Betreff
Nachtrag förderfähiger Adressen im Breitband-Förderprogramm mit Auftragserweiterung an die Projektpartner NetCologne und EVL
Vorlage
2022/1703
Aktenzeichen
Gigabit-sit
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die erforderlichen Maßnahmen zur erneuten Prüfung von förderfähigen Adressen und die damit einhergehende Auftragserweiterung im Förderprogramm Breitbandausbau zur Kenntnis.

2.    Der Änderungsantrag an das Förderprojekt wird von der Verwaltung erstellt und an den Fördermittelgeber geleitet, um die Fördermittel für 100 % der zusätzlichen Kosten zu sichern.

 

3.    Die nötigen Arbeiten zum Anschluss weiterer förderfähiger Adressen ist durch die Verwaltung an die Projektpartner NetCologne und EVL zu beauftragen.

 

 

gezeichnet:

                                                                            In Vertretung

Richrath                                                            Deppe

                                                                            (in Vertretung des Stadtkämmerers)

 

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen befindet sich aktuell im geförderten Weiße-Flecken-Programm zum Glasfaserausbau in unterversorgten Stadtgebieten. In diesem werden sogenannte weiße Flecken, also Adressen mit einer Internetversorgung von weniger als 30 Mbit/s, förderfähig durch Glasfaserausbau an ein Gigabitnetz mit Geschwindigkeiten von 1 Gbit/s angeschlossen. Die Projektpartner sind NetCologne und EVL und übernehmen jegliche Ausbauarbeiten. Die Kosten, die dabei für die Erschließung entstehen, werden zu jeweils 50 % von Bund und Land NRW übernommen.

 

Innerhalb des Projekts bestehen zurzeit zwei Möglichkeiten zur nachträglichen Aufnahme weiterer Adressen in das Förderprogramm. Diese sind einerseits die Aufnahme weiterer weißer Flecken und die Erschließung von sogenannten Vortriebsadressen, die zwar nicht unter die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s fallen, aber in unmittelbarer Nähe zu neu erstellten Glasfasertrassen liegen. Dadurch könnte das Förderprogramm effizient genutzt und einzelne Adressen schneller mit hoher Internetgeschwindigkeit versorgt werden, um dem Ziel einer flächendeckenden Gigabitversorgung des gesamten Stadtgebiets näherzukommen.

 

Ausgangslage:

Die förderfähigen Adressen wurden zu Anfang des Projekts festgelegt. Dafür hat die Stadt eine externe Beratung mit der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens beauftragt. Dabei wurde die Breitbandversorgung des Leverkusener Stadtgebiets bei den verschiedenen Telekommunikationsunternehmen (TKUs) abgefragt. Auf die Meldungen der Telekommunikationsunternehmen zum Markterkundungsverfahren hatte die Stadt weder Einfluss, noch die Möglichkeit der Überprüfung. So sahen es auch die Förderbedingungen vor. Ein förderfähiger Anschluss liegt vor, wenn

 

·         die Anschlussobjekte unterhalb der Leistungsgrenze von 30 Mbit/s im Downstream liegen.

und

·         dort ein privatwirtschaftlicher Ausbau in den nächsten drei Jahren nicht geplant ist.

 

Zusätzlich zur Erschließung weißer Flecken werden im Rahmen des Vortriebs auf Basis von Reservekapazität die Hausanschlüsse von Gebäuden vorbereitet, die zwar nicht in den geförderten Anschluss fallen aber unmittelbar an der im Rahmen der Fördermaßnahme neu erstellten Trasse liegen. Dabei werden bereits Muffen in den Trassen verlegt, damit später die Leerrohre und Leitungen für einen Hausanschluss unkompliziert verlegt und verbunden werden können. Die restlichen Kosten für den Hausanschluss müssen hierbei gemäß den Förderrichtlinien nach Abschluss des Projekts allerdings von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer selbst getragen werden.


 

Sachstand:

Im Laufe des Programms haben sich zwei Möglichkeiten zur Erweiterung des Projekts ergeben, wodurch diverse Adressen im laufenden Ausbau förderfähig an das Glasfasernetz angeschlossen werden können. Die Stadtverwaltung sieht sich in der Pflicht, diese Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls zu nutzen, um möglichst viele Anschlüsse in Leverkusen möglichst zeitnah mit einem modernen Internetzugang zu versorgen.

 

Nachträgliche Aufnahme weiterer Weißer Flecken

Durch das oben erwähnte Markterkundungsverfahren wurden zu Projektbeginn die weißen Flecken, also förderfähige Adressen, bestimmt und festgelegt.

 

Es trafen aber vermehrt Meldungen aus dem Gebiet Hummelsheim ein, dass die Internetversorgung dort nicht ausreichend sei und somit dem Ergebnis des Markterkundungsverfahrens widersprachen. Nach einer internen Absprache sowie einem Austausch mit dem Fördermittelgeber hat sich die Stadt dazu entschieden, nicht nur Hummelsheim, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern in Leverkusen die Möglichkeit zur Einreichung eines Nachweises zur Unterversorgung zu ermöglichen. Für die Erstellung eines solchen Nachweises muss die Desktop-App der Bundesnetzagentur unter https://breitbandmessung.de/desktop-app genutzt werden.

 

Nach Eingang eines Messprotokolls, welches auf eine Unterversorgung schließen lässt, mussten die Daten einmalig in Absprache mit den Telekommunikationsunternehmen verifiziert werden. Adressen, bei denen sich dabei abschließend eine Unterversorgung herausgestellt hat, können im aktuellen Förderprogramm nachgetragen und so Fördermittel für 100 % der Kosten für die Erschließung dieser Adressen beantragt werden. Dieses Vorgehen wurde im Vorfeld mit dem Fördermittelgeber abgesprochen.

 

Möglichkeit des „Upgrades“

Am 26.04.2021 trat die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft. Das Verfahren dient der Erschließung von grauen Flecken, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Für Zuwendungsempfangende des Weiße-Flecken-Förderprogramms ist es möglich, Vortriebsadressen nachträglich in das Programm aufzunehmen und unbürokratisch und schnell an das Gigabitnetz anzuschließen. Dabei ist die Anzahl der Upgrade-Adressen auf 15 % der Gesamtanzahl der geförderten Anschlüsse begrenzt. Im Weiße-Flecken-Programm mit ca. 1.600 geförderten Anschlüssen bedeutet dies, dass maximal ca. 240 Adressen nachträglich über die Upgrade-Option gefördert erschlossen werden können.

 

Geplantes Vorgehen:

Die Stadtverwaltung hat sich mit Hinblick auf das Ziel einer flächendeckenden gigabitfähigen Internetversorgung dazu entschieden, beide Möglichkeiten der nachträglichen Adressenaufnahme zu nutzen.

 

Mit Pressemitteilung vom 05.05.2022 wurde die Information zur erneuten Prüfung der eigenen Internetversorgung platziert. Bis zum 26.06.2022 war ein Einreichen von Messprotokollen möglich. Nach Ablauf der Frist wurden alle Meldungen in Absprache mit den Telekommunikationsunternehmen geprüft, damit diese bei Feststellen einer Unterversorgung an den Fördermittelgeber gemeldet werden können, um sie nachträglich im Rahmen des Förderprogramms anzuschließen. Der Anschluss soll Anfang 2023 nach Fertigstellung der regulär geplanten Anschlussarbeiten erfolgen.

 

Des Weiteren wurde mit dem Projektpartner EVL, welcher für den Ausbau der passiven Infrastruktur (Tiefbau, Verlegen von Leerrohren und Kabeln etc.) verantwortlich ist, besprochen, welche Adressen für die Upgrade-Option aus bautechnischer Sicht infrage kommen. Diese Adressen wurden ebenfalls bei den TKUs abgefragt, um die Versorgungsgeschwindigkeit zu bestätigen und zu prüfen, welche Adressen als graue Flecken förderfähig sind. Die Adressen, die hierbei als mit weniger als 100 Mbit/s versorgt gemeldet wurden, werden auch beim Fördermittelgeber angemeldet und entsprechende Fördermittel für die Erschließung beantragt.

 

Die Adressen, die sich aus den beiden Möglichkeiten zum Nachtrag ergeben, sollen in einem gebündelten Änderungsantrag an den Fördermittelgeber geschickt werden, damit die Kosten zu 100 % im Förderprogramm übernommen werden. Dies ist bereits mit dem Fördermittelgeber im Vorfeld abgesprochen und als akzeptables Vorgehen betrachtet worden.

 

Die nachträgliche Aufnahme von weißen Flecken und Upgrade-Adressen wird unternommen, da somit mehr Bürgerinnen und Bürger der Stadt schneller förderfähig mit einer modernen Glasfaserverbindung versorgt werden können. Ein Abwarten und Aufnehmen dieser Adressen in spätere Förderprogramme würde die Anschlüsse um mehrere Jahre verzögern. Die ursprünglichen Maßnahmen des aktuellen Projekts werden nach Plan durchgeführt und werden nicht durch die zusätzlichen Arbeiten verzögert. Außerdem werden Arbeiten zur Antragsstellung weiterer Förderprojekte ebenfalls nicht hierdurch behindert.

 

Kostenschätzung:

Diese Projekterweiterung ist mit Aufwänden und Kosten für die Projektpartner NetColgone und EVL verbunden. Seitens des Fördermittelgebers ist ein Antrag auf weitere Fördergelder unproblematisch. Entsprechend wurde Absprache mit der Zentralen Vergabestelle im Fachbereich Recht und Vergabestelle (FB 30) darüber gehalten, wie die Beauftragung zum Anschluss weiterer Adressen vergaberechtlich zu behandeln ist.

 

Dabei ist laut Vergabestelle eine Erhöhung der Auftragssumme von 15 % des Ursprungsbetrages unbedenklich. Beim aktuell endgültig bewilligten Förderbetrag von 7.443.496 € wäre dies ein Betrag von 1.116.524 €. Eine Nachbeauftragung bis zu diesem Betrag wäre ohne erneute Ausschreibung möglich.

 

Aktuell lässt sich noch kein genauer Betrag ermitteln, da die Berechnung und Erstellung eines konkreten Angebots seitens der EVL weitere Zeit benötigt. Allerdings wird das Anliegen bereits jetzt an den Rat herangetragen, da parallel zur Erstellung eines Angebots seitens der EVL in der Stadtverwaltung der Änderungsantrag vorbereitet werden kann und somit Zeit gespart wird. Sobald dann ein konkretes Angebot mit dem genauen Kostenbetrag eingeht, kann dieses unkompliziert in einem vorbereiteten Änderungsantrag eingearbeitet werden, sodass eine schnelle Beantragung beim Fördermittelgeber erfolgen kann.

 

Somit enthält diese Vorlage Schätzungen der EVL, welche unter Berücksichtigung aktueller Preise erstellt und im Hinblick auf weitere Preissteigerungen bei z.B. Baumaterial durch die aktuelle Wirtschaftslage mit einem Aufschlag von ca. 20 % versehen wurden.

 

Meldungen und Messprotokolle aus Hummelsheim lassen auf eine Unterversorgung des Gebiets schließen, deren Kosten für eine Erschließung bereits mit den Projektpartnern besprochen wurde. Hierfür wurden die Kosten auf ca. 400.000 € geschätzt.

 

Es gingen zudem weitere Meldungen zu vereinzelten Adressen ein, die ebenfalls bei den TKUs erneut abgefragt wurden, um eine Unterversorgung bestätigen zu lassen. Für diese sechs Adressen hat die EVL ebenso eine Kostenschätzung von 75.000 € erstellt.

 

Zusammen mit der EVL wurden 443 Vortriebsadressen ermittelt, welche aus bautechnischer Sicht sinnvoll und unkompliziert anzuschließen wären und somit bei einer aktuellen Versorgung von unter 100 Mbit/s für das Upgrade infrage kämen. Die Versorgung dieser Adressen wurde bei den TKUs ebenfalls erneut erfragt. Dabei kam heraus, dass 49 Adressen dieses Kriterium erfüllen. Bei einer Kostenannahme von ca. 1.500 € pro Anschluss ergibt sich hierbei ein Betrag von ca. 75.000 €.

 

Somit ergibt sich aktuell eine Schätzung wie folgt:

 

Erschließung Hummelsheim:                    400.000 €.

Erschließung weitere weiße Flecken:      75.000 €.

Erschließung Upgrade-Adressen:             75.000 €.

 

Geschätzter Gesamtbetrag Nachtrag:     550.000 €.

 

Dieser Betrag würde unter die 15 %-Hürde für eine weitere Ausschreibung fallen und somit vergaberechtlich kein Problem darstellen. Ein genaues Angebot wird parallel zur Vorbereitung des Änderungsantrags erstellt. Sollte der letztendliche Betrag signifikant höher als die Schätzung sein, wird eine Prüfung erfolgen, welche Anschlüsse als Nachtrag im Weiße-Flecken-Programm im Hinblick auf Faktoren wie zusätzliche Ausschreibungen und bauliche Abläufe wirtschaftlich und zeitlich sinnvoll sind und welche in späteren Förderprogrammen ab 2023 berücksichtigt werden können. In diesem Fall wird der Rat ebenfalls erneut informiert. Ein Auftrag wird nur für Aufwendungen der Stadt erfolgen, welche zu 100 % mit Fördermitteln abgedeckt werden.

 

Zeitschiene:

·         Die Messprotokolle konnten bis 26.06.2022 eingereicht werden. Danach wurden die Daten gesichtet und eine Anfrage an alle betroffenen Telekommunikationsunternehmen zur Bestätigung der Unterversorgung oder einer Erklärung mit einer Frist von zwei Wochen geschickt.

·         Gleichzeitig wurde die Versorgung möglicher Upgrade-Adressen abgefragt, damit diese abschließend ermittelt werden können. Hierfür haben die TKUs ihre Daten bis 22.07.2022 eingereicht.

·         Durch die Abfrage bei den TKUS wurden 6 nachträgliche weiße Flecken und 49 Upgrade-Adressen als förderfähig eingestuft.

·         Mit den abschließend festgelegten nachträglichen weißen Flecken und den förderfähigen Upgrade-Adressen soll nun ein gebündelter Änderungsantrag vorbereitet werden.

·         Dazu werden die Projektpartner ein konkretes Angebot mit den Kosten für die Erschließung der entsprechenden Adressen erstellen.

·         Der Änderungsantrag soll dann final erstellt und Ende September an den Fördermittelgeber atene KOM gesendet werden, um die Fördermittel zu sichern.

·         Der Ausbau der zusätzlichen Adressen würde Anfang 2023, nach Abschluss der ursprünglichen Bauphase, stattfinden.

 

Eine Information zum Sachstand im Nachtragsverfahren erfolgt in geeigneter Weise gegenüber der Politik.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 84000156011000 Finanzposition/en: 781700

Auszahlungen für die Maßnahme: ca. 550 T€ s.a. Begründung

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja 100 % (Antrag steht noch aus)

Name Förderprogramm: Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend (Fördermittel sind noch zu beantragen. Kosten werden zu 100% übernommen und damit Einnahmen = Ausgaben)

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um eine Beschlussfassung noch im August-Turnus zu erreichen, wird die Vorlage nach Abschluss der internen Abstimmung zum Nachtragstermin eingebracht.