Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Wirtschaftsplan 2011 der Suchthilfe gGmbH
Vorlage
0820/2010
Aktenzeichen
Vt
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Den städt. Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Suchthilfe gGmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, dem Wirtschaftsplan 2011 (Anlage der Vorlage) zuzustimmen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Stein                           Häusler

 

Begründung:

 

Nach § 7 Abs. 1 des Vertrages zwischen der Stadt Leverkusen, dem Evangelischen Kirchenkreis Leverkusen und der Suchthilfe gGmbH obliegt es dem Rat, über den jährlich von der Geschäftsführung zu erstellenden Wirtschaftsplan zu entscheiden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.820/ 2010   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, Soziales, 406-5000……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Wirtschaftsplan der Suchthilfe gGmbH für das Jahr 2011

Pflichtaufgabe der Kommune nach dem Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke, SGB II und SGB XII in Verbindung mit SGB IX

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe 0505 und 0715

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Zur Produktgruppe 0505    130.000,00 €

Zur Produktgruppe 0715    527.400,00 €

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

Wie oben

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)