Betreff
Medienausstattung der Kitas und Jugendhäuser
Vorlage
2022/1802
Aktenzeichen
ei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Kindertagesstätten sowie die Jugendhäuser der Stadt Leverkusen erhalten in den nächsten fünf Jahren sukzessive eine Medienausstattung, die es ihnen ermöglicht, eine altersgerechte Medienbildung anzubieten.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, zum ersten Beratungsturnus 2024 einen „Leitfaden zur Ausstattung der Kindertagesstätten und Jugendhäuser mit Informationstechnologien/digitalen Medien“ - inklusive Finanzplanung - vorzulegen.

3.    Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss nimmt die beabsichtigte Neuausrichtung des TUI-Bereiches Dez. IV/Fachbereich Schulen (FB 40) und Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) zur Kenntnis und fordert die Verwaltung auf, diese zeitnah umzusetzen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Die Nutzung digitaler Medien gehört heute zum Alltag von Kindern und Jugendlichen. Sie wachsen in einer digitalisierten Gesellschaft auf, in der Familie, Freizeit, Kindertageseinrichtung, Schule und Öffentlichkeit durchdrungen ist von digitalen Medien. Dabei sind sie sowohl Beobachtende als auch aktive Nutzende. Der Zugang zu digitalen Medien und die Mediennutzung in den Familien gestaltet sich allerdings sehr heterogen. Darum bedarf es bereits in der Kita, als erster institutioneller Bildungseinrichtung, einer Begleitung, um bereits Kindern die Teilhabe im Zusammenhang mit digitalen Medien angeleitet zu ermöglichen. Auch in der Jugendarbeit bieten sich vielfältige Gelegenheiten, jungen Menschen in ihren Medienerfahrungen zu begleiten und sie im verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu unterstützen.

 

Gesetzlich liegt die Aufgabe der qualitativen Weiterentwicklung von Angeboten zur Förderung von Kindern und Jugendlichen in den Jugendeinrichtungen in der Verantwortung der Stadt Leverkusen als Trägerin der Jugendeinrichtungen. Die Implementierung der pädagogischen Themen ist daher vom der Trägerin gemeinsam mit den zuständigen Fachberatungen voranzutreiben. Entscheidend für die Medienarbeit in den Kitas und Jugendhäusern ist es, einen „Leitfaden zur Ausstattung der Kindertagesstätten und Jugendhäuser mit Informationstechnologien/digitalen Medien“ aufzustellen. Hier müssen von der Stadt Leverkusen klare Positionen auch hinsichtlich der Finanzierung sowie Absichten formuliert werden, die als Orientierung für die einrichtungsbezogene Konzeptarbeit zur Verfügung gestellt werden können.

 

Des Weiteren ist es notwendig, die technischen Voraussetzungen (datentechnische und elektrotechnische Ausstattung der Gebäude, Internetanbindung) in der jeweiligen Einrichtung zu schaffen sowie den technischen Support sicherzustellen. Für die Aufgabe „Medienbildung“ benötigen die Fachkräfte der Kitas und Jugendhäuser medienpädagogische Kompetenzen, die aktuell noch kaum vorhanden sind. Sie sollen Medien sinnvoll in die pädagogische Praxis einbeziehen und kindliche Medienerfahrungen bzw. die Medienerfahrungen der Jugendlichen begleiten können.

 

Neben einer ausreichenden Bereitstellung notwendiger Ressourcen (notwendige Technik, ausreichendes Personal, klare Finanzierung, usw.) muss sich die Stadt Leverkusen daher auch um die Qualifizierung der Fachkräfte bemühen. Die Ausprägung medienpädagogischer Kompetenzen bildet die Grundlage und Motivation zur Gestaltung des Bildungsbereichs Medien. Verstehen sich die Jugendeinrichtungen als Orte, die Kinder, Jugendliche und Familien beim Aufwachsen in einer digitalisierten Gesellschaft begleiten, dann bedeutet dies auch, eine Auseinandersetzung mit Fragen rund um digitale Medien als pädagogische Aufgabe zu verstehen.

 

Die Teams der Kitas und Jugendhäuser müssen auf dem für sie oft neuen Feld von Beginn an eng durch kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung begleitet werden. Im Fachbereich Schulen (FB 40) konnten in den letzten 20 Jahren fundierte Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich des Einsatzes digitaler Medien und Medienarbeit in der Pädagogik aufgebaut werden. Im Sinne der Synergieeffekte ist somit evident, die Bereiche „TUI-Dez IV/40/51“ (Betreuung des Verwaltungsnetzwerkes, einschl. Kitas und Jugendhäuser), derzeit angesiedelt im Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) sowie den Bereich „Medien und zentrale Dienste“ (Betreuung des Verwaltungsnetzwerkes und der pädagogischen Netzwerke in den Schulen), derzeit angesiedelt im Fachbereich Schulen (FB 40), zusammenzuführen. Beabsichtigt ist, eine gemeinsame Organisationseinheit „Digitale Bildung und IT-Service“ im Fachbereich Schulen (FB 40) einzurichten, die mit den notwendigen personellen Ressourcen ausgestattet und mit der ganzheitlichen Betreuung der Verwaltung, Kitas, Jugendhäuser und Schulen beauftragt wird. In pädagogischen Fragestellungen hinsichtlich des Einsatzes von digitalen Medien sollen darüber hinaus die Ressourcen des Bildungsbüros einbezogen werden.

 

Zu den Details hinsichtlich der Neuorganisation wird auf das Konzept zur Neuausrichtung des genannten Bereiches (Anlage) verwiesen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: wird eingerichtet - Sachkonto: 523600/526100

Aufwendungen für die Maßnahme: 60.000 € (Mittel wurden angemeldet)

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle: wird noch eingerichtet - Finanzposition/en: 782600/782700

Auszahlungen für die Maßnahme: 150.000 € (Mittel wurden angemeldet)

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt 2023 ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein