Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Aufstellung von weiteren 45 Urnenkolumbarien auf dem Friedhof Bergisch Neukirchen mit voraussichtlichen Baukosten i. H. v. 87.000 € zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Anlage und der Betrieb von Friedhöfen ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die einzelnen, von der Friedhofsverwaltung vorzuhaltenden Begräbnisarten sind in der Friedhofssatzung festgeschrieben. Die Urnenkolumbarien werden in der materiellen Satzung und in der Gebührensatzung für die Friedhöfe explizit als Wahlleistungen genannt.
Mit Beschluss zur Vorlage Nr. 2640/2014 vom 25.03.2014 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II der Aufstellung von 24 Kolumbarien auf dem Friedhof Bergisch Neukirchen zugestimmt, die entsprechende Urnenstele wurde kurz danach in Feld 9 aufgestellt. Da die Bestattung in Kolumbarien von Bürgern anhaltend nachgefragt wird und auf dem Friedhof Bergisch Neukirchen derzeit alle vorhandenen Kolumbarien belegt sind, hat die Verwaltung entschieden, weitere Kolumbarien in Feld 6 zu errichten.
Geplant ist eine Urnenwand mit 45 Urnenquadern. Pro Urnenkammer können zwei Urnen bestattet werden. Das Quader-System bietet vielfältige Möglichkeiten bei der Anordnung und Gestaltung der Urnenwände, eine zukünftige Erweiterung wäre möglich.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 67001310012025 Finanzposition/en:
783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 25.000 in
2022, 62.000 in 2023 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Auf der Kontierung Finanzstelle 67001310012025 - Neubau von Kolumbarien/Finanzposition 783300 - stehen dem Fachbereich Stadtgrün (FB 67) im Jahr 2022 und in der mittelfristigen Finanzplanung jeweils jährlich 70.000 € zur Verfügung. Ob diese Mittel für alle vom FB 67 geplanten Maßnahmen auskömmlich sind, kann seitens des Fachbereichs Finanzen (FB 20) nicht bewertet werden und obliegt einzig dem FB 67 im Rahmen seiner Budgethoheit.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |