- Baubeschluss
Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Planung einer App auf dem Schlebuscher Erlebnispfad entlang der Dhünn zu.
2. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich einer entsprechenden Mittelbereitstellung durch den Rat für den Haushalt 2023 ff.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Mit Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 06.06.2019 zum Antrag Nr. 2019/2871 der CDU-Fraktion vom 15.04.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie ein thematischer Kinder- und Familienwanderweg zwischen Freudenthaler Sensenhammer und dem Schloss Morsbroich realisiert werden kann, wie hoch die Kosten zur Errichtung und die Folgekosten zur Unterhaltung des Erlebniswanderwegs sind und wie diese durch Sponsoren und Fördergelder abgedeckt werden können.
Als ersten Schritt der Umsetzung des
Beschlusses wurde die Erstellung einer Demonstrations-App „Biene Sum Sum“
beauftragt. Diese Demo-App beinhaltet zunächst die Grundbausteine der Animation
und das Charakterdesign der „Biene Sum Sum“ sowie die Grundstory, die in die
Konzeption eingearbeitet wurde. All diese Elemente werden nach Beauftragung zur
Erstellung der Haupt-App in den weiteren Arbeitsprozess einfließen. Die
Demo-App wird zur Veranschaulichung in der Sitzung der Bezirksvertretung für
den Stadtbezirk III am 15.09.2022 vorgestellt.
Für die Demonstrations-App wurde bereits
eine Biene animiert, die auf die Spielerin/den Spieler in der Augmented Reality
zufliegt und interagieren kann. Mit Methoden der Computer Vision wird die
Position der Biene in Bezug zur Spielerin bzw. zum Spieler ermittelt und es
entsteht so das Bild, dass sich die Biene im realen Raum befindet. Einige
technische Voraussetzungen der Endfassung der App sind somit bereits im Backend
integriert. Weiterhin ist eine spielerische Interaktion zum Einsammeln der
Pollen umgesetzt. Die Demonstrations-App beinhaltet somit bereits Elemente und
Bausteine, die für die weitere Entwicklung verwendet werden können. Für die
vollständige App sind unter anderem das Ausarbeiten der Spielelemente und das
Umsetzen der geopositionsbezogenen Elemente, die die App mit dem Schlebuscher
Erlebnispfad verbinden, notwendig.
Ziel ist es, im nächsten Schritt aus der
Demonstrations-App eine App mit verschiedenen Spielen und
Interaktionsmöglichkeiten rund um das Thema Bienen und Blumen sowie die
Wichtigkeit dieses Kreislaufs zu entwickeln. Die Kinder und Jugendlichen sollen
animiert werden, die Strecke von etwa 3 km entlangzugehen und die Bedeutung von
Bienen in der Natur in Form von verschiedenen Spielen auf dem Erlebnispfad zu
verstehen. Den Kindern und Jugendlichen werden die Natur und verschiedene
Örtlichkeiten nähergebracht. Zudem wird ein Anreiz geschaffen, den Pfad durch
das Spiel öfter und auch zusammen mit Freunden zu erleben.
Die App soll während der Begehung des Erlebnispfades
verschiedene Interaktionsmöglichkeiten bieten, unter anderem das Sammeln von
digitalen Pollen. Die Pollen sind entlang des Pfades verteilt und ermutigen die
Spielerinnen zum Erkunden. Die animierte „Biene Sum Sum“ ist die Begleiterin
der Spielerinnen und Spieler und wird an die Nutzenden in Augmented Reality
heranfliegen und den ein oder anderen lehrreichen Fakt über Bienen vermitteln.
Die Kinder und Jugendlichen erhalten so ein fundiertes Wissen über Bienen in
den Themen:
• Aufgabe der
Bienen im Ökosystem,
• verschiedenen
Rollen im Bienenstock,
• Anatomie der
Bienen,
• Bienensterben und
wie wir die Bienen retten können,
• lokale
Blumenkunde,
• Pollen, Nektar und Honig.
In die Kern-App werden drei Minispiele
integriert. Jedes der Spiele wird eine der drei Kategorien Geschicklichkeit,
Gedächtnis und Logik abdecken. Die Minispiele bieten einen zusätzlichen
Wiederspielwert und können durch Interaktionen auf dem Schlebuscher
Erlebnispfad freigeschaltet werden. Die Minispiele sind allein oder zusammen
mit Freunden spielbar. Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, die Spiele zu Hause
zu spielen, dies erfordert aber Pollen als Ressource, weshalb die Spielerinnen und
Spieler weiterhin motiviert werden, zu dem Pfad zurückzukehren.
Ein wichtiger Aspekt dieser Anwendung ist
die Wiederholbarkeit. Beispielsweise können die gesammelten Pollen genutzt
werden, um einen persönlichen Garten mit einer Vielzahl an Blumen in Augmented
Reality zu erstellen. Außerdem gibt es weitere freischaltbare Elemente, wie
etwa neue Spielelemente und neue Outfits für die Biene.
Die App wird erweiterbar entwickelt; es
können zukünftig ganze Spiele oder ganze Thematiken neu implementiert werden.
Es ist zudem denkbar, das Spiel mit zusätzlichen Features zu versehen. Eine
individuelle Charaktergestaltung mit verschiedenen Outfits und Accessoires wäre
ein attraktives Beispiel für ein solches Feature. Zu dem digitalen Angebot
besteht die Möglichkeit, individuelle, passend zur Thematik entworfene
Spielgeräte zu entwerfen, die von den Kindern und Jugendlichen auch ganz ohne
Anwendung bespielbar sind. Auf dieser Basis sind Updates, Erweiterungen oder
neue Spielideen, z. B. Spiele für Erwachsene, weiter entwickelbar.
Erforderlich ist zur Nutzung lediglich die
App auf dem eigenen Mobilgerät, ein Internetzugang ist während des Spielens
nicht notwendig.
Mit der Entwicklung der Demonstrations-App wurde die Augmented Robotics GmbH beauftragt. In Deutschland gibt es zurzeit keine vergleichbaren Anbietenden, die eine breite Bürgerbeteiligung durch die Nutzung von handelsüblichen Smartphones und Tablets im Bereich der erweiterten Realität unter Einbeziehung realer Beschaffenheiten ermöglicht. Die Augmented Robotics GmbH schützt ihre Technologie durch eine EU-Patentanmeldung mit der Nummer EP 4 016 456 A1 und hat damit ein Alleinstellungsmerkmal. Das Patent wurde unter der International publication number WO 2022/129457 A1 unter der PCT veröffentlicht. Die hier geplante App gibt es zurzeit in Deutschland nicht und wäre somit für die Stadt Leverkusen einzigartig und wegweisend für andere Kommunen.
Für die Entwicklung der funktionstüchtigen
App sind Mittel in Höhe von 127.680 Euro erforderlich. Einschließlich einer ersten
Wartung für das Folgejahr erhöht sich die Auftragssumme auf 145.000 Euro. Die
Dauer für die App-Entwicklung wird nach Beauftragung auf ca. sechs Monate
geschätzt. Ein möglicher Förderzugang wurde umfassend geprüft, es konnte jedoch
kein passendes Programm identifiziert werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: wird noch eingerichtet Finanzposition/en: 783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 145.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Das Budget für die Entwicklung und
Einführung wird mit dem Haushalt 2023 erstmalig angemeldet und steht somit
zunächst unter dem Vorbehalt einer positiven Beschlussfassung des Rates zum
Haushalt 2023. Da es sich um eine neue Maßnahme handelt, gelten die üblichen
gesetzlichen Vorgaben (vorläufige Haushaltsführung) bis zur Rechtskraft der
Haushaltssatzung 2023.
Weitere Aufwendungen für die Softwarepflege
werden noch nicht in den Haushalt eingestellt, da zunächst die Evaluierungsergebnisse
über die Nutzung der App abgewartet werden sollen.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da die Erstellung der Vorlage noch einige Zeit in Anspruch genommen hat, konnte sie nicht frühzeitiger fertiggestellt werden. Um die entsprechenden weiteren Bearbeitungsmaßnahmen aber noch zeitnah in die Wege leiten zu können, bringt die Verwaltung die Vorlage zum Nachtragstermin in den September-Turnus ein.