Beschlussentwurf:
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, entsprechend der Begründung der Vorlage
einen Vorvertrag mit der Geschäftsführung der WGL abzuschließen.
gezeichnet:
In Vertretung In
Vertretung
Adomat Deppe
(in Vertretung des (in
Vertretung des
Oberbürgermeisters) Stadtkämmerers)
Begründung:
Seit dem 1. August
2013 gibt es für jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder
in der Kindertagespflege. Um diesem Bedarf Rechnung zu tragen, sollen in den
Stadtteilen Rheindorf, Opladen, Küppersteg und Steinbüchel weitere
Kindertagesstätten errichtet werden. Dieser Planung liegen die Ratsbeschlüsse
vom 10.05.2010 (siehe Vorlage Nr. 0484/2010) und vom 06.12.2010 (Vorlage
Nr. 0746/2010) zugrunde.
Wie bereits in 2010
soll auch jetzt wieder mit der WGL GmbH vereinbart werden, dass diese im Wege
einer europaweiten Ausschreibung die Leistungsbereiche Planung, Bau und Gebäudeunterhaltung
von Tagesstätten an folgenden Standorten vergibt:
·
Bodestraße in Rheindorf,
·
nbso - südlich Henkelmännchenplatz in Opladen,
·
Gutenbergstraße in Küppersteg,
·
Bohofsweg in Steinbüchel.
Auf die Vorlage Nr.
2022/1618 wird verwiesen.
Bei der
Durchführung des Ausschreibungsverfahrens und der Festlegung der
auszuschreibenden Leistungsinhalte wird die WGL GmbH in enger Abstimmung mit
der Stadt zusammenarbeiten, in einem Ausschreibungsverfahren nach europäischem
Recht den wirtschaftlichsten Bieter ermitteln
und diesen mit den vorgenannten Leistungsbereichen beauftragen.
Die Flächen, die
für Errichtung der Kindertagesstätten in Anspruch genommen werden sollen,
bleiben in städtischem Eigentum. Die Stadt wird im weiteren Verlauf
Erbbaurechte für diese Grundstücke an die WGL GmbH vergeben. Der Aufsichtsrat
der WGL hat in seiner Sitzung am 08.06.2022 bereits einstimmig die Planung der
vier Kindertagesstätten beschlossen und die Geschäftsführung ermächtigt, einen
entsprechenden Vorvertrag mit der Stadt Leverkusen abzuschließen und alle
erforderlichen Planungsaufträge zu erteilen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Die finanziellen Auswirkungen, wie Anmietung und Personalkosten, zum Ausbau der Kleinkinderbetreuung im Bereich der Kinder unter drei Jahre sind heute noch nicht bekannt.