Betreff
Einziehung Otto-Doermer-Straße, Rudolf-Mann-Straße und Stichstraße der Carl-Duisberg-Straße
Vorlage
0818/2010
Aktenzeichen
660-1055-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung beschließt, die Einziehung nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für die Otto-Doermer-Straße, Rudolf-Mann-Straße und für die Stichstraße der Carl-Duisberg-Straße aufgrund des Wegfalls der Verkehrsbedeutung einzuleiten.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Im südlichen Bereich des Stadtteils Wiesdorf zwischen Willy-Brandt-Ring, Carl-Duisberg-, Philipp-Ott- und Friedrich-Ebert-Straße plant die Bayer AG eine umfangreiche Sanierung und Umgestaltung ihrer Parkplatzflächen. In die Sanierung sollen die Otto-Doermer-Straße, Rudolf-Mann-Straße und die darunter liegende Stichstraße der Carl-Duisberg-Straße einbezogen werden.

 

Alle drei Straßen hatten 1962/63 beim 4-spurigen Ausbau der B8 (Fr.-Ebert-Straße) ihre Einmündungen in diese verloren (Verlust der Verbindungsfunktion). Da an diesen Straßen noch Häuser standen, konnte damals keine Einziehung erfolgen.

Mittlerweile sind alle Gebäude abgerissen. Die Rudolf-Mann-Straße wurde 1970 unter Hinweis auf die bestehende Widmung und, nach Vorliegen der Voraussetzungen, erforderlichen Einziehung an die Bayer AG verkauft.

Alle Anliegerflächen sind im Besitz der Bayer AG (Verlust der Erschließungsfunktion). Lediglich über die Otto-Doermer-Straße erfolgt noch die Zweiterschließung der Tankstelle an der Friedrich-Ebert-Straße. Für die Zufahrt wurden Pächter und Eigentümer seitens der  Bayer AG privatrechtliche Vereinbarungen zugesagt.

 

Nach Straßen- und Wegegesetz, §7, Abs.2 soll die Straßenbaubehörde die Einziehung verfügen, falls eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat.

 

Die Verfügung bedingt jedoch gemäß Absatz  4, die Absicht vorher bekannt zu geben und drei Monate offen zu legen. Vorbehaltlich des Beschlusses wird die Absicht im Amtsblatt der Stadt Leverkusen angekündigt, um der Allgemeinheit Gelegenheit zu Anregungen und Einwänden zu geben. Bestehen keine rechtlichen Hinderungsgründe, wird anschließend die Einziehung im Amtsblatt verfügt.

 

Die von der Einziehung betroffenen Flächen sind im Anlageplan dargestellt.