Betreff
Neuwahl eines Mitglieds des Naturschutzbeirats bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen
Vorlage
2022/1777
Aktenzeichen
III/32-322-13-19-1-sb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen wählt gemäß § 70 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der jeweils geltenden Fassung für den NABU Landesverband NRW e. V. als Mitglied des Naturschutzbeirats

 

Frau/Herrn ______________________

 

für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Molitor

(In Vertretung des Oberbürgermeisters)

Das für den NABU NRW in den Naturschutzbeirat gewählte Mitglied, Herr Rainer Morgenstern, gibt sein Amt als Mitglied des Naturschutzbeirats auf. Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO LNatSchG) ist eine Nachfolgerin/ein Nachfolger zu wählen, sofern ein Mitglied vorzeitig ausscheidet.

 

Der Neuwahl soll ein Vorschlag von mindestens zwei Bewerbenden des Verbandes zugrunde gelegt werden, welcher die Ausgeschiedene bzw. den Ausgeschiedenen benannt hatte. Herr Morgenstern wurde bei der Neuwahl des Naturschutzbeirats im Jahre 2020 vom NABU NRW benannt.

 

Mit Schreiben vom 30.08.2022 hat der NABU NRW folgende Personen für die Nachwahl als Mitglied im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde benannt:

 

1) Frau Anke Kamann,

2) Herr Rudolf Pathe.