Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt die Ausschreibung zur Auswahl eines Veranstalters zur Kenntnis.
2. Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, den Einreicher des Vorschlags Nr. ______ mit der Durchführung des Wochenmarktes in Hitdorf als gemeindliche Einrichtung gem. § 8 GO NRW zu betrauen.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
1. Sachverhalt
Bereits mit Vorlage 0579/2010 hat sowohl der Ausschuss für Bürger und Umwelt als auch die Bezirksvertretung I die Einrichtung eines Wochenmarktes in Leverkusen-Hitdorf beschlossen.
Die Fläche zur Durchführung des Marktes wurde wie folgt festgelegt:
- Parkplatz - Ecke Hitdorfer Straße / Parkstraße und
- die Straßenfläche der Parkstraße.
Bei der Nutzung der Parkstraße ist zu beachten, dass die Straße für die Anwohner weiterhin erreichbar sein soll. Der Parkplatz wurde inzwischen von den Technischen Betrieben Leverkusen (TBL) instand gesetzt, so dass nun eine Nutzung möglich ist.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, den Wochenmarkt als „gemeindliche Einrichtung“ im Sinne von § 8 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durchzuführen. Der Vorteil hierbei ist, dass bei der Auswahl der Veranstalter Kriterien vorgegeben werden können bzw. dürfen, die sich nicht nur auf straßenverkehrsrechtliche Belange beziehen.
Bei dieser Form der Genehmigung wird keine Sondernutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Fläche gefordert, sondern ein Vertrag mit dem Veranstalter geschlossen. Per Vertrag wird dann eine fest vereinbarte Pacht gefordert. Die Höhe der Pacht soll allerdings in Anlehnung an die Gebühren der Sondernutzungssatzung festgelegt werden.
Um einen geeigneten Veranstalter zu finden, musste zunächst die Durchführung des Marktes in der örtlichen Tagespresse und dem Amtsblatt ausgeschrieben werden.
Der Ausschreibungstext mit den geforderten Unterlagen ist als Anlage 1 beigefügt.
Hieraus lassen sich auch die gestellten Vorgaben ersehen.
Da sich bereits sehr frühzeitig zwei Interessenten gemeldet haben und mit weiteren Bewerbern gerechnet wurde, war ein Auswahlverfahren vorzunehmen. Die Ausschreibungsfrist endete am 07.01.11.
Die Bewerbungen werden den Mitgliedern der Bezirksvertretung nach Ablauf der Bewerbungsfrist anonymisiert zur Bewertung / Begutachtung zur Verfügung gestellt. Seitens der Bezirksvertretung wird der zukünftige Veranstalter festgelegt. Die Verwaltung veranlasst danach die notwendigen Schritte, um den Markt in Hitdorf zu etablieren.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0862/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Laufs, FB 36, Tel. 3600
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat die Einführung eines privat organisierten Wochenmarktes in Hitdorf beschlossen. Es gibt mehrere Bewerbungen für die Durchführung dieses Marktes, so dass die Bezirksvertretung nunmehr mit der Bewerberauswahl betraut werden soll. Die Durchführung des Marktes wird zu zusätzlichen Einnahmen führen.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Noch keine Etatisierung im Haushalt 2011 vorgenommen. Dies erfolgt erst nach Abschluss des Vertrages mit dem Veranstalter, weil dann erst die Einnahmen kalkulierbar sind.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Mehreinnahmen in Abhängigkeit zum Flächenbedarf des ausgewählten Veranstalters
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Siehe B)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)