geplant:
ü über das III. Quartal 2022 in der Sitzung des Rates am 12.12.2022,
ü über das IV. Quartal 2022 in einer Sitzung des Rates Anfang 2023.
Darüber hinaus sind die Berichte gem. § 6 Abs. 2 der Bezirksregierung Köln zuzuleiten.
Zum Stichtag 31.07.2022 hat die Stadtverwaltung Leverkusen Bestellungen in einem Gesamtwert von 7.193.239,53 € vergeben. Davon sind zum Stichtag kassenwirksam 5.747.320,73 € verausgabt worden. Erträge/Einzahlungen wurden zum gleichen Stichtag i. H. v. 2.482.758,37 € vereinnahmt. Hierbei handelt es sich um Erstattungen durch das Land gem. FlüAG sowie um eine Spende i. H. v. 10.000 €. Somit erfolgte die Finanzierung weiterhin überwiegend (65,48 %) aus originären Finanzmitteln des Haushaltshalts 2022.
Die ermittelten Aufwendungen enthalten nur direkt gebuchte Aufwendungen. Zu beachten ist, dass gebuchter Aufwand bzw. Auszahlungen, die über die Vorverfahren (insbesondere bei den Fachbereichen 40, 50, 51 und 65) verbucht wurden, bisher nur teilweise in diesem Bericht Berücksichtigung finden können. Erst im Nachhinein werden anhand von manuellen Sachkontenbuchungen (aufgrund der Auswertungen aus den Vorverfahren) die Aufwendungen zum Jahresabschluss 2022 mit dem Kürzel *UKRAI* nachgebucht. Ebenso gilt dies für Verbrauchskosten wie Energie (Strom, Gas, Fernwärme etc.) und Wasser. Darüber hinaus erfolgt zum Jahresabschluss 2022 eine Ermittlung der aufgewendeten Personalkosten für zusätzliches Personal, die Verbuchung des Zinsaufwandes für die Kreditaufnahme und des Aufwands für Abschreibungen (AfA) für die angeschafften Container.
In Absprache mit der Aufsichtsbehörde erfolgen die Darstellung der Zahlungsströme aus dem Kredit zur Finanzierung der Container (Kreditaufnahme, Tilgung), siehe nicht öffentliche Vorlage Nr. 2022/1429, nicht in der Darstellung zur Finanzrechnung (Anlage 05). Dort erfolgt ausschließlich die Abbildung der Auszahlungen für den Erwerb der Container in Zeile 26.
Weitere Informationen
sind den Anlagen 01 bis 05 zu entnehmen.
Detaillierte Angaben zur aktuellen Lage, Unterbringung, medizinischer Versorgung sowie statistische Daten können darüber hinaus dem Sachstandsbericht - Ukrainische Flüchtlinge des Dezernat III (Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales) vom Juli 2022 entnommen werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Für eine optimale Aktualität des Berichts wurden die Verbuchungen am 31.07.2022 ausgewertet und liegen somit erst jetzt vor. Die Vorlage wird daher erst zum Nachtragstermin eingebracht.