Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Kommunales Investitionsprogramm (Konjunkturpaket II)
Vorlage
0850/2010
Aktenzeichen
200-No
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die mit Vorlage Nr. 0500/2010 beschlossene Mittelverwendung wird wie folgt geändert:

 

-  Die Maßnahme „Energetische Sanierung Künstlerbunker Karlstraße“ entfällt.

 

-  Das Budget für Dämmarbeiten im Gebäude der Musikschule wird auf

   150.000 € reduziert.

 

-  Die Umrüstung von Straßenleuchten wird zunächst auf die Summe von

   50.000 € reduziert.

 

Die nicht benötigten Fördermittel von insgesamt 140.000 € werden dem

Sportpark zur Aufstockung seines Budgets von derzeit 1,3 Mio € zusätzlich zur

Verfügung gestellt.

 

Leverkusen, den 13.12.10

 

gezeichnet

 

Häusler                                               Rh. Hupperth              Rf. Geisel

i. V. des Oberbürgermeisters

 

 

2. Für den Rat:

Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW

genehmigt.

 

Begründung:

 

Mit der Vorlage Nr. 0500/2010 wurden diverse Ersatzmaßnahmen des Konjunktur-

pakets II beschlossen.

 

Von der „KulturStadt Leverkusen“ wurden zwischenzeitlich Mittel über 100.000 € zurückgegeben:

 

a)

Die geplanten energetischen Maßnahmen am Künstlerbunker wären mit dem beschlossenen Budget von 50.000 € aufgrund des  bestehenden Denkmalschutzes nicht realisierbar gewesen und entfallen.

 

b)

Die Kosten der Dämmung im Gebäude der Musikschule verringern sich von

200.000 € auf 150.000 €.

 

 

Zur Umrüstung von Straßenleuchten wurde ein erster Auftrag über 50.000 € zum Austausch von 640 St. Leuchten von 70 W auf 50 W an eine externe Firma vergeben.

Der Einbau der von der Industrie neu entwickelten Vorschaltgeräte zur Einsparung von Energie und Wartung hat in der Praxis (noch) nicht störungsfrei funktioniert und kommt zurzeit nicht infrage. Aus dem Budget werden daher zunächst 40.000 € wieder zur Verfügung gestellt.

 

Für Maßnahmen des Sportparks Leverkusen steht derzeit ein Gesamtbudget von

1.300.000 € zur Verfügung. Die Mehrkosten für die Realisierung der Sportplatzanlage Lützenkirchen, der energetischen Sanierung der Smidt-Arena sowie der Schwimmhalle Bergisch Neukirchen werden durch die Verschiebung der vg. Fördermittel von 140.000 € gedeckt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Fachbereich Finanzen, Frau Noreiks, Tel. 2031

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Verschiebung von Mitteln des Konjunkturpakets II

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (Baubeginn bis spätestens 31.12.2010) muss der Sportpark umgehend Verträge mit externen Architekten/Planern abschließen.