- Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 26.09.2022
Beschlussentwurf:
1. Der Rat
der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass sein Beschluss vom 26.09.2022 zur
Vorlage Nr. 2022/1696 „PWC-Anlage, Anforderung von Katasterdaten durch die
Gravionic GmbH im Auftrag der DEGES GmbH“ vom Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen gemäß
§ 54 Absatz 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beanstandet wird, da
er das geltende Recht verletzt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen hebt daher seinen Beschluss vom 26.09.2022 zur Vorlage Nr. 2022/1696 „PWC-Anlage, Anforderung von Katasterdaten durch die Gravionic GmbH im Auftrag der DEGES GmbH“ auf.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
In seiner Sitzung vom 26.09.2022 hat der Rat
der Stadt Leverkusen zur Vorlage Nr. 2022/1696 „PWC-Anlage, Anforderung von
Katasterdaten durch die Gravionic GmbH im Auftrag der DEGES GmbH“ abschließend
wie folgt beraten:
„Beschluss:
Wie Vorlage
dagegen: 43 (13 CDU, 12 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 AfD, 3 FDP, 1 parteilos, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)
Enth.: 1 (OB)
Damit sind die Vorlage und somit die Herausgabe der beantragten Katasterdaten an die Gravionic GmbH im Rahmen der Planung der PWC-Anlage in Leverkusen-Lützenkirchen abgelehnt.“
Da dieser Beschluss das geltende Recht
verletzt, ist er gemäß § 54 Absatz 2 GO NRW
vom Oberbürgermeister schriftlich zu
beanstanden.
Rechtliche Würdigung:
Wie bereits in der Begründung zur Vorlage
Nr. 2022/1696 dargestellt, stellen die Katasterbehörden nach § 14 Abs. 1 des
Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs-
und Katastergesetz - VermKatG NRW) die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters
und hieraus abgeleitete Produkte zur Nutzung bereit. Die Norm lässt insoweit
der Katasterbehörde keinen Ermessensspielraum zu, vielmehr besteht eine
gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung der Geobasisdaten.
Bei den beantragten Eigentümerdaten des
ALKIS Sekundärdatenbestands handelt es sich in Übereinstimmung mit dem
Grundbuch um die Namen und Anschriften der Eigentümer*innen sowie der
Erbbauberechtigten von Flurstücken sowie die Grundbuchbezeichnung.
Die Bereitstellung von Eigentümerangaben
bedarf nach § 14 Abs. 2 VermKatG der Darlegung eines berechtigten
Interesses. Das „berechtigte Interesse“ ist gesetzlich nicht weiter definiert. Nach herkömmlicher
Auslegung genügt jedes öffentliche oder private verständige, durch die Sachlage
gerechtfertigte, Interesse. Nach dieser Grunddefinition kann das Interesse rein
tatsächlicher (wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, historischer,
schulischer, statistischer, Vermögenswerte betreffender), ideeller oder auch rein
persönlicher (z. B.
Familienforschung) Art sein, soweit es mit der Rechtsordnung in Einklang steht.
Das berechtigte Interesse muss konkretisiert
sein. Diesem Erfordernis ist die Gravionic GmbH mit E-Mail vom 15. Mai 2022
hinreichend nachgekommen, indem es die Notwendigkeit und Bedeutung der
Bereitstellung der Daten für ein konkret bezeichnetes Bauvorhaben benannt hat.
Da die Anfrage weitestgehend auf Flurstücke im Eigentum der öffentlichen Hand
abzielt, ist eine Herausgabe der Eigentümerangaben auch hinsichtlich der
Datenschutzbestimmungen unkritisch. Sollte der Fachbereich Kataster- und
Vermessung die Auskunft der Eigentümerdaten verweigern, so könnten diese Daten
durch die Gravionic GmbH auch beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes beantragt
werden.
Dem Rat wird mit Beschlusspunkt 2 dieser
Vorlage vorgeschlagen, seinen am 26.09.2022 gefassten Beschluss zur Vorlage Nr.
2022/1696 „PWC-Anlage, Anforderung von Katasterdaten durch die Gravionic GmbH
im Auftrag der DEGES GmbH“ aufzuheben. Verbleibt der Rat der Stadt Leverkusen
nach nochmaliger Beratung gemäß § 54 Absatz 2 Satz 4 GO NRW bei seinem
Beschluss, wird der Oberbürgermeister unverzüglich die Entscheidung der
Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde einholen. Bis zu dieser Entscheidung
bleibt die aufschiebende Wirkung bestehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |