Betreff
Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW
- Bestellung der Geschäftsführung der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf-Manfort mbH (SWM)
Vorlage
2022/1838
Aktenzeichen
020-schw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf-Manfort mbH (SWM) die Weisung,

 

Herrn Stadtkämmerer Michael Molitor mit Wirkung zum 01.01.2023 befristet bis zum

31.12.2023 als nebenamtlichen Geschäftsführer der SWM zu bestellen. Das vorsitzende Mitglied des Aufsichtsrates der SWM wird beauftragt, einen neuen Anstellungsvertrag mit Herrn Stadtkämmerer Michael Molitor abzuschließen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Nach Weisung des Rates vom 04.04.2022 (Vorlage Nr. 2022/1392) wurde Herr Stadtkämmerer Michael Molitor durch die Gesellschafterversammlung der SWM befristet bis zum 31.12.2022 als nebenamtlicher Geschäftsführer der SWM bestellt.

 

Zur reibungslosen Fortführung des Geschäftsbetriebs sowie weiteren Unterstützung als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Gesellschaft, schlägt die Verwaltung vor, Herrn Stadtkämmerer Michael Molitor über den 31.12.2022 hinaus befristet bis zum 31.12.2023 zum nebenamtlichen Geschäftsführer zu bestellen und mit ihm einen neuen Anstellungsvertrag auf 520-Euro-Basis (geringfügige Beschäftigung/Minijob) zu schließen.

 

Weitere Erläuterungen:

Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung sowie die Festlegung der Anstellungsbedingungen obliegen gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung, wobei deren Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder nach Weisung des Rates der Stadt Leverkusen handeln.

 

Nach § 14 (5) des Gesellschaftsvertrages werden die Anstellungsverträge mit den Mitgliedern der Geschäftsführung durch das vorsitzende Mitglied des Aufsichtsrates geschlossen.

 

Bei der Festsetzung der Anstellungsbedingungen hat sich der Gesellschafter grundsätzlich an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren. Der Rat der Stadt Leverkusen hat darüber hinaus in seiner Sitzung vom 23.03.2015 mit großer Mehrheit (Vorlage Nr. 2015/0434) beschlossen, die Geschäftsführungsgehälter auf das Doppelte des Jahresbruttoeinkommens der Besoldungsgruppe, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, zu begrenzen. Beim Abschluss eines Anstellungsvertrages ist zudem darauf zu achten, dass die Vorgaben des § 108 GO NRW zur Offenlegung von Geschäftsführungsgehältern eingehalten werden.

 

Nach § 14 (1) des Gesellschaftsvertrages besteht die Geschäftsführung aus einer oder zwei Personen. Ist nur ein Mitglied der Geschäftsführung bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind zwei Mitglieder der Geschäftsführung bestellt, so wird die Gesellschaft von beiden Mitgliedern gemeinschaftlich oder von einem Mitglied der Geschäftsführung in Gemeinschaft mit einer Prokuristin oder einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem Mitglied der Geschäftsführung auch Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Hierzu ist keine Weisung des Rates erforderlich.

 

Nach § 14 (4) des Gesellschaftsvertrages der SWM ist die wiederholte Bestellung der Geschäftsführung zulässig.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein