Beschlussentwurf:
Für das in der Anlage 1 der Vorlage genau abgegrenzte Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 263/I „Manfort - zwischen Bundesautobahn A3, Kieler Straße, Innovationspark Leverkusen und Gustav-Heinemann-Straße“.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Vorbemerkung:
Für die
städtebauliche Entwicklung des zentral gelegenen mischgenutzten Standorts soll
der Bebauungsplan Nr. 263/I „Manfort - zwischen Bundesautobahn A3, Kieler
Straße, Innovationspark Leverkusen und Gustav-Heinemann-Straße“ einen
planungsrechtlichen Rahmen schaffen, der einerseits vorhandene gewerbliche und
vom Einzelhandel geprägte Nutzungen schützt und sinnvoll arrondiert.
Andererseits sollen städtebauliche Herausforderungen, die sich aus der
Überlastung der inneren und äußeren Erschließung sowie dem Nutzungsdruck auf
untergenutzte Gewerbeflächen ergeben, gelöst werden, damit eine tragfähige
Nutzungsperspektive gesichert werden kann. Dazu ist im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens ein Verfahren zur städtebaulichen Qualifizierung des
Stadtraums durchzuführen.
Es ist zu betonen,
dass der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) geplante Ausbau
der Bundesautobahn A3 zwischen den Anschlussstellen Leverkusen-Zentrum und
Leverkusen-Opladen in Bestandslage, d. h. mit oberirdischer Verbreiterung, im
Bereich des Plangebiets die interne Erschließung aufgrund des damit verbundenen
Wegfalls der Syltstraße derart verschlechtern würde, dass eine gesicherte
Erschließung der bestehenden Nutzungen und künftiger Bauvorhaben nicht mehr
gewährleistet wäre. Daher hängt die Funktionsfähigkeit des Stadtteils auch vom
Erfolg der Kampagne „Keinen Meter mehr!“ ab, die auch die Verhinderung des
Autobahnausbaus der A3 im vorgenannten Abschnitt in Form der Vorzugsvariante
des BMDV mit zusätzlicher Flächeninanspruchnahme zum Ziel hat. Auf die
Beschlüsse des Rates der Stadt Leverkusen vom 20.01.2021 (vgl. Antrag Nr. 2021/0348) und 30.08.2021 (vgl. Antrag Nr. 2021/0954)
wird verwiesen.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 263/I „Manfort - zwischen Bundesautobahn A3, Kieler
Straße, Innovationspark Leverkusen und Gustav-Heinemann-Straße“ liegt im
Stadtteil Leverkusen-Manfort. Er umfasst im Wesentlichen die Fläche zwischen
der Bundesautobahn A3 im Westen, der Kieler Straße im Norden, der Bahntrasse
Köln-Wuppertal im Osten und der Gustav-Heinemann-Straße im Süden. Die Fläche
des Geltungsbereichs beläuft sich auf ca. 15 ha.
Anlass der
Planung:
Aktuell ist das
Plangebiet durch unterschiedliche städtebauliche Fehlentwicklungen gekennzeichnet,
die die langfristige Funktionsfähigkeit infrage stellen und hier kurz skizziert
werden sollen. Insgesamt ist eine Überlastung des inneren Erschließungssystems,
resultierend insbesondere aus dem Verkehr des großflächigen Einzelhandels,
festzustellen. Der Knotenpunkt Borkumstraße/Gustav-Heinemann-Straße ist derart
frequentiert, dass die Erschließung weiterer Wohn- oder Gewerbeeinheiten nicht
möglich ist.
Im Verfahren ist
daher auch die Möglichkeit zur Errichtung eines Erschließungsstichs, ausgehend
von dem im Osten angrenzenden Gelände des Innovationsparks (IPL) durch eine
Untertunnelung der Bahngleise zu prüfen. Bedingt durch die hohe verkehrliche
Belastung des Standorts sowie durch die im Plangebiet und in der näheren
Umgebung ansässigen Gewerbebetriebe ist im Planverfahren außerdem eine
Auseinandersetzung mit den Emissionen durch Lärm- und Feinstaubbelastung
erforderlich.
Derzeit ist das
Plangebiet nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen, sodass mangels einer
gesicherten Erschließung aktuelle Baugesuche zur baulichen Entwicklung nicht
genehmigungsfähig sind. Dem Entwicklungsdruck, der sich vor allem im Bereich
der Gustav-Heinemann-Straße und der ehemaligen SMS Eumuco Gewerbehallen erhöht,
kann somit aufgrund der aktuellen planungsrechtlichen Situation nicht
entsprochen werden. Daneben ist es zur nachhaltigen städtebaulichen Ordnung
erforderlich, eine planerische Konzeption für das Plangebiet zu erarbeiten, die
als Grundlage für das Bauleitplanverfahren herangezogen werden kann. Im Zuge
dessen sind auch Aussagen zur Steuerung des ansässigen großflächigen
Einzelhandels zu treffen. Dabei sind die Ziele des städtischen Einzelhandelskonzepts
zur Sicherung des zentralen Versorgungsbereichs in Manfort dringend zu
berücksichtigen.
Das
Entwicklungspotenzial des Stadtteils Manfort insgesamt wird durch die Vielzahl
informeller Handlungskonzepte verdeutlicht. In dem Konzept „Gemeinsam Leben in
Manfort“ („GLIM“) sind Aussagen zur sozioökonomischen Situation enthalten, die
Aufschluss über die Lebensverhältnisse im Stadtteil liefern. In einem
studentischen Ideenwettbewerb wurden Ideen zur städtebaulichen Entwicklung des
Stadtteils geliefert, die die Anbindung des Stadtteils an den vorhandenen
Bahnhof Manfort betonen. Durch das zu erarbeitende Integrierte Handlungskonzept
sollen weitere Planungsimpulse geschaffen werden.
Ziele und Zweck
der Planung:
Ziel des Verfahrens
ist die planungsrechtliche Sicherung eines langfristig ausgelegten und
nachhaltigen Nutzungskonzepts, das die verschiedenen Raumansprüche in Einklang
bringt und eine geordnete Erschließung sicherstellt. Dazu sollen städtebauliche
Entwicklungsperspektiven für das Plangebiet mit Bezug zum umliegenden Stadtteil
validiert werden, die auch die in den informellen Handlungskonzepten erarbeiteten
Leitlinien und Aussagen zur Entwicklung des Stadtraums betrachten.
Städtebaulich ist vor allem die Steuerung der ansässigen und der anzusiedelnden
Nutzungssegmente zu spezifizieren, die sich aus einer Mischung aus
Einzelhandelsnutzung, Gewerbe, sozialer Infrastruktur und Wohnnutzung
kennzeichnet. Dazu sollen zunächst folgende Planungsvarianten gegenübergestellt
werden:
·
Planungsvariante
P 1: Erweiterung und Optimierung der ansässigen Gewerbe- und
Einzelhandelsstrukturen, einschließlich eines Sondergebiets für großflächigen
Einzelhandel,
·
Planungsvariante
P 2: Erhöhung des Wohnanteils im südlichen Teil des Plangebiets und Prüfung
weiterer mischgenutzter Nutzungseinheiten, z. B. in Ausprägung eines Urbanen
Gebiets im Sinne des § 6a Baunutzungsverordnung.
Zur Sicherstellung
einer funktionsfähigen und angemessenen Erschließung ist ebenfalls eine
Variantenbetrachtung etwaiger Erschließungskonzepte erforderlich. Folgende
Erschließungsvarianten sind den Planungsvarianten zugrunde zu legen:
·
Erschließungsvariante
E 1: Realisierung des Erschließungsstichs vom IPL-Gelände als neues
verkehrliches Rückgrat für den nördlichen Teil des Plangebiets und damit
einhergehende Entlastung des Knotenpunktes Borkumstraße/Gustav-Heinemann-Straße,
·
Erschließungsvariante
E 2: Optimierung der bestehenden Erschließungssituation zur Steigerung der
Leistungsfähigkeit der inneren Erschließung, insbesondere im Bereich des
Knotenpunktes Borkumstraße/Gustav-Heinemann-Straße.
Verfahren:
Der Bebauungsplan
Nr. 263/I „Manfort - zwischen Bundesautobahn A3, Kieler Straße, Innovationspark
Leverkusen und Gustav-Heinemann-Straße“ wird als qualifizierter Bebauungsplan
im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Im Zuge des Verfahrens wird eine
Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht im
Sinne des § 2 a Nr. 2 BauGB als gesonderter Teil der Begründung erarbeitet.
Zur Optimierung des
städtebaulichen Konzepts wird nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses eine
Rahmenplanung beauftragt, die neben wesentlichen Aussagen zur
Nutzungskonfiguration (Planungsvarianten P 1 und P 2) und zur Erschließung
(Erschließungsvarianten E 1 und E 2) in den oben genannten Varianten auch den
Übergang zu den umliegenden Quartieren betrachtet. Zeitgleich sind dazu
gutachterliche Aussagen zur Lärm- und Erschließungssituation einzuholen, um
eine realistische und rechtlich tragfähige Nutzungszonierung erarbeiten zu
können. Mittels dieser Planungsvarianten ist dann die frühzeitige
Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung im Sinne der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
Baugesetzbuch durchzuführen.
Ist auf Grundlage
des Planungskonzepts eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, so
kann diese mit Abschluss des Beteiligungsverfahrens initiiert werden. Im
weiteren Verfahren sind gutachterliche Aussagen unter anderem zur Eingriffs-/
Ausgleichsbilanzierung, zum Artenschutz, zum Bodenschutz und zur Lufthygiene
einzuholen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die internen Abstimmungen konnten erst kurzfristig zum Abschluss gebracht werden. Um die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah in die Wege leiten zu können, ist eine Beschlussfassung noch im nächsten Turnus angeraten. Daher wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.