Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen wählt gemäß § 70 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der jeweils geltenden Fassung für den NABU Landesverband NRW e. V. als Mitglied des Naturschutzbeirats
Frau/Herrn ______________________
für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.
gezeichnet:
In Vertretung
Molitor
(In Vertretung des Oberbürgermeisters)
Das für den NABU NRW in den
Naturschutzbeirat gewählte Mitglied, Herr Rainer Morgenstern, gibt sein Amt als
Mitglied des Naturschutzbeirats auf. Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur
Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO LNatSchG) ist eine Nachfolgerin/ein
Nachfolger zu wählen, sofern ein Mitglied vorzeitig ausscheidet.
Der Neuwahl soll ein Vorschlag von
mindestens zwei Bewerbenden des Verbandes zugrunde gelegt werden, welcher die
Ausgeschiedene bzw. den Ausgeschiedenen benannt hatte. Herr Morgenstern wurde
bei der Neuwahl des Naturschutzbeirats im Jahre 2020 vom NABU NRW benannt.
Mit Schreiben vom 30.08.2022 hat der NABU
NRW folgende Personen für die Nachwahl als Mitglied im Naturschutzbeirat bei
der Unteren Naturschutzbehörde benannt:
1) Frau Anke Kamann,
2) Herr Rudolf Pathe.