Beschlussentwurf:
1. Der vorgelegten Planung zum Neubau der Außenanlage des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums wird zugestimmt.
2. Die Maßnahme ist nach erfolgter Beschlussfassung durchzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat Deppe
Begründung:
Gemäß Beschluss des Rats der Stadt Leverkusen vom 28.06.2021 zur Vorlage Nr. 2021/0563 „Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erweiterung und Umbau G9 - Planungsbeschluss“ wurde die Planung zur Außenanlage der Schule weitergeführt. Im Zuge der Erweiterung und des Umbaus des Gymnasiums sollen die umgebenden Flächen neugestaltet und der Freiraum auf das geplante Schulgebäude abgestimmt werden.
Das umgestaltete Gelände wird den Schülerinnen und
Schülern verschiedene Aufenthaltsmöglichkeiten bieten, auch ein „grünes
Klassenzimmer“ wird erschaffen. Ziel der Gestaltung ist, die Außenanlagen
attraktiver und grüner zu gestalten. Die Pläne sehen verschiedene Pflanzflächen und
eine in Zusammenarbeit mit dem NaturGut Ophoven angelegte Blumenwiese vor.
Durch die geplanten Neupflanzungen und weitere Bäume und Sträucher wird die
Biodiversität erhöht. An der Grenze zum vorhandenen Kindergarten wird durch
eine Hecke ein Abschluss geschaffen, der gleichzeitig Nahrung und Rückzugsort
für die Tierwelt bietet. Zur Morsbroicher Straße wird eine große Pflanzfläche
mit Vogel- und Insektennährgehölzen und vier Baumneupflanzungen angelegt. Sie
schließt an eine vorhandene Pflanzfläche an.
Die Dachflächen
der Gebäude werden extensiv begrünt. Diese Flächen schaffen durch die Pflanzen
und das Gründachsubstrat einen Regenrückhalt, entlasten das Kanalsystem und
helfen somit, bei Starkregen Überstauereignisse zu vermeiden. Das Substrat
sorgt für zusätzliche Dämmung, sowohl gegen Hitze im Sommer als auch gegen
Wärmeverlust im Winter. Das Grün bindet außerdem Staub und Schadstoffe und
bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die Klimaresilienz wird gestärkt.
Die Erhöhung der Biodiversität trägt zu Erfolgen beim Klimaschutz bei und unterstützt bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Verwiesen wird auf die Parallelvorlage des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65) zum Baubeschluss der Gebäude mit der Vorlage Nr. 2022/1603. Die Baumfällungen werden voraussichtlich im Winter 2023 durchgeführt, die restlichen Maßnahmen erfolgen im Sommer/Herbst 2024. Eine eventuelle Preissteigerung, die zu einer Erhöhung der Kosten führen könnte, ist jetzt noch nicht absehbar.
Die Kosten für die Neugestaltung der Außenanlagen i. H. v. 395.000 € werden durch Mittel des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65) gedeckt. Eine ausführliche Baubeschreibung sowie Entwurfspläne sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 65000170011096 Finanzposition/en:
783100
Auszahlungen für die Maßnahme: 395.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend beim FB65,
Parallelvorlage 2022/1603
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Eine Beschlussfassung noch im beginnenden Turnus wird seitens der Verwaltung empfohlen, um die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah in die Wege leiten zu können. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.