Betreff
Wegfall Fußgängerlichtsignalanlage Am Telegraf
- Planungsbeschluss
Vorlage
0842/2010
Aktenzeichen
660-fö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Fußgängerlichtsignalanlage Straßburger Straße / Am Telegraf entfällt dauerhaft.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Ausgangslage

 

Die Fußgängerlichtsignalanlage Straßburger Straße / Am Telegraf wurde im Jahr 1979 errichtet. Sie diente der Querung der damals noch durchgängig gut 7,00 m breiten Fahrbahn. Später wurde der Querschnitt der Straßburger Straße zur Unterstützung des Tempo-30-Gebots durch Parkstände und Baumscheiben über weite Strecken auf 5,00 m Breite reduziert. Querungsvorgänge waren nicht mehr auf den Knoten Straßburger Straße / Am Telegraf beschränkt, sondern fanden seitdem über den gesamten Streckenzug statt – der signalisierte Überweg verlor an Bedeutung.

 

Seit etwa Mitte November 2010 ist diese Anlage wegen eines nicht mehr zu beschaffenden Bauteils außer Betrieb und auf Grund des völlig veralteten Steuergerätes auch nicht mehr Instand zu setzen.

 

Bisher gab es nur vereinzelt Beschwerden von Anwohnern bzgl. der ausgefallenen Anlage. Zusätzliche Beobachtungen vor Ort haben gezeigt, dass wie oben beschrieben die Fußgängerüberquerungen über den gesamten Straßenverlauf der Straßburger Straße stattfinden und der Ausfall der Lichtsignalanlage keine negativen Auswirkungen hervorgerufen hat.

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht keine Notwendigkeit diese Anlage zu erneuern.

 

Auch nach Ansicht der Polizei, wie in der Schulwegkonferenz am 07.12.2010 erörtert, ist ein Verzicht auf diese Anlage zu vertreten.

 

Planung: Wegfall der Fußgängerlichtsignalanlage

 

Aus o. g. Gründen ist daher vorgesehen, die Fußgängerlichtsignalanlage nicht mehr zu erneuern. Unabhängig von der schwachen Nutzung der Querungsstelle, soll den Fußgängern das Überqueren der Straßburger Straße in diesem Bereich aber weiterhin durch eine Einengung des Querschnitts erleichtert werden.

 

Durch eine aufmarkierte Sperrfläche auf der Nordseite, versehen mit abweisenden Schutzbaken, wird die Durchfahrtsbreite auf 4,00m reduziert, sodass diese Stelle nur jeweils aus einer Richtung befahren werden kann. Damit wird gleichzeitig die Tempo-30-Regelung auf der Straßburger Straße nachhaltig unterstützt.

 

Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 2.500 €.

 

Zusätzlich wird die Wegeführung im Einmündungsbereich Straßburger Straße / Dünnwalder Grenzweg umgestaltet. Im Zuge der Fertigstellung des Wohngebietes Dünnwalder Grenzweg wird im Rahmen des gültigen Erschließungsvertrages der nördliche Anschluss – wie am 15.12.2004 schon mit der Vorlage R 111 / 16. TA beschlossen – an der Straßburger Straße in einen Kreisverkehr mit überfahrbarer Mittelinsel umgestaltet.

 

Die Querungsstellen der Kreiseinmündungen werden jeweils mit Zebrastreifen ausgestaltet. Damit wird in unmittelbarer Nachbarschaft des bisher signalisierten Überweges eine weitere gut abgesicherte Querungsmöglichkeit für die Straßburger Straße geschaffen, die auch dem neuen Wohngebiet zu Gute kommt.

 

Gleichzeitig bietet diese Wegeführung einen abgesicherten Schulweg vom Wohngebiet Dünnwalder Grenzweg bis zur Einmündung Am Telegraf, obwohl er nicht als offizieller Schulweg ausgewiesen ist.

 

Planungsalternative: Neuerstellung der Fußgängerlichtsignalanlage

 

Die Kosten für eine neue Fußgängerlichtsignalanlage belaufen sich auf ca. 13.000 €; die jährlichen Unterhaltungskosten betragen ca. 2.0000 €. Aus o. g. Gründen wird diese Variante nicht befürwortet.

 

Weitere Vorgehensweise

 

Die Fertigstellung des Kreisverkehrs an der Einmündung Straßburger Straße / Dünnwalder Grenzweg ist bis Ende Juni 2011 zu erwarten. Ergänzende Markierungen werden zeitgleich an der Einmündung Straßburger Straße / Am Telegraf aufgebracht. Die Lichtsignalanlage wird zu einem späteren Zeitpunkt endgültig abgebaut.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.0842/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Förster/Tiefbau/406-6636

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

PN 1205

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

Die Anlage ist bereits abgeschrieben.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

Es fallen keine zusätzlichen Folgekosten an.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)