Betreff
Errichtung von Urnenwänden auf dem Friedhof Bergisch Neukirchen
Vorlage
2022/1669
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Aufstellung von weiteren 45 Urnenkolumbarien auf dem Friedhof Bergisch Neukirchen mit voraussichtlichen Baukosten i. H. v. 87.000 € zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Die Anlage und der Betrieb von Friedhöfen ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die einzelnen, von der Friedhofsverwaltung vorzuhaltenden Begräbnisarten sind in der Friedhofssatzung festgeschrieben. Die Urnenkolumbarien werden in der materiellen Satzung und in der Gebührensatzung für die Friedhöfe explizit als Wahlleistungen genannt.

 

Mit Beschluss zur Vorlage Nr. 2640/2014 vom 25.03.2014 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II der Aufstellung von 24 Kolumbarien auf dem Friedhof Bergisch Neukirchen zugestimmt, die entsprechende Urnenstele wurde kurz danach in Feld 9 aufgestellt. Da die Bestattung in Kolumbarien von Bürgern anhaltend nachgefragt wird und auf dem Friedhof Bergisch Neukirchen derzeit alle vorhandenen Kolumbarien belegt sind, hat die Verwaltung entschieden, weitere Kolumbarien in Feld 6 zu errichten.

 

Geplant ist eine Urnenwand mit 45 Urnenquadern. Pro Urnenkammer können zwei Urnen bestattet werden. Das Quader-System bietet vielfältige Möglichkeiten bei der Anordnung und Gestaltung der Urnenwände, eine zukünftige Erweiterung wäre möglich.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001310012025 Finanzposition/en: 783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 25.000 in 2022, 62.000 in 2023 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Auf der Kontierung Finanzstelle 67001310012025 - Neubau von Kolumbarien/Finanzposition 783300 - stehen dem Fachbereich Stadtgrün (FB 67) im Jahr 2022 und in der mittelfristigen Finanzplanung jeweils jährlich 70.000 € zur Verfügung. Ob diese Mittel für alle vom FB 67 geplanten Maßnahmen auskömmlich sind, kann seitens des Fachbereichs Finanzen (FB 20) nicht bewertet werden und obliegt einzig dem FB 67 im Rahmen seiner Budgethoheit.

 

 

 

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein