Betreff
Neugestaltung der Außenanlagen des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums - Baubeschluss
Vorlage
2022/1694
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der vorgelegten Planung zum Neubau der Außenanlage des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums wird zugestimmt.

 

2.    Die Maßnahme ist nach erfolgter Beschlussfassung durchzuführen.

 

 

gezeichnet:

                                           In Vertretung              In Vertretung                 In Vertretung

Richrath                           Molitor                          Adomat                           Deppe

Begründung:

 

Gemäß Beschluss des Rats der Stadt Leverkusen vom 28.06.2021 zur Vorlage Nr. 2021/0563 „Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erweiterung und Umbau G9 - Planungsbeschluss“ wurde die Planung zur Außenanlage der Schule weitergeführt. Im Zuge der Erweiterung und des Umbaus des Gymnasiums sollen die umgebenden Flächen neugestaltet und der Freiraum auf das geplante Schulgebäude abgestimmt werden.

 

Das umgestaltete Gelände wird den Schülerinnen und Schülern verschiedene Aufenthaltsmöglichkeiten bieten, auch ein „grünes Klassenzimmer“ wird erschaffen. Ziel der Gestaltung ist, die Außenanlagen attraktiver und grüner zu gestalten. Die Pläne sehen verschiedene Pflanzflächen und eine in Zusammenarbeit mit dem NaturGut Ophoven angelegte Blumenwiese vor. Durch die geplanten Neupflanzungen und weitere Bäume und Sträucher wird die Biodiversität erhöht. An der Grenze zum vorhandenen Kindergarten wird durch eine Hecke ein Abschluss geschaffen, der gleichzeitig Nahrung und Rückzugsort für die Tierwelt bietet. Zur Morsbroicher Straße wird eine große Pflanzfläche mit Vogel- und Insektennährgehölzen und vier Baumneupflanzungen angelegt. Sie schließt an eine vorhandene Pflanzfläche an.

 

Die Dachflächen der Gebäude werden extensiv begrünt. Diese Flächen schaffen durch die Pflanzen und das Gründachsubstrat einen Regenrückhalt, entlasten das Kanalsystem und helfen somit, bei Starkregen Überstauereignisse zu vermeiden. Das Substrat sorgt für zusätzliche Dämmung, sowohl gegen Hitze im Sommer als auch gegen Wärmeverlust im Winter. Das Grün bindet außerdem Staub und Schadstoffe und bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die Klimaresilienz wird gestärkt.

 

Die Erhöhung der Biodiversität trägt zu Erfolgen beim Klimaschutz bei und unterstützt bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Verwiesen wird auf die Parallelvorlage des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65) zum Baubeschluss der Gebäude mit der Vorlage Nr. 2022/1603. Die Baumfällungen werden voraussichtlich im Winter 2023 durchgeführt, die restlichen Maßnahmen erfolgen im Sommer/Herbst 2024. Eine eventuelle Preissteigerung, die zu einer Erhöhung der Kosten führen könnte, ist jetzt noch nicht absehbar.

 

Die Kosten für die Neugestaltung der Außenanlagen i. H. v. 395.000 € werden durch Mittel des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65) gedeckt. Eine ausführliche Baubeschreibung sowie Entwurfspläne sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 65000170011096 Finanzposition/en: 783100

Auszahlungen für die Maßnahme: 395.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend beim FB65, Parallelvorlage 2022/1603

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine Beschlussfassung noch im beginnenden Turnus wird seitens der Verwaltung empfohlen, um die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah in die Wege leiten zu können. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.