Betreff
Zeitrahmen für Sitzungen des Rates der Stadt Leverkusen
Vorlage
2022/1795
Aktenzeichen
011-sc/wb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen empfiehlt dem Oberbürgermeister auf der Grundlage seiner Festsetzungskompetenz nach § 48 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), für die Sitzungen des Rates der Stadt Leverkusen folgenden Zeitrahmen zu berücksichtigen:

 

1.    Die Sitzungen des Rates der Stadt Leverkusen beginnen grundsätzlich um 14:00 Uhr und enden spätestens um 20:00 Uhr. Eine Überschreitung des grundsätzlichen Sitzungsendes kann in Ausnahmefällen bis 21:00 Uhr zur Abarbeitung noch offener Tagesordnungspunkte erfolgen.

 

2.    Bei einer Tagesordnung mit überschaubarem Beratungsbedarf kann in Ausnahmefällen ein späterer Sitzungsbeginn festgelegt werden.

 

3.    Bei einer Sitzung mit Haushaltsplanberatungen kann bei erkennbarem Beratungsbedarf ein noch früherer Sitzungsbeginn ab 12:00 Uhr festgelegt werden.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Gemäß § 48 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat der Bürgermeister die alleinige Befugnis zur Festsetzung der Tagesordnung. Insofern können Vorschläge für den Zeitrahmen von Sitzungen durch den Rat nur empfehlenden Charakter haben. Die bisherigen Sitzungen des Rates der Stadt Leverkusen im 19. Tagungsabschnitt, die um 16:00 Uhr begannen, endeten jeweils nach 21:00 Uhr. Dies führte in einigen Sitzungen dazu, dass Tagesordnungen nicht in Gänze abgearbeitet werden konnten und Tagesordnungspunkte in die darauffolgenden Sitzungen verschoben werden mussten. Die Tagesordnungen dieser Sitzungen wurden somit noch umfangreicher.

 

Die regulären jährlichen Sitzungstermine des Rates sind den Mitgliedern des Rates durch den im jeweiligen Vorjahr beschlossenen Sitzungsplan lange im Voraus bekannt und können insofern entsprechend langfristig berücksichtigt werden. Zudem handelt sich um einige wenige (ca. sieben) Termine im Jahr.

 

Unter Berücksichtigung des arbeitsrechtlichen Zeitrahmens der Mitarbeitenden der Verwaltung sollen die Sitzungen möglichst bis 20:00 Uhr beendet sein.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein