Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen empfiehlt dem Oberbürgermeister auf der Grundlage seiner Festsetzungskompetenz nach § 48 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), für die Sitzungen des Rates der Stadt Leverkusen folgenden Zeitrahmen zu berücksichtigen:
1. Die
Sitzungen des Rates der Stadt Leverkusen beginnen grundsätzlich um 14:00 Uhr
und enden spätestens um 20:00 Uhr. Eine Überschreitung des grundsätzlichen Sitzungsendes
kann in Ausnahmefällen bis 21:00 Uhr zur Abarbeitung noch offener
Tagesordnungspunkte erfolgen.
2. Bei
einer Tagesordnung mit überschaubarem Beratungsbedarf kann in Ausnahmefällen
ein späterer Sitzungsbeginn festgelegt werden.
3. Bei einer Sitzung mit Haushaltsplanberatungen kann bei erkennbarem Beratungsbedarf ein noch früherer Sitzungsbeginn ab 12:00 Uhr festgelegt werden.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Gemäß § 48 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat der Bürgermeister die alleinige Befugnis zur Festsetzung der Tagesordnung. Insofern können Vorschläge für den Zeitrahmen von Sitzungen durch den Rat nur empfehlenden Charakter haben. Die bisherigen Sitzungen des Rates der Stadt Leverkusen im 19. Tagungsabschnitt, die um 16:00 Uhr begannen, endeten jeweils nach 21:00 Uhr. Dies führte in einigen Sitzungen dazu, dass Tagesordnungen nicht in Gänze abgearbeitet werden konnten und Tagesordnungspunkte in die darauffolgenden Sitzungen verschoben werden mussten. Die Tagesordnungen dieser Sitzungen wurden somit noch umfangreicher.
Die regulären jährlichen Sitzungstermine des Rates sind den Mitgliedern des Rates durch den im jeweiligen Vorjahr beschlossenen Sitzungsplan lange im Voraus bekannt und können insofern entsprechend langfristig berücksichtigt werden. Zudem handelt sich um einige wenige (ca. sieben) Termine im Jahr.
Unter Berücksichtigung des arbeitsrechtlichen Zeitrahmens der Mitarbeitenden der Verwaltung sollen die Sitzungen möglichst bis 20:00 Uhr beendet sein.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |