Beschlussentwurf:
I. Die bis zum 31.10.2022 bestehende Ausnahmeregelung wird rückwirkend ab dem 01.11.2022 bis zum 31.05.2023 verlängert, sodass für Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Tischen und Stühlen sowie Sonnenschirmen (Außengastronomie) keine Sondernutzungsgebühr erhoben wird. Es ist lediglich die Bearbeitungs-/Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 € (normaler Bearbeitungsaufwand) oder 40 € (bei erhöhtem Aufwand) zu zahlen.
II. Parkflächen vor dem Gastronomiebetrieb können rückwirkend ab dem 01.11.2022 bis zum 31.05.2023 auf Antrag genutzt werden, insofern die Örtlichkeit dies zulässt. Hier ist eine Einzelfallentscheidung erforderlich. Ab dem 01.06.2023 soll diese Erweiterung des Gastronomiebetriebes auf Parkflächen dann weiterhin (jedoch kostenpflichtig) möglich sein.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Bedingt durch die Corona Pandemie sind viele Leverkusener Gastronom*innen in eine finanzielle Schieflage geraten. Zur Unterstützung der Gastronom*innen wurden diese bereits in den Jahren 2020, 2021 und 2022 durch einen Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren finanziell entlastet. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie sowie der nunmehr hinzukommenden Gasmangellage, soll die bestehende Ausnahmeregelung nochmals bis zum 31.05.2023 verlängert werden. Anschließend werden die Sondernutzungsgebühren wieder normal erhoben.
Weiterhin soll die Regelung, dass Gastronomiebetriebe auf Antrag die Möglichkeit erhalten können, möglichst unbürokratisch und gebührenfrei Flächen vor ihrem Betrieb (Parkflächen, teilw. Gehwege) zu nutzen, insofern dies die Verkehrssicherheit zulässt, ebenfalls bis zum 31.05.2023 verlängert werden.
Gastronomen, welche bereits eine Erweiterung ihrer Außengastronomie erhalten hatten, können einen entsprechenden Antrag formlos erneut stellen und auf die bisherige Genehmigung verweisen. Die bereits geprüften Stellflächen behalten ihre Gültigkeit. Sollte es allerdings zu Veränderungen kommen, ist der Antrag erneut zu prüfen. Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, ein Anspruch auf eine positive Bescheidung besteht somit, wie auch in der Vergangenheit, nicht.
Für die Nutzung der Nebenflächen der Gastronomiebetriebe ist auch weiterhin eine Prüfung der Örtlichkeit sowie Anhörung verschiedener Stellen (z. B. Feuerwehr) erforderlich, um sicherzustellen, dass Restgehwegbreiten oder Brandstraßen in Fußgängerzonen eingehalten werden. Ab dem 01.06.2023 soll zur Förderung der Gastronomie weiterhin die Möglichkeit zur Erweiterung der Außengastronomie auf Parkflächen erhalten bleiben. Die Genehmigung hierzu erfolgt jedoch sodann kostenpflichtig und im Zuge einer umfangreichen Einzelfallprüfung.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 023001 Sachkonto: 432100 (zu 1.)
441200 (zu 2.)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Die
Maßnahme führt zu geschätzten Mindereinnahmen in Höhe von:
Rd.
4.700 €
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 2J 12
Die Ansätze wurden bei der Mittelanmeldung
2023 entsprechend angepasst. Gleichzeitig werden die Mindererträge im Haushalt
2023 isoliert und im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 bilanziell aktiviert.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die Unterstützung der Gastronomie lief zum 31.10.2022 aus. Verlängerungsanträge wurden bereits von einigen Gastronomen gestellt, sodass zeitnah eine Entscheidung über die Fortführung der Unterstützung zu treffen ist.