Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der vorgelegten Planung der Verwaltung zum Bau eines neuen Ruhegartens auf dem Friedhof Manfort mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 50.000 € vorbehaltlich der entsprechenden Mittelbereitstellung durch den Rat und der Freigabe durch die Bezirksregierung zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Als eine der verschiedenen Bestattungsformen bietet die Stadt Leverkusen die Beisetzung in Ruhegärten an. Hierbei handelt es sich um Urnenreihengräber auf einer Rasenfläche ohne eigenes Grabbeet. Eine Grabpflegepflicht für den Nutzungsberechtigten besteht nicht. Die Fläche wird als Rasenfläche vom Fachbereich Stadtgrün gepflegt.
Ein weiterer Vorteil dieser teilanonymen Bestattungsart ist, dass Angehörige direkt auf dem Friedhof individuell gestaltete Trauerfeiern abhalten und der Beisetzung beiwohnen können.
Da sich die Bestattungsmöglichkeiten in den bisher angebotenen Ruhegärten auf dem Friedhof Manfort in den Feldern 2, 17 und 18 erschöpfen, wird die Friedhofsverwaltung das Feld 8 aktivieren. Dazu gehört die Neuanlage eines Begegnungsbereichs mit Bänken und ein kleiner Rundweg durch das Feld. Beide Flächen erhalten einen wassergebundenen Belag und werden durch eine Stahlkante von den Beet- und Rasenflächen getrennt. Gerahmt wird das Feld von einer niedrigen Hainbuchenhecke, vor den Sitzplätzen wird ein Staudenbeet angelegt. Als Mittelpunkt der Anlage ist die Pflanzung eines Zierapfels als Symbol des Lebensweges vorgesehen. Traditionell wird in einem Ruhegarten eine Namensstele auf einer kleinen gepflasterten Fläche aufgestellt. Hier können dann auch temporär Blumen und Gestecke abgelegt werden. Außerdem wird der umgebende, wassergebundene Weg saniert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 67001310012025 Finanzposition/en:
783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 50.000 € in
2023
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Der Haushalt 2023 wird bekanntlich erst im Februar 2023 eingebracht und im März 2023 verabschiedet. Daher erfolgt die Zustimmung unter der Prämisse, dass der Rat der Stadt Leverkusen den o. g. Ansatz beschließt.
Generell werden solche Kosten in die nächste Gebührenerhöhungsvorlage zum 01.01.23 einfließen. Die Kosten für den Ruhegarten Manfort werden bei der übernächsten Friedhofsgebührenvorlage berücksichtigt.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |