- Kommunales Investitionsprogramm (Konjunkturpaket II)
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Die mit Vorlage Nr. 0500/2010 beschlossene Mittelverwendung wird wie folgt geändert:
- Die Maßnahme „Energetische Sanierung Künstlerbunker Karlstraße“ entfällt.
- Das Budget für Dämmarbeiten im Gebäude der Musikschule wird auf
150.000 € reduziert.
- Die Umrüstung von Straßenleuchten wird zunächst auf die Summe von
50.000 € reduziert.
Die nicht benötigten Fördermittel von insgesamt 140.000 € werden dem
Sportpark zur Aufstockung seines Budgets von derzeit 1,3 Mio € zusätzlich zur
Verfügung gestellt.
Leverkusen, den 13.12.10
gezeichnet
Häusler Rh. Hupperth Rf. Geisel
i. V. des Oberbürgermeisters
2. Für den Rat:
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW
genehmigt.
Begründung:
Mit der Vorlage Nr. 0500/2010 wurden diverse Ersatzmaßnahmen des Konjunktur-
pakets II beschlossen.
Von der „KulturStadt Leverkusen“ wurden zwischenzeitlich Mittel über 100.000 € zurückgegeben:
a)
Die geplanten energetischen Maßnahmen am Künstlerbunker wären mit dem beschlossenen Budget von 50.000 € aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes nicht realisierbar gewesen und entfallen.
b)
Die Kosten der Dämmung im Gebäude der Musikschule verringern sich von
200.000 € auf 150.000 €.
Zur Umrüstung von Straßenleuchten wurde ein erster Auftrag über 50.000 € zum Austausch von 640 St. Leuchten von 70 W auf 50 W an eine externe Firma vergeben.
Der Einbau der von der Industrie neu entwickelten Vorschaltgeräte zur Einsparung von Energie und Wartung hat in der Praxis (noch) nicht störungsfrei funktioniert und kommt zurzeit nicht infrage. Aus dem Budget werden daher zunächst 40.000 € wieder zur Verfügung gestellt.
Für Maßnahmen des Sportparks Leverkusen steht derzeit ein Gesamtbudget von
1.300.000 € zur Verfügung. Die Mehrkosten für die Realisierung der Sportplatzanlage Lützenkirchen, der energetischen Sanierung der Smidt-Arena sowie der Schwimmhalle Bergisch Neukirchen werden durch die Verschiebung der vg. Fördermittel von 140.000 € gedeckt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. …………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Fachbereich Finanzen, Frau
Noreiks, Tel. 2031
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Verschiebung von Mitteln des Konjunkturpakets II
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
äußersten Dringlichkeit:
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (Baubeginn bis spätestens 31.12.2010) muss der Sportpark umgehend Verträge mit externen Architekten/Planern abschließen.