Betreff
Bestellung eines stellvertretenden Mitglieds für die Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Leichlingen-Leverkusen
Vorlage
2022/1837
Aktenzeichen
322-hm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Frau Heike Schmitz-Beuting, Mitarbeiterin des Fachbereichs Umwelt (FB 32), Untere Naturschutzbehörde, wird gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW zum stellvertretenden Mitglied in der Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Leichlingen-Leverkusen bestellt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der damalige Ausschuss für Umweltfragen hat 1988 den Beitritt der Stadt Leverkusen zur Forstbetriebsgemeinschaft Leichlingen-Leverkusen beschlossen.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen und Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Bei unmittelbaren Beteiligungen vertritt nach § 113 Abs. 2 GO NRW eine vom Rat bestellter Person die Gemeinde in den nach Absatz 1 genannten Gremien.

 

Stellvertretendes Mitglied war bislang Frau Monika Metzemacher. Mit ihrem Eintritt in den Ruhestand ist eine Nachfolge zu regeln.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein