Beschlussentwurf:
Die neu ausgebaute Straße in Verlängerung der Ringstraße bis zur Hitdorfer Straße erhält die Bezeichnung
Ringstraße
Die genaue Lage der Straße geht aus dem beigefügten Planausschnitt hervor.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Die zu benennende Straße liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 56/I „Hitdorf-West“. Es bietet sich an, die neue Straße als Verlängerung der Ringstraße zu betrachten und ihr deshalb auch den Namen „Ringstraße“ zu geben.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. …………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: …Frau Köchling / FB 62 /
4066224…..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Benennung einer Straße
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine finanziellen Auswirkungen (Straßenschilder bezahlt der Bauträger)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine finanziellen Folgeauswirkungen
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)