Beschlussentwurf:
Die
Bezirksvertretung beschließt, die Teileinziehung gemäß § 7 Straßen- und
Wegegesetz NRW für den Heerweg zwischen der Hitdorfer Straße und der neuen
verlängerten Ringstraße mit der Beschränkung auf den Fußgänger- und
Radfahrverkehr einzuleiten.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Im Bebauungsplan
56/I „Hitdorf-West“ ist der Teil des Heerweges zwischen Hitdorfer Straße und
der neuen verlängerten Ringstraße als „Verkehrsfläche mit der besonderer Zweckbestimmung
Fußgängerbereich und Radweg“ ausgewiesen.
Der Umbau ist
Bestandteil eines Erschließungsvertrages vom 14.09.2010.
Der alte Heerweg
diente seit der Sperrung auf Monheimer Stadtgebiet nur noch als Zufahrtsweg. Diese Bedeutung
wird er ab der verlängerten Ringstraße in Richtung Norden beibehalten.
Von der Hitdorfer
Straße und der verlängerten Ringstraße wird die Verkehrsfläche an die Westseite
der ursprünglichen Grundstücke leicht verlegt. Dadurch werden die bisher im
Kataster ausgewiesenen Verkehrsflächen auf der Ostseite frei. Sie wurden
bereits in einem Umlegungsverfahren den Anliegergrundstücken zugewiesen.
Da für die
Allgemeinheit die wesentliche Änderung in der zukünftigen Verkehrsbeschränkung
liegt, ist sie als Teileinziehung durchzuführen.
Nach Straßen- und
Wegegesetz, §7, Absatz 3 soll die Straßenbaubehörde die Teileinziehung
verfügen, falls überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen.
Die Verfügung
bedingt jedoch gemäß Absatz 4, die
Absicht vorher bekannt zu geben und drei Monate offen zu legen. Vorbehaltlich
des Beschlusses wird die Absicht im Amtsblatt der Stadt Leverkusen angekündigt,
um der Allgemeinheit Gelegenheit zu Anregungen und Einwänden zu geben. Bestehen
keine rechtlichen Hinderungsgründe, wird anschließend die Einziehung im
Amtsblatt verfügt.
Die zukünftige
Verkehrsfläche ist in der Anlage farblich hinterlegt, die frei werdenden
Grundstücke sind mit Kreuzschraffur versehen.