Betreff
Eintrittspreise für kulturelle Veranstaltungen des Teilbetriebes FORUM ab der Spielzeit 2011/2012
Vorlage
0845/2010
Aktenzeichen
41-mg
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Eintrittspreise für die Veranstaltungen der KulturStadtLev, Teilbetrieb FORUM, werden mit Beginn der Spielzeit 2011/2012 entsprechend Anlage 1 der Vorlage erhoben.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                            Adomat                                  Häusler

 

Begründung:

 

Die Eintrittspreise für Veranstaltungen im Gastspielprogramm des Teilbetriebes

FORUM wurden für fast alle Sparten letztmalig zur Spielzeit 2006/2007 um durchschnittlich 5 % angehoben. Von der Preiserhöhung ausgenommen waren die festen Abonnements, das Seniorenabonnement und das Schülerabonnement. 

 

Zur Spielzeit 2007/2008 erfolgte eine Anpassung der Systemgebühr und des Kulturticketanteils an die gestiegenen Kosten von 1,00 € auf 1,50 € pro verkaufter Karte. Darüber hinaus wurden die Eintrittspreise für die „Konzerte Leverkusener Musiker“ in Absprache mit Bayer Kultur als Kooperationspartner deutlich angehoben.

 

Die KulturStadtLev schlägt nunmehr vor, zur Spielzeit 2011/2012 die Eintrittspreise um rund 10 % in allen Sparten zu erhöhen.

Hiervon sollen die Eintrittspreise für das Theater für Kinder und Jugendliche, das Schüler-Abo und die Konzerte Leverkusener Musiker ausgenommen sein.

 

Die Preise für alle Abonnements mit Ausnahme des Schüler-Abos werden den neuen Kartenpreisen angepasst. Das bedeutet, dass sich die Abo-Preise deutlich erhöhen (15 bis 20%), da sie bei der letzten Preissteigerung ausgenommen waren. Eine Anhebung der Preise für die meisten Abonnements erfolgte letztmalig zur Spielzeit 2003/2004.

 

Für die Festhalle Opladen wird eine 4. Preiskategorie eingeführt (die beiden letzten Reihen). Dies wird die Berechnung von Wahlabonnements erleichtern, wenn Kunden im Forum die 4. Preiskategorie wählen, aber auch Veranstaltungen in der Festhalle besuchen wollen.

 

Wahlabonnement


Das Wahlabonnement sieht nur noch einen Rabatt von 20 % (statt 25 %) auf den Nettonormalpreis vor; es wird somit den „festen“ Abonnements gleichgestellt, die

ebenfalls einen Rabatt von 20% bieten sollen. Das feste Abonnement hat den Vorteil des festen Sitzplatzes für alle Veranstaltungen im Abonnement, das Wahlabonnement hat den Vorteil der freien Veranstaltungswahl bei allerdings wechselnden Plätzen nach Verfügbarkeit in der gewählten Preiskategorie.

 
Kabarett/Kleinkunst

 

Die Eintrittspreise für Kabarett- und Kleinkunstveranstaltungen im freien Verkauf sollen in jedem Einzelfall von der Betriebsleiterin/dem Betriebsleiter KulturStadtLev frei kalkuliert werden, orientiert am Marktwert der auftretenden Künstlerinnen und Künstler. So können kurzfristig Spielräume zur Einnahmenverbesserung ausgeschöpft werden.

 

Ticketgebühren

 

Die Systemgebühr für das Kartenvertriebssystem und die Kulturticketgebühr zur Nutzung der Eintrittskarte als Fahrausweis im VRS werden weiterhin zusammen 1,50 € betragen.

Preisermäßigungen

 

Die Inanspruchnahme von Preisermäßigungen durch Schwerbehinderte wird neu gefasst: Begleitpersonen von Schwerbehinderten (soweit im Ausweis als notwendig vermerkt) zahlen keinen Eintritt.

Die Berechtigung „Inhaber des Leverkusen-Passes“ wird gestrichen. Ergänzt wird: Inhaberinnen/Inhaber der Ehrenamtskarte NRW erhalten einen Rabatt von 25 % auf den Netto-Eintrittspreis bei ausgesuchten Veranstaltungen.

Last-Minute-Angebote

 

Es wird folgende Änderung der Regelung vorgeschlagen:

Zur Verbesserung der Auslastung von Veranstaltungen der KulturStadtLev, die belegt durch den Vorverkaufstrend nicht ausverkauft sein werden, werden von der Betriebsleiterin/dem Betriebsleiter individuelle Maßnahmen getroffen.

Schüler-Abo

 

Das Schülerabonnement umfasst 5 Veranstaltungen zur freien Auswahl. Es war bisher nicht übertragbar.

 

Es wird vorgeschlagen, Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, während der gesamten Spielzeit mit dem Schüler-Abo 5 Gutscheine zu erwerben, die auch in der Gruppe (nur Schülerinnen/Schüler) genutzt werden können. (Schülerausweise müssen bei Einlass vorgezeigt werden.)

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0845/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Marion Grundmann/KSL/4064100

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Eintrittspreiserhöhung Gastspiele Teilbetrieb FORUM

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Wirtschaftsplan 2011 der KSL

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Kalkulierte Mehreinnahmen 15.000 €

Gem. HSK-Liste Anlage 2, Nr. 019

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Kalkulierte Mehreinnahmen 40.000 €

Gem. HSK-Liste Anlage 2, Nr. 019

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)