Betreff
Teileinziehung Heerweg
Vorlage
0835/2010
Aktenzeichen
660-1413
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung beschließt, die Teileinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW für den Heerweg zwischen der Hitdorfer Straße und der neuen verlängerten Ringstraße mit der Beschränkung auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr einzuleiten.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Im Bebauungsplan 56/I „Hitdorf-West“ ist der Teil des Heerweges zwischen Hitdorfer Straße und der neuen verlängerten Ringstraße als „Verkehrsfläche mit der besonderer Zweckbestimmung Fußgängerbereich und Radweg“ ausgewiesen.

 

Der Umbau ist Bestandteil eines Erschließungsvertrages vom 14.09.2010.

 

Der alte Heerweg diente seit der Sperrung auf Monheimer Stadtgebiet  nur noch als Zufahrtsweg. Diese Bedeutung wird er ab der verlängerten Ringstraße in Richtung Norden beibehalten.

 

Von der Hitdorfer Straße und der verlängerten Ringstraße wird die Verkehrsfläche an die Westseite der ursprünglichen Grundstücke leicht verlegt. Dadurch werden die bisher im Kataster ausgewiesenen Verkehrsflächen auf der Ostseite frei. Sie wurden bereits in einem Umlegungsverfahren den Anliegergrundstücken zugewiesen.

 

Da für die Allgemeinheit die wesentliche Änderung in der zukünftigen Verkehrsbeschränkung liegt, ist sie als Teileinziehung durchzuführen.

 

Nach Straßen- und Wegegesetz, §7, Absatz 3 soll die Straßenbaubehörde die Teileinziehung verfügen, falls überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen.

 

Die Verfügung bedingt jedoch gemäß Absatz  4, die Absicht vorher bekannt zu geben und drei Monate offen zu legen. Vorbehaltlich des Beschlusses wird die Absicht im Amtsblatt der Stadt Leverkusen angekündigt, um der Allgemeinheit Gelegenheit zu Anregungen und Einwänden zu geben. Bestehen keine rechtlichen Hinderungsgründe, wird anschließend die Einziehung im Amtsblatt verfügt.

 

Die zukünftige Verkehrsfläche ist in der Anlage farblich hinterlegt, die frei werdenden Grundstücke sind mit Kreuzschraffur versehen.