Betreff
Bebauungsplan Nr. 263/I „Manfort – zwischen Bundesautobahn A3, Kieler Straße, Innovationspark Leverkusen und Gustav-Heinemann-Straße“
Vorlage
2022/1783
Aktenzeichen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Für das in der Anlage 1 der Vorlage genau abgegrenzte Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 263/I „Manfort - zwischen Bundesautobahn A3, Kieler Straße, Innovationspark Leverkusen und Gustav-Heinemann-Straße“.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                 In Vertretung

Deppe                                             Lünenbach

 

Begründung:

 

Vorbemerkung:

Für die städtebauliche Entwicklung des zentral gelegenen mischgenutzten Standorts soll der Bebauungsplan Nr. 263/I „Manfort - zwischen Bundesautobahn A3, Kieler Straße, Innovationspark Leverkusen und Gustav-Heinemann-Straße“ einen planungsrechtlichen Rahmen schaffen, der einerseits vorhandene gewerbliche und vom Einzelhandel geprägte Nutzungen schützt und sinnvoll arrondiert. Andererseits sollen städtebauliche Herausforderungen, die sich aus der Überlastung der inneren und äußeren Erschließung sowie dem Nutzungsdruck auf untergenutzte Gewerbeflächen ergeben, gelöst werden, damit eine tragfähige Nutzungsperspektive gesichert werden kann. Dazu ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Verfahren zur städtebaulichen Qualifizierung des Stadtraums durchzuführen.

 

Es ist zu betonen, dass der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) geplante Ausbau der Bundesautobahn A3 zwischen den Anschlussstellen Leverkusen-Zentrum und Leverkusen-Opladen in Bestandslage, d. h. mit oberirdischer Verbreiterung, im Bereich des Plangebiets die interne Erschließung aufgrund des damit verbundenen Wegfalls der Syltstraße derart verschlechtern würde, dass eine gesicherte Erschließung der bestehenden Nutzungen und künftiger Bauvorhaben nicht mehr gewährleistet wäre. Daher hängt die Funktionsfähigkeit des Stadtteils auch vom Erfolg der Kampagne „Keinen Meter mehr!“ ab, die auch die Verhinderung des Autobahnausbaus der A3 im vorgenannten Abschnitt in Form der Vorzugsvariante des BMDV mit zusätzlicher Flächeninanspruchnahme zum Ziel hat. Auf die Beschlüsse des Rates der Stadt Leverkusen vom 20.01.2021 (vgl. Antrag Nr. 2021/0348) und 30.08.2021 (vgl. Antrag Nr. 2021/0954) wird verwiesen.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 263/I „Manfort - zwischen Bundesautobahn A3, Kieler Straße, Innovationspark Leverkusen und Gustav-Heinemann-Straße“ liegt im Stadtteil Leverkusen-Manfort. Er umfasst im Wesentlichen die Fläche zwischen der Bundesautobahn A3 im Westen, der Kieler Straße im Norden, der Bahntrasse Köln-Wuppertal im Osten und der Gustav-Heinemann-Straße im Süden. Die Fläche des Geltungsbereichs beläuft sich auf ca. 15 ha.

 

Anlass der Planung:

Aktuell ist das Plangebiet durch unterschiedliche städtebauliche Fehlentwicklungen gekennzeichnet, die die langfristige Funktionsfähigkeit infrage stellen und hier kurz skizziert werden sollen. Insgesamt ist eine Überlastung des inneren Erschließungssystems, resultierend insbesondere aus dem Verkehr des großflächigen Einzelhandels, festzustellen. Der Knotenpunkt Borkumstraße/Gustav-Heinemann-Straße ist derart frequentiert, dass die Erschließung weiterer Wohn- oder Gewerbeeinheiten nicht möglich ist.

 

Im Verfahren ist daher auch die Möglichkeit zur Errichtung eines Erschließungsstichs, ausgehend von dem im Osten angrenzenden Gelände des Innovationsparks (IPL) durch eine Untertunnelung der Bahngleise zu prüfen. Bedingt durch die hohe verkehrliche Belastung des Standorts sowie durch die im Plangebiet und in der näheren Umgebung ansässigen Gewerbebetriebe ist im Planverfahren außerdem eine Auseinandersetzung mit den Emissionen durch Lärm- und Feinstaubbelastung erforderlich.

 

Derzeit ist das Plangebiet nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen, sodass mangels einer gesicherten Erschließung aktuelle Baugesuche zur baulichen Entwicklung nicht genehmigungsfähig sind. Dem Entwicklungsdruck, der sich vor allem im Bereich der Gustav-Heinemann-Straße und der ehemaligen SMS Eumuco Gewerbehallen erhöht, kann somit aufgrund der aktuellen planungsrechtlichen Situation nicht entsprochen werden. Daneben ist es zur nachhaltigen städtebaulichen Ordnung erforderlich, eine planerische Konzeption für das Plangebiet zu erarbeiten, die als Grundlage für das Bauleitplanverfahren herangezogen werden kann. Im Zuge dessen sind auch Aussagen zur Steuerung des ansässigen großflächigen Einzelhandels zu treffen. Dabei sind die Ziele des städtischen Einzelhandelskonzepts zur Sicherung des zentralen Versorgungsbereichs in Manfort dringend zu berücksichtigen.

 

Das Entwicklungspotenzial des Stadtteils Manfort insgesamt wird durch die Vielzahl informeller Handlungskonzepte verdeutlicht. In dem Konzept „Gemeinsam Leben in Manfort“ („GLIM“) sind Aussagen zur sozioökonomischen Situation enthalten, die Aufschluss über die Lebensverhältnisse im Stadtteil liefern. In einem studentischen Ideenwettbewerb wurden Ideen zur städtebaulichen Entwicklung des Stadtteils geliefert, die die Anbindung des Stadtteils an den vorhandenen Bahnhof Manfort betonen. Durch das zu erarbeitende Integrierte Handlungskonzept sollen weitere Planungsimpulse geschaffen werden.

 

Ziele und Zweck der Planung:

Ziel des Verfahrens ist die planungsrechtliche Sicherung eines langfristig ausgelegten und nachhaltigen Nutzungskonzepts, das die verschiedenen Raumansprüche in Einklang bringt und eine geordnete Erschließung sicherstellt. Dazu sollen städtebauliche Entwicklungsperspektiven für das Plangebiet mit Bezug zum umliegenden Stadtteil validiert werden, die auch die in den informellen Handlungskonzepten erarbeiteten Leitlinien und Aussagen zur Entwicklung des Stadtraums betrachten. Städtebaulich ist vor allem die Steuerung der ansässigen und der anzusiedelnden Nutzungssegmente zu spezifizieren, die sich aus einer Mischung aus Einzelhandelsnutzung, Gewerbe, sozialer Infrastruktur und Wohnnutzung kennzeichnet. Dazu sollen zunächst folgende Planungsvarianten gegenübergestellt werden:

 

·         Planungsvariante P 1: Erweiterung und Optimierung der ansässigen Gewerbe- und Einzelhandelsstrukturen, einschließlich eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel,

·         Planungsvariante P 2: Erhöhung des Wohnanteils im südlichen Teil des Plangebiets und Prüfung weiterer mischgenutzter Nutzungseinheiten, z. B. in Ausprägung eines Urbanen Gebiets im Sinne des § 6a Baunutzungsverordnung.

 

Zur Sicherstellung einer funktionsfähigen und angemessenen Erschließung ist ebenfalls eine Variantenbetrachtung etwaiger Erschließungskonzepte erforderlich. Folgende Erschließungsvarianten sind den Planungsvarianten zugrunde zu legen:

 

·         Erschließungsvariante E 1: Realisierung des Erschließungsstichs vom IPL-Gelände als neues verkehrliches Rückgrat für den nördlichen Teil des Plangebiets und damit einhergehende Entlastung des Knotenpunktes Borkumstraße/Gustav-Heinemann-Straße,

·         Erschließungsvariante E 2: Optimierung der bestehenden Erschließungssituation zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der inneren Erschließung, insbesondere im Bereich des Knotenpunktes Borkumstraße/Gustav-Heinemann-Straße.

 

Verfahren:

Der Bebauungsplan Nr. 263/I „Manfort - zwischen Bundesautobahn A3, Kieler Straße, Innovationspark Leverkusen und Gustav-Heinemann-Straße“ wird als qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Im Zuge des Verfahrens wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht im Sinne des § 2 a Nr. 2 BauGB als gesonderter Teil der Begründung erarbeitet.

 

Zur Optimierung des städtebaulichen Konzepts wird nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses eine Rahmenplanung beauftragt, die neben wesentlichen Aussagen zur Nutzungskonfiguration (Planungsvarianten P 1 und P 2) und zur Erschließung (Erschließungsvarianten E 1 und E 2) in den oben genannten Varianten auch den Übergang zu den umliegenden Quartieren betrachtet. Zeitgleich sind dazu gutachterliche Aussagen zur Lärm- und Erschließungssituation einzuholen, um eine realistische und rechtlich tragfähige Nutzungszonierung erarbeiten zu können. Mittels dieser Planungsvarianten ist dann die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung im Sinne der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Ist auf Grundlage des Planungskonzepts eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, so kann diese mit Abschluss des Beteiligungsverfahrens initiiert werden. Im weiteren Verfahren sind gutachterliche Aussagen unter anderem zur Eingriffs-/
Ausgleichsbilanzierung, zum Artenschutz, zum Bodenschutz und zur Lufthygiene einzuholen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die internen Abstimmungen konnten erst kurzfristig zum Abschluss gebracht werden. Um die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah in die Wege leiten zu können, ist eine Beschlussfassung noch im nächsten Turnus angeraten. Daher wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.