Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für ambulante und stationäre Hilfen
Vorlage
2022/1916
Aktenzeichen
513-3-1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Bei Innenauftrag 510006150103 - Sachkonten 53 34 00 und 53 35 00 - Finanzstelle PN0615 (ambulante und stationäre Hilfen gem. §§ 27 ff. SGB VIII) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 2.000.000 € bereitgestellt.

Bei Innenauftrag 510006150105 - Sachkonten 53 34 00 und 53 35 00 - Finanzstelle PN0615 (ambulante und stationäre Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 2.000.000 € bereitgestellt.

Die Mittel werden im Rahmen der Gesamtdeckung 2022 zur Verfügung gestellt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Mehrbedarf ist durch Veränderungen verschiedener, nicht beeinflussbarer und prognostizierbarer Faktoren entstanden. Bei der Ermittlung des Haushaltsansatzes für das jeweilige Folgejahr handelt es sich stets um eine prognostische Schätzung, da weder die Fallzahl noch die Verweildauer der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der ambulanten und stationären Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII bzw. der Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII und die jeweiligen Entgelte der ambulanten Anbietenden und stationären Einrichtungen im Vorfeld verlässlich zu beziffern sind.

 

Aufgrund der Entwicklung der Fallzahlen, insbesondere im Bereich der kostenintensiven Inklusionshilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung und Strukturen in den einzelnen Hilfefällen, auch bedingt durch pädagogisch hochanspruchsvolle und damit kostenintensivere Fälle (sog. „Systemsprengende“), reichen die bereitgestellten Ansätze nicht mehr aus, um Rechnungen der ambulanten und stationären Leistungserbringer bis Jahresende zu begleichen.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Zens, FB 51, Tel. 406 - 5130

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Hilfe zur Erziehung in stationärer und ambulanter Form soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle:                        PN0615

Teilprodukt:               06150103

Innenauftrag :           510006150103 und

 

Finanzstelle:                         PN0615

Teilprodukt:               06150105

Innenauftrag :           510006150105

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Leistungen Hilfe zur Erziehung in ambulanter und stationärer Form in 2022 insgesamt 21.958.700 € (inkl. der beantragten 2.000.000 €):

Leistungen Eingliederungshilfe in ambulanter und stationärer Form in 2022 insgesamt 11.100.000 € (inkl. der beantragten 2.000.000 €):


C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Monika Schönewald

 

Die notwendige Sicherstellung der benötigten Liquidität in 2022 erfolgt aus Deckungsmitteln des städtischen Haushalts. Eine genaue Bezeichnung der Positionen der Deckungsmittel kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.           

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund von noch intern abzustimmenden Details war es nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger fertigzustellen. Um eine Beschlussfassung noch im letzten Turnus 2022 zu erreichen, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.