Betreff
Widmung Edith-Weyde-Straße und Siedlung südlich Willy-Brandt-Ring
Vorlage
2022/1717
Aktenzeichen
660-1166-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Widmung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz für folgende Straßen:

 

1. Edith-Weyde-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,

2. Fontanestraße als Gemeinde-/Anliegerstraße,

3. Bertha-von-Suttner-Straße (inklusive Stichstraßen) als Gemeinde-/Anliegerstraße,

4. Elisabeth-Langgässer-Straße (Flurstück 73) als Gemeinde-/Anliegerstraße.

 

Der Weg von der Edith-Weyde-Straße in Richtung der DB-Unterführung/Beamtenkolonie wird als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr, gewidmet.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Für die neue Feuerwache wurde die Edith-Weyde-Straße von der Firma Bayer erworben und 2018 ausgebaut. Nach Abschluss des letzten Grunderwerbs im Mai 2022 kann die formelle Widmung entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans 11/I erfolgen.

 

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan wurden auch die Einmündungen der Fontanestraße und des Kurtekottenwegs angepasst. Dabei ist aufgefallen, dass die Straßen in der 1958 begonnenen Siedlung südlich des Willy-Brandt-Rings nicht als gewidmet gelten können. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Straßen- und Wegegesetzes waren die Straßen noch nicht fertiggestellt. Es sind Teile erst zwischen 1964 und 1966 erworben worden. Die Übernahme des II. Bauabschnitts der Bertha-von-Suttner-Straße erfolgte erst 1965. Hierzu gehörte auch der Teil der Elisabeth-Langgässer-Straße, die bis 1977 Teil der Bertha-von-Suttner-Straße war. Zur Klarstellung soll daher auch die Widmung der Straßen in dieser Siedlung erfolgen. Alle Straßen werden als Gemeinde-/
Anliegerstraßen eingestuft.

 

Der neue, ebenfalls im Bebauungsplan enthaltene Rad-/Gehweg von der Edith-Weyde-Straße in Richtung der Unterführung zur Beamtenkolonie, ist als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf Rad- und Fußgängerverkehr, zu widmen.

 

Im Anlageplan sind die Verkehrsflächen farbig dargestellt und mit den Nummern des Beschlussentwurfs versehen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein