Betreff
Straßenbenennungen im Leverkusener Stadtteil Steinbüchel
- Baugebiet Fester Weg
Vorlage
2022/1705
Aktenzeichen
32-13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Die vom Fester Weg südlich abzweigende Planstraße 1 erhält den Namen Philosophenstraße“.

 

2.    Die von der Bruchhauser Straße nach Osten abzweigende Planstraße 2 erhält den Namen „Im Krautwinkel“.

 

3.    Das im Lageplan markierte Teilstück des Fester Weg wird umbenannt in „Albert-Schweitzer-Straße“ und ebendieser zugeordnet.

 

4.    Der von der Feuerbachstraße weiterführende Straßenverlauf bis zum Fester Weg bzw. zur Albert-Schweitzer-Straße soll der Feuerbachstraße zugeordnet werden und erhält ebenfalls die Bezeichnung „Feuerbachstraße“.

 

5.    Der von der Schopenhauerstraße weiterführende Straßenverlauf soll der Schopenhauerstraße zugeordnet werden und erhält ebenfalls die Bezeichnung „Schopenhauerstraße“.

 

Die genaue Lage der Straßen geht aus dem beigefügten Planausschnitt hervor.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Das neue Baugebiet „Fester Weg“ erfordert die Neu- bzw. Umbenennung mehrerer Straßen.

 

Philosophenstraße:

Die Planstraße grenzt an die Straßen, die das Themengebiet Philosophen tragen und nach historischen Philosophen benannt sind, z. B. Schopenhauerstraße, Schleimacherstraße. Da aufgrund des Ratsbeschlusses aus 2017 keine Straßen mehr nach Persönlichkeiten benannt werden, schlägt die Verwaltung vor, diese Straße „Philosophenstraße“ zu benennen.

 

Im Krautwinkel:

„Im Krautwinkel“ ist eine alte Gewannenbezeichnung in diesem Gebiet.

 

Feuerbachstraße und Schopenhauerstraße:

Der Straßenverlauf dieser beiden Straßen wird verlängert. Es wird daher vorgeschlagen, diese Straßenstücke nicht mit einem eigenen Namen zu versehen, sondern sie der Feuerbachstraße und der Schopenhauerstraße zuzuordnen.

 

Albert-Schweitzer-Straße:

Wie aus dem Lageplan zu entnehmen ist, soll künftig der Fester Weg kurz vor der Zuwegung zur Feuerbachstraße mit Pollern abgesperrt werden. Daher muss der östliche Teil der Straße umbenannt werden, da es sonst aus Gründen der Sicherheit und Ordnung zu Problemen führen könnte. Es wird daher vorgeschlagen, dieses Teilstück der Albert-Schweitzer-Straße zuzuordnen und dementsprechend umzubenennen. Da es auf diesem Teilstück keine Anlieger gibt, ist eine Umbenennung in diesem Fall unproblematisch.

 

Die genaue Lage der Straßen geht aus dem beigefügten Planausschnitt hervor.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein