Betreff
Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr
- Freigabe von Haushaltsmitteln
Vorlage
0847/2010
Aktenzeichen
370-06-24-htz
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Mittel in Höhe von 930.000 € zur Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehr werden in 2011 bei Finanzstelle 37000265012003 / Position 782600 frei gegeben.

 

gezeichnet:

Stein                                                   Häusler

 

Begründung:

 

Durch Beschluss des Rates vom 22.03.10 zur Vorlage Nr. 0337/2010 wurde festgelegt, dass die Mittel zur Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehr erst nach Freigabe durch den zuständigen Fachausschuss und/oder den Finanzausschuss zur Verfügung gestellt werden (AiB 97000008, Finanzstelle 37000265012003, Position 782600). Erst mit dieser Freigabe kann die Ausschreibung erfolgen.

 

Im Jahr 2011 müssen folgende Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr beschafft werden:

2 Stück Tanklöschfahrzeug                                      Kosten            600.000.- Euro

1 Stück Löschgruppenfahrzeug KatS                                 Kosten            300.000.- Euro

1 Stück Anhänger für die Fahrschule                                  Kosten              30.000.- Euro

 

Die Gesamtkosten für diese Beschaffungen belaufen sich auf 930.000.- €. Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

Begründung für die einzelnen Beschaffungen:

 

Tanklöschfahrzeuge

 

Das vorhandene Tanklöschfahrzeug ist bereits 24 Jahre alt (Baujahr 1986). Die ermittelte Gebrauchsdauer beträgt für Löschfahrzeuge 15 Jahre. Das Tanklöschfahrzeug ist bereits 9 Jahre länger im Dienst,  als diese Gebrauchsdauer vorsieht. Es sollte bereits seit 2001 ersetzt werden.

 

Mit zunehmendem Fahrzeugalter treten vermehrt Reparaturen und Materialermüdungen auf, die Ersatzteilversorgung ist nicht mehr gesichert. So müssen beispielsweise seit einiger Zeit die Geräteraume durch zusätzliche Haubenverschlüsse gesichert werden, damit die Ladungssicherung gewährleistet ist, da die Originalersatzteile nicht mehr lieferbar sind.

Im Einsatzfall wird das Ausrücken des Fahrzeuges und damit der taktischen Einheit verzögert, da keine Drucklufterhaltung vorhanden ist und zum Lösen der Bremse hohe Luftdrücke erreicht werden müssen. Daher muss nach dem Starten des Fahrzeuges erst der fahrzeugeigene Luftkompressor den notwendigen Druck erzeugen. Bei Fahrzeugen neuer Generation liegen diese Betriebsdrücke deutlich tiefer, wodurch die Zeit bis zum Ausrücken deutlich verkürzt werden kann.

Durch das Alter des Fahrzeuges stehen dem Fahrer und den Beifahrern keine Sicherheitsgurte zur Verfügung. Dieses ist aus Sicht des Insassenschutzes nicht mehr Stand der Technik und vor allem bei Einsatzfahrten ein sehr hohes Sicherheitsrisiko für die Besatzung.

Das Fahrzeug ist speziell für Brände in unerschlossenen und unzugänglichen Gebieten geeignet. Diese Einsätze stellen hohe Anforderungen an Fahrzeug und Aufbau. Um zu gewährleisten, dass das Fahrzeug Gebiete außerhalb von befestigten Straßen und Waldwegen erreichen kann, müssen die Tanks, Kraftstoff- und Elektroleitungen vor Beschädigungen speziell geschützt sein. Dabei kann es auch notwendig sein, brennende Bereiche zu überfahren. Hierfür ist jedoch eine spezielle Ummantelung der Kraftstoff- und Elektroleitungen notwendig. Der Schutz vor Beschädigungen und vor Brandeinwirkungen ist am Fahrzeug nicht vorhanden.

Für Brände in nicht erschlossenen und unzugänglichen Gebieten ist ein geländegängiges Fahrzeug erforderlich. Dabei ist für die Stadt Leverkusen, mit insgesamt 8,6 km² Waldfläche, der Bürgerbusch in der Mitte des Stadtgebietes hervorzuheben. Kommt es in diesem Gebiet zu einem Brand, muss die Brandstelle schnell erreicht werden. Um die Sicherheit der Einsatzkräfte nicht zu gefährden muss auf plötzliche Ereignisse, wie eine veränderte Windrichtung, schnell reagiert werden. Ein Flächen- oder Waldbrand ist zudem kein Ereignis das sich auf einen bestimmten Ort begrenzt, wie es bei einem Wohnungsbrand der Fall ist. Ein Waldbrand breitet sich aus und wird größer. Mit einem geeigneten Fahrzeug kann auf solche gefährlichen Lageänderungen schnell reagiert werden. Steht ein solches Fahrzeug nicht zeitnah zur Verfügung, müssten immer große Strecken von Schlauchleitungen in das betroffene Gebiet verlegt werden. Diese zeitintensiven Arbeiten führen unausweichlich zu einer Brandausbreitung. Dies ist nur ein Einsatzbeispiel, dass zu jeder Zeit ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung stehen muss.

Es muss berücksichtig werden, dass ein Fahrzeug wegen turnusgemäßen Wartungen, Reparaturen oder sonstigen Ausfällen nicht uneingeschränkt zur Verfügung steht. Aus den oben genannten Gründen muss die Feuerwehr allerdings jederzeit auf ein solches Fahrzeug zurückgreifen können. Ein zweites baugleiches Fahrzeug ist daher unbedingt notwendig, um die genannten Ausfälle kompensieren zu können. Zudem müssen, aus den genannten Gründen, beide Fahrzeuge den gleichen Anforderungen entsprechen und gleich ausgestattet sein. Dieses Fahrzeug wird bei der Freiwilligen Feuerwehr stationiert und dort ein älteres Tanklöschfahrzeug ohne die genannten Eigenschaften ersetzen.

 

Löschgruppenfahrzeug KatS

 

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Löschfahrzeug, mit eingebauter Pumpe und einer Kabine für neun Einsatzkräfte aus dem Jahr 1984. Das genannte Löschfahrzeug ist wegen eines Defektes am Hauptbremszylinder außer Dienst genommen worden. Die Kosten zur Reparatur alleine des Hauptbremszylinders belaufen sich auf 4.500 €. Bei der Begutachtung des Schadens seitens der TBL wurden weitere Mängel erkannt, die zusätzliche Reparaturen in Höhe von etwa 6.000 € notwendig machen würden. Aufgrund des Alters des Fahrzeugs wird eine Reparatur als unwirtschaftlich erachtet.

 

Die ermittelte Gebrauchsdauer von Löschfahrzeugen wurde bei der Stadt Leverkusen auf 15 Jahre festgelegt. Da das Fahrzeug bereits 26 Jahre alt ist, steht das Fahrzeug bereits 11 Jahre länger als vorgesehen im Dienst.

Durch das Alter des Fahrzeuges stehen dem Fahrer und den Beifahrern keine Sicherheitsgurte zur Verfügung. Dieses ist aus Sicht des Insassenschutzes nicht mehr Stand der Technik und vor allem bei Einsatzfahrten ein sehr hohes Sicherheitsrisiko für die insgesamt neun Mann Besatzung.

Im Mannschaftsraum sind zudem einige Gerätschaften lose verstaut. Bei einem Unfall kann es so zu schweren Verletzungen der Mannschaft durch lose herumfliegende Teile kommen.

Das vorhandene Fahrzeug verfügt über keinen Wassertank. Da es bei Löschfahrzeugen immer der Einsatzfall eintreten kann, dass sie als erstes Fahrzeug an einer Brandstelle eintreffen verkürzt ein Wassertank die Zeit für die Einleitung der Brandbekämpfung und Menschenrettung erheblich. Nach den aktuellen Trinkwasserrichtlinien müssen Hydranten nur noch in einem Radius von 300 Metern errichtet werden. Ist kein Löschwassertank vorhanden und müsste erst eine Schlauchleitung von 300 Metern verlegt werden und  die Brandbekämpfung würde sich deutlich verzögern. Die Fahrzeugnorm des LF16-TS wurde verändert. Das Fahrzeug neuer Norm ist das LF KatS, welches nach heutigem Standard über einen mindestens 1000Liter fassenden Wassertank verfügt.

 

Anhänger für Fahrschule:

 

Die Feuerwehr Leverkusen verfügt über eine eigene Behördenfahrschule, die zur Ausbildung von Fahrerlaubnissen der Klassen C (LKW), CE (LKW mit Anhänger) anerkannt ist.

 

Alle Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr und eine bestimmte Anzahle je Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr werden zur LKW mit Anhänger Fahrerlaubnis ausgebildet. Für die Berufsausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst ist das Erlangen der LKW-Fahrerlaubnis, während der Ausbildungszeit Pflicht.

Für die Ausbildung steht der Fahrschule ein LKW zur Verfügung, der alle Anforderungen an Prüffahrzeuge einhält. Für die Klasse CE, LKW mit Anhänger, steht der Feuerwehr jedoch kein Anhänger zur Verfügung, der alle rechtlichen Vorschriften erfüllt. Die entsprechende Vorschrift schreibt folgende Voraussetzungen für den Ausbildungsanhänger vor: Anti-Blockier-System, die Abmessungen, bezogen auf Höhe und Breite des Anhängers, mindestens genauso groß sein, wie der der Fahrerkabine. Der jetzige Anhänger verfügt lediglich über eine offene Mulde.

Da die genannten Anforderungen vom vorhandenen Anhänger nicht erfüllt werden, kann derzeit keine Prüfung zur Erlangung der Fahrerlaubnis CE durchgeführt werden.

Der Anteil der Feuerwehrmitarbeiter, die die notwendige CE Fahrerlaubnis zum anhängen des Lichtmast-Anhänger, Bootsanhänger, Notstromanhänger und zukünftig Logistikanhänger verfügen wird immer kleiner.

 

Als Synergieeffekt kann, durch den kastenförmigen Aufbau des Anhängers, dieser zum witterungsgeschützten Transport von Nachschubmaterial genutzt werden. Für umfangreiche Logistikeinsätze ist es somit möglich den Anhänger einzusetzen.

 

Verbleib der Altfahrzeuge

 

Nach der Ersatzbeschaffung, werden die alten Fahrzeuge über die Internetplattform Zoll-Auktion meistbietend verkauft.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   847/2010

 

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Lange, FB 37; 7505-340

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Beschaffung von:

2 Tanklöschfahrzeugen                    600:000 €

1 Löschgruppenfahrzeug KatS        300.000 €

1 Anhänger für die Fahrschule          30.000 €

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

AiB 97000008

Finanzstelle 37000265012003

Finanzposition 782600

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Ausgabe von Investitionsmitteln von 930.000 €

Einnahmen von ca. 40.000 € für den Verkauf der Altfahrzeuge

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine, da die Unterhaltungskosten für die Neufahrzeuge denen der Altfahrzeuge entsprechen.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine