Betreff
Fällung der Blutbuche im Schlosspark Morsbroich
Vorlage
0848/2010
Aktenzeichen
41-mg
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Betriebsausschuss der KulturStadtLev stimmt der Fällung der Blutbuche im äußeren Schlosspark zu.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

In der Gesamtbeurteilung der schalltomographischen Untersuchung des Baumes vom 18. September 2010 durch einen externen Gutachter heißt es im Ergebnis „Eine Rettung der Blutbuche ist nicht möglich. Die Fällung sollte spätestens bis Frühjahr 2011 durchgeführt sein“.

 

Die Fachleute der Fachbereiche Stadtgrün und Umwelt teilen die Einschätzung des Gutachters, dass der Baum nicht zu retten sei.

 

Die Blutbuche ist ein Naturdenkmal und steht in einem Landschaftsraum, der als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Sie ist also besonders schützenswert.

 

Zwei Alternativen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sind aufzuzeigen:

 

1.        Der Baum wird weiträumig abgesperrt, die Bürgerinnen und Bürger erleben das natürliche Sterben eines Baumes: Baumerhaltungsmaßnahmen sind nicht mehr möglich und nötig.

2.        Der Baum wird gefällt.

Eine weiträumige Absperrung des Baumes würde bedeuten, dass der Rundweg durch den äußeren Schlosspark nicht mehr zu nutzen wäre. Es müssten neue Wege erschlossen werden; ggf. müssten Skulpturen neu platziert werden.

Um diesen Aufwand und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden, schlägt die Betriebsleitung die Fällung des Baumes vor.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0848/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Rheinfrank, KSL-Museum Morsbroich, Tel: 0214-8555613

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Notwendige Maßnahme zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Keine, Geschäft der laufenden Verwaltung

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)