Betreff
Neubau von Kindertageseinrichtungen durch die Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)
Vorlage
2022/1666
Aktenzeichen
leo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, entsprechend der Begründung der Vorlage einen Vorvertrag mit der Geschäftsführung der WGL abzuschließen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                    In Vertretung

Adomat                                                              Deppe

(in Vertretung des                                            (in Vertretung des

Oberbürgermeisters)                                       Stadtkämmerers)

Begründung:

 

Seit dem 1. August 2013 gibt es für jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Um diesem Bedarf Rechnung zu tragen, sollen in den Stadtteilen Rheindorf, Opladen, Küppersteg und Steinbüchel weitere Kindertagesstätten errichtet werden. Dieser Planung liegen die Ratsbeschlüsse vom 10.05.2010 (siehe Vorlage Nr. 0484/2010) und vom 06.12.2010 (Vorlage Nr. 0746/2010) zugrunde.

 

Wie bereits in 2010 soll auch jetzt wieder mit der WGL GmbH vereinbart werden, dass diese im Wege einer europaweiten Ausschreibung die Leistungsbereiche Planung, Bau und Gebäudeunterhaltung von Tagesstätten an folgenden Standorten vergibt:

·         Bodestraße in Rheindorf,

·         nbso - südlich Henkelmännchenplatz in Opladen,

·         Gutenbergstraße in Küppersteg,

·         Bohofsweg in Steinbüchel.

Auf die Vorlage Nr. 2022/1618 wird verwiesen.

 

Bei der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens und der Festlegung der auszuschreibenden Leistungsinhalte wird die WGL GmbH in enger Abstimmung mit der Stadt zusammenarbeiten, in einem Ausschreibungsverfahren nach europäischem Recht den wirtschaftlichsten Bieter ermitteln und diesen mit den vorgenannten Leistungsbereichen beauftragen.

 

Die Flächen, die für Errichtung der Kindertagesstätten in Anspruch genommen werden sollen, bleiben in städtischem Eigentum. Die Stadt wird im weiteren Verlauf Erbbaurechte für diese Grundstücke an die WGL GmbH vergeben. Der Aufsichtsrat der WGL hat in seiner Sitzung am 08.06.2022 bereits einstimmig die Planung der vier Kindertagesstätten beschlossen und die Geschäftsführung ermächtigt, einen entsprechenden Vorvertrag mit der Stadt Leverkusen abzuschließen und alle erforderlichen Planungsaufträge zu erteilen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Die finanziellen Auswirkungen, wie Anmietung und Personalkosten, zum Ausbau der Kleinkinderbetreuung im Bereich der Kinder unter drei Jahre sind heute noch nicht bekannt.