Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen vom 03.11.2022
Vorlage
2022/1898
Aktenzeichen
323-38-81-wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen vom 03.11.2022 wird gemäß Anlage 1 der Vorlage beschlossen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                             In Vertretung

Lünenbach                                                Molitor

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Zur Einführung der getrennten Bioabfallerfassung mittels freiwilliger Biotonne wurde als Grundlage die materielle Abfallentsorgungssatzung neu gefasst. Darauf aufbauend hat der Fachbereich Finanzen (FB 20) sein Gebührensystem neu strukturiert. Statt dem bisher geltenden Einwohnermaßstab wurde dabei als grundlegende Änderung der Behältermaßstab eingeführt.

 

Durch die enge Verbindung zwischen materieller Abfallentsorgungssatzung und Gebührensatzung zur Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren hat sich im Nachgang die Notwendigkeit einzelner redaktioneller Anpassungen ergeben.

 

Im Einzelnen betrifft dies die Aufnahme der Zusatzleerungen in die materielle Satzung, die nun einen eigenen Gebührentarif erhalten haben. Darüber hinaus ist eine Harmonisierung des Grundstücksbegriffs beider Satzungen erforderlich geworden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein