Betreff
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Leverkusen
Vorlage
2022/1812
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Leverkusen wird zum 01.01.2023 - wie in Anlage 1 dargestellt - geändert.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                In Vertretung

Adomat                                                         Molitor

(zugleich in Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Mit der vorliegenden Neufassung soll neuen Entwicklungen in der Bibliotheksarbeit Rechnung getragen werden. Bei den meisten Änderungen handelt es sich um kleinere Anpassungen, die größte Änderungen betrifft die Struktur der Bibliothekstarife und basiert auf den Erfahrungen der vergangenen 11 Jahre (2011 Einführung der Standard-/
Premiumtarife mit 3- und 12-monatiger Laufzeit). Im Folgenden werden die Änderungen, soweit sie nicht rein redaktionell sind, dargestellt und begründet.

 

Punkt 3 ff. Anmeldung, Benutzerausweis, Benutzerkonto:

Hier erfolgte eine Vereinfachung bzw. Verkürzung der Formulierung, da die Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) seit 2018 eine schriftliche Einwilligung bei der Anmeldung auch für Volljährige zwingend notwendig macht. Die Informationen zur Datenverarbeitung werden in der Benutzungs- und Entgeltordnung nicht mehr umfassend erläutert, da sie im Anmeldeformular enthalten sind.

 

Punkt 4.2 Leihfrist:

Die angegebenen Medienarten wurden aktualisiert und um einen Hinweis zur E-Medien-Ausleihe ergänzt.

 

Punkt 4.3 Ausleihbeschränkung:

Die Formulierung wurde angepasst. Die Medien der Verwaltungsbibliothek sind jetzt entleihbar.

 

[alte Benutzungs- und Entgeltordnung: Punkt 4.4] Bestseller:

Dieser Punkt der alten Benutzungs- und Entgeltordnung entfällt, weil der Bestsellerservice mangels Nutzung aufgegeben wurde.

 

Punkt 4.9 WLAN-Nutzung:

Da die Nutzung des Internets bislang nur für Nicht-Kundinnen und Nicht-Kunden kostenpflichtig war und sich die regelmäßigen Nutzenden daher angemeldet haben, waren die jährlichen Einnahmen vernachlässigbar (ca. 150 EUR). Im Sinne eines offenen Lernorts werden die Nutzungsentgelte daher abgeschafft.

 

4.10. Makerspace/Bibliothek der Dinge:

Die neuen Services (Makerspace ROBIB seit Juni 22, Bibliothek der Dinge ab Frühjahr 2023) wurden neu eingeführt und es wurden die besonderen Regelungen angepasst.

 

Punkt 5 Auswärtiger Leihverkehr:

Aufgrund dauernder Konflikte wird das Recht der gebenden Bibliotheken auf die Gestaltung der Nutzungsbedingungen von ALV-Medien besonders betont.

 

Punkt 8 Entgelte:

Hier möchte die Bibliothek einige wesentliche Tarifeigenschaften ändern:

 

-       Entfall der Unterteilung Standard- und Premiumtarif sowie der Einzelausleihentgelte: Seit den 90er-Jahren wurde das AV-Medien-Angebot der Stadtbibliothek (Filme, Musik-CDs, CD-ROMs bzw. Konsolenspiele) als zusätzliche Leistung betrachtet und konnte aufgrund des großen Leihinteresses zusätzlich tarifiert werden. Die Nutzung von Streamingdiensten und Gaming-Plattformen, wie z. B. Steam, lässt die Nachfrage schwinden. Außerdem müssen die AV-Medien mittlerweile als legitimer und selbstverständlicher Bestandteil des Bibliotheksangebots betrachtet werden und sollten daher im Basistarif eingeschlossen sein.

 

-       Freistellung aller Jugendlichen unter 18 Jahren: diese bis 2017 geltende Regelung wurde schmerzlich vermisst und hat sicherlich zum Rückgang der Bibliotheksnutzung durch Jugendliche (ab 13 Jahren) beigetragen. Im Sinne der Leseförderung möchte die Bibliothek die Freistellung der Jugendlichen wiedereinführen. Die Beschränkung des kostenfreien Kinder- und Jugendtarifs auf die Ausleihe von zehn Medien gleichzeitig bleibt bestehen, um das Risiko extrem hoher Versäumnisentgelte zu senken.

 

-       Anmeldung von Kindern ab 0 Jahren: bislang war für die Anmeldung zur Bibliotheksnutzung ein Mindestalter von 7 Jahren erforderlich. Dies bremst die sehr wichtige Lesefrühförderung aus und macht leseinteressierte Kinder abhängig vom Engagement ihrer Eltern. Gleichzeitig erforderte das Mindestalter einen E-Tarif für „lesewillige“ Eltern. Dieser wird durch die Änderung überflüssig.

 

-       Entfall des E-Tarifs für die Online-Nutzung: technische Gegebenheiten der Bibliothekssoftware bzw. der benötigten Datenschnittstelle verhindern die Zuweisung von Berechtigungen zu unterschiedlichen Tarifen. Daher wurden die Onleihe, das Filmstreaming und die Online-Datenbank Munzinger (ab 2023: Brockhaus) kostenfrei zugänglich gemacht. Da dies bei einem finanziellen Aufwand von gut 8 % des Gesamtetats jährlich nicht vertretbar ist, wird zukünftig auch die Nutzung der Online-Services Teil des Bibliothekstarifs. Die missbräuchliche Verwendung von kostenfreien Zugängen im Kinder- und Jugendtarif wird durch die Einhaltung von FSK-Beschränkungen reduziert.

 

-       Entfall der Ermäßigungen: Ermäßigungen werden hauptsächlich angeboten, um Studierenden und Leistungsempfangenden die Bibliotheksnutzung zu erleichtern. Tatsächlich waren unter den von 10/21-10/22 aktiven 4.578 Nutzenden der „normalen“ Tarife nur 656 Personen (14,3 %) im ermäßigten Tarif, davon wiederum nur 289 Personen (6,3 %) über 18 Jahre, die also zukünftig voll zahlen müssten. Es wird daher vorgeschlagen, der Einfachheit halber ganz auf Ermäßigungen zu verzichten. Die finanzielle „Belastung“ wird durch das weiterhin existierende 3-Monats-Angebot mit denselben Leihkonditionen aufgefangen.

 

-       Weitere Änderungen: Erhöhung der Kosten für die Einziehung gemahnter Medien (Beauftragung des zentralen Einzugsdienstes der Stadt), da diese seit über 20 Jahren nicht angepasst wurden. Es entfallen die Briefbenachrichtigungen, die kaum genutzt werden und erheblichen Bearbeitungsaufwand verursachen.

 

Die Änderungen an den Tarifen und sonstigen Entgelten sind voraussichtlich ertragsneutral.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein