Betreff
Neuer Ruhegarten für den Friedhof Manfort
Vorlage
2022/1762
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der vorgelegten Planung der Verwaltung zum Bau eines neuen Ruhegartens auf dem Friedhof Manfort mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 50.000 € vorbehaltlich der entsprechenden Mittelbereitstellung durch den Rat und der Freigabe durch die Bezirksregierung zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Als eine der verschiedenen Bestattungsformen bietet die Stadt Leverkusen die Beisetzung in Ruhegärten an. Hierbei handelt es sich um Urnenreihengräber auf einer Rasenfläche ohne eigenes Grabbeet. Eine Grabpflegepflicht für den Nutzungsberechtigten besteht nicht. Die Fläche wird als Rasenfläche vom Fachbereich Stadtgrün gepflegt.

Ein weiterer Vorteil dieser teilanonymen Bestattungsart ist, dass Angehörige direkt auf dem Friedhof individuell gestaltete Trauerfeiern abhalten und der Beisetzung beiwohnen können.

 

Da sich die Bestattungsmöglichkeiten in den bisher angebotenen Ruhegärten auf dem Friedhof Manfort in den Feldern 2, 17 und 18 erschöpfen, wird die Friedhofsverwaltung das Feld 8 aktivieren. Dazu gehört die Neuanlage eines Begegnungsbereichs mit Bänken und ein kleiner Rundweg durch das Feld. Beide Flächen erhalten einen wassergebundenen Belag und werden durch eine Stahlkante von den Beet- und Rasenflächen getrennt. Gerahmt wird das Feld von einer niedrigen Hainbuchenhecke, vor den Sitzplätzen wird ein Staudenbeet angelegt. Als Mittelpunkt der Anlage ist die Pflanzung eines Zierapfels als Symbol des Lebensweges vorgesehen. Traditionell wird in einem Ruhegarten eine Namensstele auf einer kleinen gepflasterten Fläche aufgestellt. Hier können dann auch temporär Blumen und Gestecke abgelegt werden. Außerdem wird der umgebende, wassergebundene Weg saniert.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001310012025 Finanzposition/en: 783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 50.000 € in 2023

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Der Haushalt 2023 wird bekanntlich erst im Februar 2023 eingebracht und im März 2023 verabschiedet. Daher erfolgt die Zustimmung unter der Prämisse, dass der Rat der Stadt Leverkusen den o. g. Ansatz beschließt.

 

Generell werden solche Kosten in die nächste Gebührenerhöhungsvorlage zum 01.01.23 einfließen. Die Kosten für den Ruhegarten Manfort werden bei der übernächsten Friedhofsgebührenvorlage berücksichtigt.

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein