Betreff
Sanierung Grünanlage Aquilapark
Vorlage
2022/1665
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Sanierung der Grünanlage Aquilapark mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 470.000 € zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Bei der Grünanlage Aquilapark handelt es sich um eine landschaftliche Anlage mit einem kleinen See. Der Rundweg und die drei Spielbereiche werden von Bürgerinnen und Bürgern gerne genutzt. Durch die nahegelegene Kerschensteinerschule, das evangelische Seniorenwohnzentrum und das Städtische Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung finden sich im Park Besucherinnen und Besucher aller Altersklassen. Im Rahmen des Sanierungsprogramms Grün- und Parkanlagen soll im Jahr 2022/2023 die Sanierung des Aquilaparks umgesetzt werden. Bei der Maßnahme wird versucht, auf die Bedürfnisse aller Altersklassen einzugehen und das Angebot an Freizeitgestaltungsmöglichkeiten zu attraktiveren.

 

Die in der Vergangenheit durchgeführten kleinen Sanierungsmaßnahmen waren nicht ausreichend, sodass nun umfangreichere Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen notwendig sind, die zu einer Verbesserung und Erweiterung des vorhandenen Spiel- und Bewegungsangebotes führen. Durch die Arbeiten wird die Aufenthalts- und Freiraumqualität für die Bevölkerung verbessert. Die Barrierefreiheit wird ebenso berücksichtigt. Durch behutsame Eingriffe soll der ursprüngliche Charakter der Parkanlage gesichert, gleichzeitig aber auch eine zeitgemäße Nutzung ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang werden Sichtbezüge wiederhergestellt. Gehölzbestände werden aufgelockert, konkurrierender, übermäßiger Pflanzenbewuchs wird entfernt. An manchen Stellen wird es auch notwendig sein, die Bepflanzung, z. B. nach natürlichen Ausfällen, zu ergänzen.

 

Der Park wird mit etlichen neuen - auch altersgerechten - Sitzgelegenheiten versehen. Außerdem wird ein Bereich mit Calisthenics-Geräten errichtet; hierbei handelt sich um Fitnessstationen für körperliches Training mit Eigengewicht. Auch die Spielbereiche werden mit zusätzlichen Spielgeräten aufgewertet. Zudem wird ein Generationenspielplatz errichtet, der alle Alterskategorien zum Spielen, Bewegen und Erleben einlädt, insbesondere auch Seniorinnen und Senioren. Dieser Anlage sind zusätzlich noch Übersichtspläne und eine genauere Baubeschreibung beigefügt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305012004 Finanzposition/en: 783300

                          67001305012037                                   783300

       67001305011056                                   783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 470.000 € (10.000 € in 2022, 460.000 in 2023)

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Auf den o. g. Kontierungen stehen dem Fachbereich Stadtgrün (FB 67) im Jahr 2022 insgesamt originäre Planansätze i. H. v. 690.000 € zur Verfügung. Ob diese Mittel für alle vom FB 67 geplanten Maßnahmen auskömmlich sind, kann seitens des Fachbereichs Finanzen (FB 20) nicht bewertet werden und obliegt einzig dem FB 67 im Rahmen seiner Budgethoheit.

 

Bei einer positiven Beschlussfassung müssen entsprechende Finanzmittel auch für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. Dies schränkt bereits jetzt zukünftige finanzielle Spielräume der Haushaltsplanung 2023 ff. ein.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein