Betreff
Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW
- Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH
Vorlage
2022/1834
Aktenzeichen
020-01-04-15-fe
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl GmbH) die Weisung,

 

1. Frau/Herrn ______________zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.07.2023, zur Geschäftsführerin/zum Geschäftsführer der ivl GmbH zu bestellen und mit ihr bzw. ihm einen entsprechenden Dienstvertrag abzuschließen und

 

2. Herrn Dr. Ulrik Dietzler mit Ablauf des Tages, der der Bestellung von Frau/Herrn __________________vorangeht, als Geschäftsführer der ivl GmbH abzuberufen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen ist mit 10 % - gehalten über die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportpark Leverkusen - und die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) mit 90 % an der ivl GmbH beteiligt, wobei die Stadt Leverkusen und die RheinEnergie AG zu jeweils 50 % an der EVL beteiligt sind. Es ergibt sich neben dem unmittelbar gehaltenen städtischen Anteil von 10 % ein über die EVL gehaltener mittelbarer Anteil von 45 %.

 

Herr Dr. Stefan Wolf ist nach Weisung des Rates (Vorlage Nr. 2019/2772) mit Wirkung zum 01.09.2019 durch die Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer bestellt worden. Herr Dr. Wolf kündigte seinen Anstellungsvertrag zum 30.09.2022.

 

Eine Personalberatungsfirma für Management- und Personalberatung aus Düsseldorf wurde beauftragt, einer eingerichteten Personalauswahlkommission Vorschläge zu Bewerbenden zu unterbreiten. Dieser Kommission gehörten als Vertreter des Aufsichtsrates Herr Bürgermeister Bernhard Marewski (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Ratsherr Dirk Löb (Mitglied des Aufsichtsrates) und Ratsherr Florian David (Mitglied des Aufsichtsrates) sowie seitens der Gesellschafterversammlung Herr Dr. Ulrik Dietzler (EVL), Herr Thomas Eimermacher (EVL) und Herr Stadtkämmerer Michael Molitor (Stadt) an.

 

Da der Auswahlprozess nicht bis zum 30.09.2022 zum Abschluss kam, ist Herr Dr. Ulrik Dietzler nach Weisung des Rates (Vorlage Nr. 2022/1701) mit Wirkung zum 01.10.2022 durch die Gesellschafterversammlung interimsmäßig als Geschäftsführer bestellt worden. Nun ist eine geeignete Kandidatin bzw. ein geeigneter Kandidat gefunden worden. Die Bekanntgabe des Namens erfolgt kurzfristig vor der Sitzung des Rates in einer Ergänzungsvorlage. Der Lebenslauf wird ebenfalls als nichtöffentliche Anlage der Ergänzungsvorlage veröffentlicht.

 

Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung sowie der Abschluss des Anstellungsvertrages obliegen gem. § 14 Buchstabe e) des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Das Vorschlagsrecht für die Bestellung der Geschäftsführung liegt nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aufseiten der Stadt Leverkusen.

 

Bei der Festsetzung der Anstellungsbedingungen hat sich der Gesellschafter grundsätzlich an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren. Der Rat der Stadt Leverkusen hat darüber hinaus in seiner Sitzung vom 23.03.2015 mit großer Mehrheit (Vorlage Nr. 2015/0434) beschlossen, die Geschäftsführungsgehälter auf das Doppelte des Jahresbruttoeinkommens der Besoldungsgruppe, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, zu begrenzen.

 

Beim Abschluss eines Anstellungsvertrages ist zudem darauf zu achten, dass die Vorgaben des § 108 GO NRW zur Offenlegung von Geschäftsführungsgehältern eingehalten werden.