- Baugebiet Fester Weg
Beschlussentwurf:
1. Die vom Fester Weg südlich abzweigende Planstraße 1 erhält den Namen „Philosophenstraße“.
2. Die von der Bruchhauser Straße nach Osten abzweigende Planstraße 2 erhält den Namen „Im Krautwinkel“.
3. Das im Lageplan markierte Teilstück des Fester Weg wird umbenannt in „Albert-Schweitzer-Straße“ und ebendieser zugeordnet.
4. Der von der Feuerbachstraße weiterführende Straßenverlauf bis zum Fester Weg bzw. zur Albert-Schweitzer-Straße soll der Feuerbachstraße zugeordnet werden und erhält ebenfalls die Bezeichnung „Feuerbachstraße“.
5. Der von der Schopenhauerstraße weiterführende Straßenverlauf soll der Schopenhauerstraße zugeordnet werden und erhält ebenfalls die Bezeichnung „Schopenhauerstraße“.
Die genaue Lage der Straßen geht aus dem beigefügten Planausschnitt hervor.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Das neue Baugebiet „Fester Weg“ erfordert die Neu- bzw. Umbenennung mehrerer Straßen.
Philosophenstraße:
Die Planstraße grenzt an die Straßen, die das Themengebiet Philosophen tragen und nach historischen Philosophen benannt sind, z. B. Schopenhauerstraße, Schleimacherstraße. Da aufgrund des Ratsbeschlusses aus 2017 keine Straßen mehr nach Persönlichkeiten benannt werden, schlägt die Verwaltung vor, diese Straße „Philosophenstraße“ zu benennen.
Im Krautwinkel:
„Im Krautwinkel“ ist eine alte Gewannenbezeichnung in diesem Gebiet.
Feuerbachstraße und Schopenhauerstraße:
Der Straßenverlauf
dieser beiden Straßen wird verlängert. Es wird daher vorgeschlagen, diese
Straßenstücke nicht mit einem eigenen Namen zu versehen, sondern sie der Feuerbachstraße
und der Schopenhauerstraße zuzuordnen.
Albert-Schweitzer-Straße:
Wie aus dem Lageplan zu entnehmen ist, soll künftig der Fester Weg kurz vor der Zuwegung zur Feuerbachstraße mit Pollern abgesperrt werden. Daher muss der östliche Teil der Straße umbenannt werden, da es sonst aus Gründen der Sicherheit und Ordnung zu Problemen führen könnte. Es wird daher vorgeschlagen, dieses Teilstück der Albert-Schweitzer-Straße zuzuordnen und dementsprechend umzubenennen. Da es auf diesem Teilstück keine Anlieger gibt, ist eine Umbenennung in diesem Fall unproblematisch.
Die genaue Lage der Straßen geht aus dem beigefügten Planausschnitt hervor.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |