- Umsetzungsbeschlüsse 2009 für den Fachbereich Kinder und Jugend
Beschlussentwurf:
- Die GPA-Empfehlung Nr. 48 (Steigerung des Anteils der Vollzeitpflegefälle) wird bis zu einem Anteil von 55 % der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt umgesetzt. Die hierfür notwendigen Ressourcen (Personal- und Sachaufwand) in Höhe bis zu 242.280 € werden ab Haushaltsjahr 2010 dem Fachbereich Kinder und Jugend zusätzlich bereitgestellt.
- Die GPA-Empfehlungen Nr. 47und 49 (Weiterentwicklung der präventiven Leistungen und Optimierung des Anteils ambulanter Hilfen) werden im Rahmen der Jugendhilfeplanung beachtet und weiter verfolgt. Die Verwaltung wird ein Konzept „Frühe Hilfen“ vorlegen, um die Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen insgesamt zu vermeiden bzw. zu vermindern. Die Wirkung präventiver Maßnahmen ist haushaltsmäßig nicht darstellbar. Eine Beschlusskontrolle entfällt daher.
- Die GPA-Empfehlung Nr. 50 (Ausbau der Tagespflege) wird im Rahmen des U3-Ausbau-Programms bis zu 250 Tagespflegeplätzen umgesetzt.
- Die GPA-Empfehlung Nr. 51 (Ausschöpfung wirtschaftlicher Synergien bei Einrichtungen) wird in ihrer Zielformulierung anerkannt. Eine Umsetzung ist ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Anforderungen der Heimaufsicht (Landesjugendamt) möglich. Eine Beschlusskontrolle entfällt daher.
- Die GPA-Empfehlung Nr. 52 (Konsolidierung Tagesbetreuung) wird durch den Ausbau der Tagespflege (lfd. Nr. 50) umgesetzt. Eine Beschlusskontrolle entfällt daher.
gezeichnet:
Buchhorn Adomat
Begründung
Zu GPA-Empfehlung lfd. Nr. 48 Seite Ju 16 - 17
Die GPA schlägt eine Steigerung des Anteils von Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfefällen von zunächst 55 % bis auf 65 % in der Endphase vor, um einen Einsparungseffekt von rd. 1,6 Mio. Euro zu erzielen.
Zur Zeit (Stand 9/2009) befinden sich 131 Kinder/Jugendliche in Heimerziehung nach § 34 SGB VIII und 101 Kinder/Jugendliche in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, gesamt 232 Kinder und Jugendliche, der Anteil der Vollzeitpflege beträgt somit 44 %.
Bei einer Steigerung der Vollzeitpflegefälle auf 65 % müssten 51 Pflegeeltern neu gewonnen werden. Dieses Ziel kann realistischerweise nicht erreicht werden. Die Gewinnung von sozialpädagogisch qualifizierten Pflegeeltern ist extrem aufwändig und schwierig, weil die zu vermittelnden Kinder mit erheblichen Störungsbildern belastet sind und die Pflegeeltern über umfassende erzieherische und soziale Kompetenzen verfügen müssen.
Das Ziel von 55 % Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfefällen insgesamt könnte durch entsprechenden Ressourceneinsatz ab 2013 erreicht und 27 Pflegefamilien (i. d. R. sozialpädagogisch qualifizierte Erziehungsfamilien) zusätzlich gewonnen werden.
Hierzu gehört den Vorschlägen der GPA entsprechend die Einrichtung einer weiteren Planstelle für eine sozialpädagogische Fachkraft (Arbeitsplatzkosten KGSt: E9 = 88.280 € ) und 10.000 € für die Akquisition (Broschüren, Informationsveranstaltungen) als fixe Kosten jährlich sowie die Anhebung der Vergütungsleistungen um 250 € monatlich bei den Erziehungsfamilien (derzeit durchschnittlich 1.300 € monatlich).
Auf der Grundlage der Berechnungsmethode und des Zahlenwerkes der GPA ergäbe sich ab 2013 folgendes „Einsparungsvolumen“:
Ist: 131 Fälle Heimerziehung x 49.316 6.460.396 €
101 Fälle
Vollzeitpflege x 5.864 592.264
€
232 7.052.660 €
Soll: 104 Fälle Heimerziehung x 49.316 5.128.864 €
128 Fälle
Vollzeitpflege x 5.864 750.592
€
232 5.879.456 €
Aufwandsminderung 1.173.204 €
./. Ressourceneinsatz
(fixe Kosten jährlich = 98.280 € und Anhebung der 242.280 €
Vergütung bis
144.000 € bei 48 Erziehungsfamilien)
„Einsparungsvolumen“ 930.924 €
Hierbei handelt es sich allerdings um eine (fiktive) Modellrechnung. Steigende Fallzahlen und die zu erwartenden Kostensteigerungen bei den ambulanten und stationären Hilfen können dazu führen, dass trotz des Ausbaus der Vollzeitpflegeplätze insgesamt die Aufwendungen für erzieherische Hilfen steigen. Der Einspareffekt bestände somit in der Absenkung der zu erwartenden Steigerungsraten (Progressionsdämpfungseffekt).
Dieser Effekt ist nicht zu vernachlässigen, weil die Stadt letztendlich kostenmäßig entlastet wird, ohne dass dies im Haushalt fiskalisch als „echte“ Einsparung darzustellen wäre.
Die Gewinnung und Schulung von sozialpädagogisch qualifizierten Pflegefamilien bedarf einer entsprechenden Vorlaufzeit, bei der Berechnung des „Einsparvolumens“ wird daher von der Endstufe ab 2013 ausgegangen.
Die Verwaltung wird im Controllingverfahren über den jeweils aktuellen Ausbaustand berichten.
Beschlussvorschlag/Controllingbogen Anlage
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
(GPA NRW)
- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche
Verantwortlich: Dezernat
IV
FB/Büro 51 |
GPA Vorschlag: Laufende Nr. 48 Seite:
Ju 16-17 |
Einsparvolumen lt.
GPA |
Kienbaumbezug |
GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung: Steigerung
des Anteiles von Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfefällen |
Personalaufwand ./. € |
|
Sachaufwand 1.585.000 € |
Nein |
|
|
|
Bewertung des GPA
Vorschlages |
Vorschläge zu Modifikation/
Entfall |
||
GPA
Vorschlag – OK ? |
Ja |
Nein |
Reduzierung
der Zielvorgabe GPA auf 55 % Vollzeitpflegefälle |
Reduzierung
des Personalaufwands – OK ? |
Ja |
Nein |
|
Reduzierung
des Sachaufwands – OK ? |
Ja |
Nein |
Absenkung
der progressiv steigenden Kosten bei den erzieherischen Hilfen. Einsparvolumen
bis 930.924 € jährlich ab 2013 möglich. Keine haushaltsmäßige Erfassung wegen
steigender Kosten insgesamt. |
Ertragssteigerungen
– OK? |
Ja |
Nein |
|
Vorschlag an
Fachausschuss / Rat |
Konkreter Beschlussvorschlag durch die
Fachverwaltung Die GPA-Empfehlung Nr.
48 (Steigerung des Anteils der Vollzeitpflegefälle) wird bis zu einem Anteil
von 55 % der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt
umgesetzt. Die hierfür notwendigen Ressourcen (Personal- und Sachaufwand) in
Höhe bis zu 242.280 € werden ab Haushaltsjahr 2010 dem Fachbereich Kinder und
Jugend zusätzlich bereitgestellt. Zur Bearbeitung
der Tabelle bitte Doppelklick |
Gefasster Beschluss
Fachausschuss/Rat |
FA: am: Rat am: wie Beschlussvorschlag mit folgender Änderung |
Zu GPA-Empfehlungen lfd. Nr. 47, Seite Ju 10, Nr. 49,
Seite Ju 18
Die Vorschläge Nr. 47 und 49 entsprechen den fachlichen Zielvorgaben des Fachbereichs Kinder und Jugend.
Ob es auf Dauer gelingen kann, die Leistungsdichte der erzieherischen Hilfen auf der Grundlage des Jahres 2006 zu halten (Leverkusen als Benchmark) hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die nur zum Teil durch die Stadt Leverkusen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu steuern sind. Das Gleiche gilt für die Optimierung des Anteils der ambulanten Hilfefälle, weil sich Art und Umfang der Hilfe immer nach dem jeweiligen Einzelfall zu richten haben (§ 27 SGB VIII).
Der Fachbereich Kinder und Jugend wird jedoch gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe im Frühjahr 2010 ein umfassendes Konzept „Frühe Hilfen“ vorlegen, um durch sehr früh einsetzende präventive Maßnahmen die Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen von vorneherein zu vermeiden.
Die Wirkung von präventiven Maßnahmen ist haushaltsmäßig nicht seriös darstellbar, sondern kann sich allenfalls aus der Kosten- und Fallzahlenentwicklung der erzieherischen Hilfen mittelbar ergeben. Ein Controllingverfahren ist nicht durchführbar, die Beschlusskontrolle kann daher entfallen.
Beschlussvorschlag/Controllingbogen Anlage
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
(GPA NRW)
- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche
Verantwortlich: Dezernat
Dez. IV
FB/Büro 51 |
GPA Vorschlag: Laufende Nr. 47 u. 49 Seite:
Ju 10 u. 18 |
Einsparvolumen lt.
GPA |
Kienbaumbezug |
GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung: Weiterentwicklung
der Zugänge zu präventiven Leistungen mit dem Ziel, die Leistungsdichte der
Hilfe zur Erziehung auf dem Stand von
2006 zu halten und Optimierung des Anteils ambulanter Hilfen. |
Personalaufwand € |
Ja
Nr. |
Sachaufwand € |
X Nein |
|
Ertragssteigerung € |
|
Bewertung des GPA
Vorschlages |
Vorschläge zu
Modifikation/ Entfall |
||
GPA
Vorschlag – OK ? |
X Ja |
Nein |
|
Reduzierung
des Personalaufwands – OK ? |
Ja |
Nein |
|
Reduzierung
des Sachaufwands – OK ? |
X Ja |
Nein |
Grundsätzlich
umsetzbar, Höhe nicht bezifferbar. |
Ertragssteigerungen
– OK? |
Ja |
Nein |
|
Vorschlag an
Fachausschuss / Rat |
Konkreter Beschlussvorschlag durch die Fachverwaltung Die GPA-Empfehlungen Nr.
47und 49 (Weiterentwicklung der präventiven Leistungen und Optimierung des
Anteils ambulanter Hilfen) werden im Rahmen der Jugendhilfeplanung beachtet
und weiter verfolgt. Die Verwaltung wird ein Konzept „Frühe Hilfen“ vorlegen,
um die Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen insgesamt zu vermeiden bzw. zu
vermindern. Die Wirkung präventiver Maßnahmen ist haushaltsmäßig nicht
darstellbar. Eine Beschlusskontrolle entfällt daher. Zur Bearbeitung
der Tabelle bitte Doppelklick |
Gefasster Beschluss
Fachausschuss/Rat |
FA: am: Rat am: wie Beschlussvorschlag mit folgender Änderung |
Zu GPA-Empfehlung lfd. Nr. 50 Seite Ju 28 - 30
Die GPA schlägt einen Anteil von 340 Tagespflegeplätzen in der Tagesbetreuung vor.
Da eine Umwandlung bereits bestehender Plätze aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen (gemäß § 24 SGB VIII hat ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung) ausscheidet, lässt sich der GPA-Vorschlag nur bei den noch zu schaffenden U3-Plätzen umsetzen. Nach dem Ratsbeschluss vom 29.06.2009 (Vorlage R 1597/16. TA) wurde eine Ausbauquote von 35 % U3-Plätze festgelegt, davon 30 % in Einrichtungen und 5 % in Tagespflege. Bei einer Grundgesamtheit von 4.100 Kindern U3 entspricht dies 205 Tagespflegeplätzen. Sollte diese Quote nicht ausreichen, müssen weitere Tagespflegeplätze geschaffen werden, die Verwaltung sieht eine Zielerreichung von 250 Tagespflegeplätzen als realistisch an.
Da es um die Vermeidung zukünftiger Kosten durch die Bereitstellung von Plätzen in Kindertagespflege anstelle von Plätzen in Einrichtungen im Rahmen des U 3-Ausbaus geht, ist eine unmittelbare und konkrete Haushaltseinsparung damit nicht verbunden, weil die Aufwendungen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren insgesamt steigen.
Beschlussvorschlag/Controllingbogen Anlage
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
(GPA NRW)
- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche
Verantwortlich: Dezernat
IV
FB/Büro 51 |
GPA Vorschlag: Laufende Nr. 50 Seite:
Ju 28-30 |
Einsparvolumen lt.
GPA |
Kienbaumbezug |
GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung: Ausbau
der Tagespflegeangebote |
Personalaufwand € |
Ja
Nr. |
Sachaufwand 1.026.000 € |
|
|
Ertragssteigerung € |
|
Bewertung des GPA
Vorschlages |
Vorschläge zu Modifikation/
Entfall |
||
GPA
Vorschlag – OK ? |
Ja |
Nein |
Ausbau
bis zu 250 Tagespflegeplätze. |
Reduzierung
des Personalaufwands – OK ? |
Ja |
Nein |
|
Reduzierung
des Sachaufwands – OK ? |
Ja |
Nein |
Vermeidung
von zukünftigen Kosten für Plätze in Tageseinrichtungen. |
Ertragssteigerungen
– OK? |
Ja |
Nein |
|
Vorschlag an
Fachausschuss / Rat |
Konkreter Beschlussvorschlag durch die Fachverwaltung Die
GPA-Empfehlung wird im Rahmen des U3-Ausbauprogramms mit bis zu 250
Tagespflegeplätzen umgesetzt. Zur Bearbeitung
der Tabelle bitte Doppelklick |
Gefasster Beschluss
Fachausschuss/Rat |
FA: am: Rat am: wie Beschlussvorschlag mit folgender Änderung |
Zu GPA-Empfehlung lfd. Nr. 51, Seite Ju 34
Die Ausschöpfung wirtschaftlicher Synergien in den Kostenstrukturen der Einrichtungen durch die Weiterentwicklung von Tagesbetreuungsangeboten im Bestand in Form der Zusammenführung von Angeboten, der Nutzung personalwirtschaftlicher Synergien (Leitungsanteile, Vertretungen) und einer optimierten Auslastung der Betriebsstätten (Erweiterung von Betreuungszeiten und Angeboten) bei gleichzeitiger Reduzierung des Angebotsbestandes (Anzahl der Gruppen) in Folge der sinkenden Nachfrage wird als selbstverständliche Pflicht des Fachbereichs angesehen.
Da sich jedoch die Rahmenbedingungen nach den gesetzlichen Vorgaben (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern/KiBiz) und den Anforderungen der Heimaufsicht bei der Erteilung der Betriebserlaubnis richten, bestehen faktisch keine Handlungsoptionen für die Stadt Leverkusen.
Eine Beschlusskontrolle kann daher entfallen.
Beschlussvorschlag/Controllingbogen Anlage
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
(GPA NRW)
- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche
Verantwortlich: Dezernat
Dez. IV
FB/Büro 51 |
GPA Vorschlag: Laufende Nr. 51 Seite:
Ju 34 |
Einsparvolumen lt.
GPA |
Kienbaumbezug |
GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung: Ausschöpfung
wirtschaftlicher Synergien in den Kostenstrukturen der Einrichtungen |
Personalaufwand € |
Ja
Nr. |
Sachaufwand € |
X Nein |
|
Ertragssteigerung € |
|
Bewertung des GPA
Vorschlages |
Vorschläge zu
Modifikation/ Entfall |
||
GPA
Vorschlag – OK ? |
Ja |
Nein |
Im
Rahmen gesetzlicher Vorgaben/Betriebserlaubnisse. |
Reduzierung
des Personalaufwands – OK ? |
Ja |
Nein |
|
Reduzierung
des Sachaufwands – OK ? |
Ja |
Nein |
nicht
bezifferbar. |
Ertragssteigerungen
– OK? |
Ja |
Nein |
|
Vorschlag an
Fachausschuss / Rat |
Konkreter Beschlussvorschlag durch die Fachverwaltung Die GPA-Empfehlung Nr.
51 wird in ihrer Zielformulierung anerkannt. Eine Umsetzung ist ausschließlich
im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Anforderungen der
Heimaufsicht (Landesjugendamt) möglich. Eine Beschlusskontrolle wird als nicht
notwendig angesehen. Zur Bearbeitung
der Tabelle bitte Doppelklick |
Gefasster Beschluss
Fachausschuss/Rat |
FA: am: Rat am: wie Beschlussvorschlag mit folgender Änderung |
Zu GPA-Empfehlung lfd. Nr. 52, Seite Ju 33, 34
Die Konsolidierung von Angebot und Zuschussbedarf der Tagesbetreuung durch Ausbau der Tagespflege ist bereits in der lfd. Nr. 50 erfasst. Die Beschlusskontrolle kann eingestellt werden.
Beschlussvorschlag/Controllingbogen Anlage
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
(GPA NRW)
- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche
Verantwortlich: Dezernat
Dez. IV
FB/Büro 51 |
GPA Vorschlag: Laufende Nr. 52 Seite:
Ju 33, 34 |
Einsparvolumen lt.
GPA |
Kienbaumbezug |
GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung: Konsolidierung
von Angebot und Zuschussbedarf der Tagesbetreuung |
Personalaufwand € |
Ja
Nr. |
Sachaufwand € |
X Nein |
|
Ertragssteigerung € |
|
Bewertung des GPA
Vorschlages |
Vorschläge zu
Modifikation/ Entfall |
||
GPA
Vorschlag – OK ? |
Ja |
Nein |
|
Reduzierung
des Personalaufwands – OK ? |
Ja |
Nein |
|
Reduzierung
des Sachaufwands – OK ? |
Ja |
Nein |
Siehe
Nr. 50. |
Ertragssteigerungen
– OK? |
Ja |
Nein |
|
Vorschlag an
Fachausschuss / Rat |
Konkreter Beschlussvorschlag durch die Fachverwaltung Die
GPA-Empfehlungen werden im Rahmen der weiteren Planung beachtet und weiter
verfolgt. Die
Beschlusskontrolle wird eingestellt. Zur Bearbeitung
der Tabelle bitte Doppelklick |
Gefasster Beschluss
Fachausschuss/Rat |
FA: am: Rat am: wie Beschlussvorschlag mit folgender Änderung |