Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung des Berg-Ahorns mit der Nummer 37 an der Marienburger Straße zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Bei turnusgemäßer Baumkontrolle durch das städtische Fachpersonal wurde festgestellt, dass ein an der Marienburger Straße befindlicher Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) aus Sicherheitsgründen gefällt werden muss.
Am Stammfuß des Baumes haben sich mehr als zwei Drittel der Rinde aufgrund eines Pilzbefalls gelöst. Eine Versprödung des Holzkerns wird vermutet, was die Bruchsicherheit immens beeinträchtigt. Das Absterben des Baumes ist nicht zu verhindern. Der Baum ist zudem einseitig gewachsen. Im Falle eines Bruchs sind Rad- und Fußwege in der Nähe des Stadions gefährdet.
Eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle wird vorgenommen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Damit die entsprechenden Maßnahmen zeitnah in die Wege geleitet werden können, ist eine Beschlussfassung noch im kommenden Turnus erforderlich. Daher wird die Vorlage zum Nachtragstermin von der Verwaltung eingebracht. Eine Verschiebung in den November-Turnus ist aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht möglich.